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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 7 B 314/13   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 7 B 314/13 (https://dejure.org/2013,21076)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.08.2013 - 7 B 314/13 (https://dejure.org/2013,21076)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. August 2013 - 7 B 314/13 (https://dejure.org/2013,21076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Interessenabwägung bei der Erteilung einer Baugenehmigung für eine Außengastronomie unter Beachtung des Rücksichtnahmegebots bzgl. Lärmimmissionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.08.2010 - 4 B 9.10

    Gaststätte mit Innen- und Außenbetrieb; TA-Lärm

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 7 B 314/13
    vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 3. August 2010 - 4 B 9.10 -, BRS 76 Nr. 188.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - 10 A 2525/07

    Zumutbarkeit der von einem Biergarten ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen unter

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 7 B 314/13
    Geht man davon aus, dass die TA Lärm für außengastronomische Betriebsteile keine oder zumindest keine hinreichenden Vorgaben enthält, stellt sich die Frage, ob diese Betriebsteile ggf. einer - gemessen an der TA Lärm - strengeren Beurteilung unterliegen, in diesem Sinne das Senatsurteil vom 13. November 2009 - 7 A 146/08 -, BRS 74 Nr. 183, sowie OVG NRW, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 10 A 2525/07 -, juris, oder ob die Prüfung vielmehr anhand von § 9 Abs. 2 Nr. 2 LImSchG und der nordrhein-westfälischen Freizeitlärmrichtlinie (Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen - RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrauchschutz - V-5-8827.5- (VNr.) v. 16.09.2009) vorzunehmen ist, die auf eine Erleichterung des Betriebs von Außengastronomie in den späten Abendstunden gerichtet sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 7 A 146/08

    Beeinträchtigung eines faktischen reinen Wohngebiets durch die Lärmimmissionen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 7 B 314/13
    Geht man davon aus, dass die TA Lärm für außengastronomische Betriebsteile keine oder zumindest keine hinreichenden Vorgaben enthält, stellt sich die Frage, ob diese Betriebsteile ggf. einer - gemessen an der TA Lärm - strengeren Beurteilung unterliegen, in diesem Sinne das Senatsurteil vom 13. November 2009 - 7 A 146/08 -, BRS 74 Nr. 183, sowie OVG NRW, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 10 A 2525/07 -, juris, oder ob die Prüfung vielmehr anhand von § 9 Abs. 2 Nr. 2 LImSchG und der nordrhein-westfälischen Freizeitlärmrichtlinie (Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen - RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrauchschutz - V-5-8827.5- (VNr.) v. 16.09.2009) vorzunehmen ist, die auf eine Erleichterung des Betriebs von Außengastronomie in den späten Abendstunden gerichtet sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2011 - 7 D 34/10

    Beeinträchtigung eines Grundstücks durch Verkehrslärm aufgrund des Neubaus einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 7 B 314/13
    - 7 D 34/10.NE - m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2013 - 4 B 193/13

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids bzgl. der Erteilung einer gaststättenrechtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 7 B 314/13
    vgl. zum Vorstehenden die ergänzenden Anmerkungen in OVG NRW, Beschluss vom 26. Juli 2013 - 4 B 193/13 -, (zum Gaststättenrecht) sowie Schröder/Broshinski, Gaststätten und Gaststättenlärm unter besonderer Betrachtung der Außengastronomie - Verfahren, Nachbarschutz, Lärmbeurteilung, NwVBl.
  • VG Münster, 28.02.2013 - 2 K 1561/11

    Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch des Nachbarn auf Aufhebung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 7 B 314/13
    Ausgehend von den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 K 1561/11 - spricht nach Auffassung des Senats Überwiegendes dafür, dass die Eigenart der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks, in der sich auch die Wohnung des Antragstellers befindet, nicht als allgemeines Wohngebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO), sondern entweder als Mischgebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 6 BauNVO) oder als mischgebietsähnliche Gemengelage zu beurteilen ist, mit der Folge, dass der Antragsteller dem Vorhaben voraussichtlich schon deshalb nicht den Einwand der Gebietsgewährleistung entgegenhalten kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 7 A 704/13

    Beurteilung der Zumutbarkeit von Außengastronomie in einem Mischgebiet; Störung

    Mit dem oben genannten Beschluss vom 13. August 2013 - 7 B 314/13 - hat der Senat den Antrag des Klägers, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, abgelehnt.

    a) Wie der Senat schon in seinem Beschluss vom 13. August 2013 - 7 B 314/13 - ausgeführt hat, ist die maßgebliche Eigenart der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks nicht als allgemeines Wohngebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO), sondern entweder als Mischgebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 6 BauNVO) oder aber als mischgebietsähnliche Gemengelage zu beurteilen, mit der Folge, dass der Kläger dem Vorhaben den Einwand der Gebietsgewährleistung nicht entgegenhalten kann.

  • VG Gelsenkirchen, 27.10.2014 - 6 L 17/14

    Mischgebiet; Waschstraße; Waschanlage; Rücksichtnahme; Lärm; TA Lärm; Gutachten;

    vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 13. August 2013 - 7 B 314/13 -, juris, und vom 23. April 2013 - 2 B 141/13 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - 7 B 352/15

    Lermschutztechnische Bedenken gegen die Bewilligung des Betriebs einer

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. August 2013- 7 B 314/13 -, juris; sowie Schröder/Broshinski, Gaststätten und Gaststättenlärm unter besonderer Betrachtung der Außengastronomie - Verfahren, Nachbarschutz, Lärmbeurteilung, NwVBl.
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