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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - 10 A 1069/12   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - 10 A 1069/12 (https://dejure.org/2013,35518)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.09.2013 - 10 A 1069/12 (https://dejure.org/2013,35518)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. September 2013 - 10 A 1069/12 (https://dejure.org/2013,35518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 4 K 4806/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - 10 A 1069/12
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - 10 A 699/07

    Erteilung einer denkmalrechtlichen Abbrucherlaubnis bei Verlust der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - 10 A 1069/12
    - 10 A 699/07 -, BRS 74 Nr. 216.

    - 10 A 699/07 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1991 - 7 A 1113/90

    Wann darf ein Denkmal abgebrochen werden?

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - 10 A 1069/12
    - 7 A 1113/90 -, BRS 54 Nr. 125, und vom 18. Mai 1984 - 11 A 1776/83 -, BRS 42 Nr. 137.

    - 7 A 1113/90 -, a.a.O., vom 18. Mai 1984.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2009 - 1 A 10547/09

    Kloster Marienberg in Boppard darf nicht abgerissen werden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - 10 A 1069/12
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, BRS 62 Nr. 214; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 1 A 10547/09 -, juris.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 1 A 10547/09 -, a.a.O.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2019 - 1 S 2984/18

    Genehmigung zum Abriss eines sanierungsfähigen Kulturdenkmals

    Diese den Eigentümer treffende Darlegungslast entspricht der zwischen Denkmaleigentümer und Denkmalbehörden bestehenden Aufgabenverteilung und ist angemessen, weil regelmäßig nur der Eigentümer über die für die Vergleichsberechnung notwendigen Informationen verfügt (vgl. OVG NRW, Urt. v. 13.09.2013 - 10 A 1069/12 - juris Rn. 35; Guckelberger, NVwZ 2016, 17 ).

    Besteht die praktische Möglichkeit eines Verkaufs des Denkmals an einen zur Erhaltung bereiten Käufer zu einem angemessenen Preis, so begründet dies die Zumutbarkeit der Erhaltungspflicht auch dann, wenn eine objektbezogene Wirtschaftlichkeitsberechnung zu einem negativen Ergebnis gelangt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2016, a.a.O. Rn. 10; VG Freiburg, Urt. v. 28.07.2016, a.a.O. Rn. 89; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 19.01.2016, a.a.O. Rn. 30; OVG NRW, Urt. v. 13.09.2013, a.a.O. Rn. 49; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 02.12.2009, a.a.O. Rn. 36).

    Um der Denkmalbehörde die Feststellung zu ermöglichen, ob das Denkmal tatsächlich unverkäuflich ist oder ob seine Veräußerung allein an den nicht angemessenen Preisvorstellungen des Eigentümers gescheitert ist, der letztlich auf die lukrativere Verwendung des Grundstücks ohne das Denkmal spekuliert, hat der Eigentümer die Unverkäuflichkeit des Denkmals zu einem angemessenen Preis an einen zur Erhaltung bereiten Käufer durch eine an Tatsachen orientierte fachliche Stellungnahme oder in sonstiger geeigneter Form zu belegen (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 28.07.2016, a.a.O. Rn. 89; OVG NRW, Urt. v. 13.09.2013, a.a.O. Rn. 49; vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 02.12.2009, a.a.O. Rn. 36).

    In aller Regel ist zu verlangen, dass der Eigentümer des Denkmals ernsthafte Bemühungen nachweist, das Denkmal zu einem angemessenen Preis zu veräußern (VG Freiburg, Urt. v. 28.07.2016, a.a.O. Rn. 88; OVG NRW, Urt. v. 13.09.2013, a.a.O. Rn. 45).

    Denn ein über die wirtschaftlichen Belange hinausgehendes schützenswertes Affektionsinteresse des Eigentümers an einer von den Anforderungen des Denkmalschutzes unbelasteten Nutzung des Grundstücks ist bei einer im Vordergrund stehenden wirtschaftlichen Nutzungsabsicht regelmäßig nicht anzunehmen (OVG NRW, Urt. v. 13.09.2013, a.a.O. Rn. 48).

    Vor diesem Hintergrund verfängt der Einwand des Klägers nicht, er wolle die Villa abreißen, aber das Grundstück behalten, weil er es von seinen Eltern geerbt habe, zumal eine besondere Bindung des Erben eher zu dem Bestandsgebäude als zu dem unbebauten Grundstück bestehen dürfte (vgl. OVG NRW, Urt. v. 13.09.2013, a.a.O. Rn. 53).

