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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1997 - 7 A 5739/95   

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https://dejure.org/1997,7799
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1997 - 7 A 5739/95 (https://dejure.org/1997,7799)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.01.1997 - 7 A 5739/95 (https://dejure.org/1997,7799)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - 7 A 5739/95 (https://dejure.org/1997,7799)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs; Einzelausführungen von Vorhaben; Voluminöse Freisitzüberdachung; Satteldachkonstruktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 5
    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Freisitzüberdachung im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1997 - 7 A 5739/95
    vgl.: BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1991 - 4 C 11.89 - BRS 52 Nr. 78.
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1997 - 7 A 5739/95
    Mit dem Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs nach § 35 Abs. 5 BauGB, das vom Gesetzgeber entsprechend der bereits zuvor ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung ausdrücklich im Baugesetzbuch normiert worden ist, - vgl. BT-Drucksache 10/4630, S. 90; zur früheren Rechtslage vgl.: BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - IV C 9.70 - BRS 25 Nr. 60 - mutet der Gesetzgeber demjenigen, der ein im Außenbereich an sich zulässiges Vorhaben errichten möchte, zu, sein Vorhaben auch in seiner Gestaltung und Ausstattung so auszurichten, daß es nicht mehr als durch seinen Verwendungszweck bedingt die in § 35 Abs. 5 BauGB genannten Anforderungen negativ berührt.
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