    In der Regel wird in die Bewertung einzustellen sein, auf welchem Wege - insbesondere zu welchem Preis - der Eigentümer das Eigentum seinerseits erlangt hat, ob ihm die Denkmaleigenschaft und die eventuell bestehende Sanierungsbedürftigkeit des Objektes bekannt waren, ob seit dem Eigentumsübergang eine Verschlechterung des Zustandes des Denkmals durch eine (pflichtwidrige) Vernachlässigung der denkmalpflegerisch notwendigen Erhaltungsmaßnahmen eingetreten ist und zu welchem Preis es der Eigentümer auf dem Immobilienmarkt (auch im Verhältnis zum Bodenwert) angeboten hat (zum Ganzen VG Freiburg, Urt. v. 28.07.2016, a.a.O. Rn. 89; OVG NRW, Urt. v. 13.09.2013, a.a.O. Rn. 51).

  • VG Gießen, 23.11.2022 - 1 K 1720/20

    "Abriss denkmalgeschützter Villa"

    Denn ein über die wirtschaftlichen Belange hinausgehendes schützenswertes Affektionsinteresse des Eigentümers an einer von den Anforderungen des Denkmalschutzes unbelasteten Nutzung des Grundstücks ist bei einer im Vordergrund stehenden wirtschaftlichen Nutzungsabsicht regelmäßig nicht anzunehmen (OVG NRW, Urteil vom 13.09.2013 - 10 A 1069/12, juris Rn. 48; VGH Baden-Württemberg vom 22.11.2019, a. a. O., Rn. 91).

    Das Affektionsinteresse des Eigentümers wird sich regelmäßig auf die Nutzung beziehungsweise Umnutzung des Denkmals selbst und nicht auf das unbebaute Grundstück beziehen, auf dem das Denkmal stand (OVG NRW vom 13.09.2013, a. a. O., Rn. 53).

    Denn er kann nicht gezwungen werden, aus seinem sonstigen Vermögen dauerhaft "zuzuschießen" (OVG NRW vom 13.09.2013, a. a. O., Rn. 38).

    Solange es eines Einsatzes von Finanzierungsmitteln bedarf, müssen die Erträge des Denkmals die Kosten der Finanzierung ebenfalls decken (OVG NRW vom 13.09.2013, a. a. O., Rn. 39).

    Auch das die Ertragslage mitbestimmende Mietausfallrisiko muss gegebenenfalls bewertet und in die Wirtschaftlichkeitsrechnung eingestellt werden (OVG NRW vom 13.09.2013, a. a. O., Rn. 40).

    Auch zugesagte öffentliche Mittel sind ebenso einzubeziehen wie entgangene Erträge durch mögliche, aber unterbliebene Nutzungen (OVG NRW vom 13.09.2013, a. a. O., Rn. 43).

    Eine "Luxus-Sanierung" scheidet demgegenüber aus (Nds. OVG, Urteil vom 24.03.2003 - 1 L 601/97, juris Rn. 40; vgl. auch OVG NRW vom 13.09.2013, a. a. O., Rn. 56).

  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie;

    Einige der angeführten Entscheidungen gehen wie das angegriffene Urteil davon aus, dass eine nahezu vollständige Beseitigung der Privatnützigkeit nicht gegeben ist, wenn ein Baudenkmal praktisch veräußert werden kann (OVG Koblenz, Urteil vom 17. Juni 2015 - 8 A 11062/14 - NVwZ-RR 2015, 843 Rn. 42; OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Februar 2015 - 2 L 175/13 - juris Rn. 92; OVG Münster, Urteil vom 13. September 2013 - 10 A 1069/12 - NWVBl. 2014, 151 ).
  • VG Minden, 18.05.2022 - 9 K 3548/18
    vgl. OVG NRW, Urteile vom 13. September 2013 - 10 A 1069/12 -, juris, Rn. 30, und vom 4. Mai 2009 - 10 A 699/07 -, juris, Rn. 28, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 2 A 931/11 -, juris, Rn. 9.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 13. September 2013 - 10 A 1069/12 -, juris, Rn. 49, und vom 2. März 2018 - 10 A 1404/16 -, juris, Rn. 70 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 1 A 10547/09 -, juris, Rn. 36.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. September 2013 - 10 A 1069/12 -, juris, Rn. 48; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. November 2019 - 1 S 2984/18 -, juris, Rn. 91.

    Eine besondere Bindung des Erben dürfte aber eher zu dem Bestandsgebäude als zu dem unbebauten Grundstück bestehen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. September 2013 - 10 A 1069/12 -, juris, Rn. 53, und der Kläger vermochte die Kammer auch nicht davon zu überzeugen, dass dies bei ihm anders ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2018 - 10 A 1404/16

    Erteilung einer Genehmigung für den Abbruch des als Baudenkmal in die

    - 10 A 1069/12 -, juris, Rn. 33 ff., und vom 4. Mai 2009 - 10 A 699/07 -, a.a.O.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 M 121/16

    Denkmalschutzrechtliche Erhaltungspflicht

    Die Frage der wirtschaftlichen Vertretbarkeit ist vielmehr objektbezogen zu beantworten (vgl. Urt. d. Senats v. 15.12.2011 - 2 L 152/06 -, a.a.O. RdNr. 93; OVG NW, Urt. v. 13.09.2013 - 10 A 1069/12 -, juris RdNr. 38).

    Denn der Eigentümer darf zwar im öffentlichen Interesse an der Erhaltung des kulturellen Erbes in seiner Eigentumsnutzung bis zu einem gewissen Grade eingeschränkt, nicht aber gezwungen werden, dauerhaft defizitär zu wirtschaften (vgl. Urt. d. Senats v. 15.12.2011 - 2 L 152/06 -, a.a.O. RdNr. 93; OVG NW, Urt. v. 13.09.2013 - 10 A 1069/12 -, a.a.O. RdNr. 33).

    Die den Eigentümer treffende Darlegungslast entspricht der zwischen Denkmaleigentümer und Denkmalbehörden bestehenden Aufgabenverteilung und ist angemessen, weil regelmäßig nur der Eigentümer über die Informationen über die wirtschaftliche Situation des Denkmals verfügt, die zur Darlegung einer Unzumutbarkeit seiner Nutzung erforderlich sind (vgl. Beschl. d. Senats v. 29.01.2008 - 2 M 358/07 -, juris RdNr. 25; OVG NW, Urt. v. 13.09.2013 - 10 A 1069/12 -, a.a.O. RdNr. 35).

  • VG Hannover, 10.12.2019 - 4 A 3726/19

    Baudenkmal; Darlegungslast; Veräußerungsbemühungen; wirtschaftliche

    Zugleich dient es den Zielen des Denkmalschutzes, von einem Abriss eines Gebäudes abzusehen, wenn ein Erwerber - etwa aufgrund anderer wirtschaftlicher Einschätzungen, höherer Risikobereitschaft oder eines besonderen Affektionsinteresses - bereit ist, auch bei negativer Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Denkmal zu erhalten (BVerwG, Beschluss vom 28.07.2016 - 4 B 12/16 -, Rn. 10, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 17.06.2015 - 8 A 11062/14 - 8 A 11062/14 -, Rn. 42, juris; OVG Magdeburg, Urteil vom 18.02.2015 - 2 L 175/13 - Rn. 92, juris; OVG Münster, Urteil vom 13.09.2013 - 10 A 1069/12 - Rn. 43, juris).

    Vermag der Eigentümer des Denkmals hingegen keine ernsthaften Bemühungen zur Veräußerung eines Baudenkmals nachzuweisen, kann er sich nicht auf die Unzumutbarkeit der Erhaltung oder Nutzung berufen (OVG Münster, Urteil vom 13.09.2013 - 10 A 1069/12 -, Rn. 47, juris).

    Daneben wird auch zu fordern sein, dass die wirtschaftliche Unverkäuflichkeit des Denkmals etwa durch eine an Fakten orientierte fachliche Stellungnahme, etwa durch Vorlage eines Wertgutachtens unter getrennter Bewertung des Bodenwertes und des Wertes der Bausubstanz sowie des Marktumfeldes, zu belegen ist (OVG Münster, Urteil vom 13.09.2013 - 10 A 1069/12 -, Rn. 49, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 02.12.2009 - 1 A 10547/09 -, Rn. 57, juris).

  • VG Freiburg, 28.07.2016 - 2 K 1888/15

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch eines Wohnhauses;

    Nicht zuletzt wegen der mit diesen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zusammenhängenden begrenzten Aussagekraft einer zeitlich beschränkten Einnahmenüberschussrechnung ist im Regelfall zu verlangen, dass ein Eigentümer, der sich auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung oder Nutzung des als Investitionsobjekt genutzten Denkmals beruft, zusätzlich nachweist, dass er sich erfolgslos um die Veräußerung des Denkmals zu einem angemessenen Preis bemüht hat (vgl. insgesamt OVG NRW, Urteil vom 13.09.2013 - 10 A 1069/12 - juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BRS 62 Nr. 214; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.12.2009 - 1 A 10547/09 -, a.a.O.).

    In der Regel wird in die Bewertung einzustellen sein, auf welchem Wege - insbesondere zu welchem Preis - der Eigentümer das Eigentum seinerseits erlangt hat, ob ihm die Denkmaleigenschaft und die eventuell bestehende Sanierungsbedürftigkeit des Objektes bekannt war, ob seit dem Eigentumsübergang eine Verschlechterung des Zustandes des Denkmals durch eine (pflichtwidrige) Vernachlässigung der denkmalpflegerisch notwendigen Erhaltungsmaßnahmen eingetreten ist und zu welchem Preis es der Eigentümer auf dem Immobilienmarkt (auch im Verhältnis zum Bodenwert) angeboten hat (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13.09.2013 - 10 A 1069/12 -, a.a.O. und Hager, a.a.O., § 6, 4.3.1, m.w.N., wonach derjenige, der "sehenden Auges" ein instandsetzungsbedürftiges Denkmal erwirbt, sich wegen der zu diesem Zeitpunkt ersichtlichen Instandsetzungskosten nicht auf "Unzumutbarkeit" berufen kann (so BVerfG, Beschluss vom 14.04.2010 - 1 BvR 2140/08 -, juris)).

  • VG Augsburg, 14.11.2013 - Au 5 K 12.758

    Verpflichtungsklage auf Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zur

    Die den Eigentümer treffende Darlegungslast entspricht der zwischen Denkmaleigentümer und Denkmalbehörden bestehenden Aufgabenverteilung und ist angemessen, weil regelmäßig nur der Eigentümer über die Informationen über die wirtschaftliche Situation des Denkmals verfügt, die zur Darlegung einer Unzumutbarkeit seiner Erhaltung oder Nutzung erforderlich sind (vgl. OVG NRW, U.v. 13.9.2013 - 10 A 1069/12 - juris Rn. 35).

    In der Regel wird in die Bewertung einzustellen sein, auf welchem Wege, insbesondere zu welchem Preis, der Eigentümer das Eigentum seinerseits erlangt hat, ob ihm die Denkmaleigenschaft und die evtl. bestehende Sanierungsbedürftigkeit des Objektes bekannt war, ob seit dem Eigentumsübergang eine Verschlechterung des Zustandes des Denkmals durch eine (pflichtwidrige) Vernachlässigung der denkmalpflegerisch notwendigen Erhaltungsmaßnahmen eingetreten ist und zu welchem Preis es der Eigentümer auf dem Immobilienmarkt angeboten hat (vgl. OVG NRW, U.v. 13.9.2013 - 10 A 1069/12 - juris Rn. 47 ff.; OVG NRW, B.v. 15.5.2013 - 10 A 255/12 - juris Rn. 18 und 21).

  • VG Karlsruhe, 12.12.2023 - 2 K 2212/21

    Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Abbruch

    Diese den Eigentümer treffende Darlegungslast entspricht der zwischen Denkmaleigentümer und Denkmalbehörden bestehenden Aufgabenverteilung und ist angemessen, weil regelmäßig nur der Eigentümer über die für die Vergleichsberechnung notwendigen Informationen verfügt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, NuR 2021, 65 = juris Rn. 71; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.09.2013 - 10 A 1069/12 -, NWVBl 2014, 151 = juris Rn. 35).
  • VG Magdeburg, 20.07.2016 - 4 A 128/16

    Zumutbarkeit einer Erhaltungsanordnung bzgl. eines denkmalgeschützten Hauses

  • VG Magdeburg, 24.06.2014 - 4 A 167/12

    Keine denkmalrechtliche Genehmigung zum Abriss des ehemaligen

  • VG Düsseldorf, 01.06.2016 - 16 K 3412/14

    Anspruch auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung für ein in die Denkmalliste

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