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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 2855/12   

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https://dejure.org/2014,211
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 2855/12 (https://dejure.org/2014,211)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.01.2014 - 6 A 2855/12 (https://dejure.org/2014,211)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 6 A 2855/12 (https://dejure.org/2014,211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung Mindestjahresurlaub Schwerbehindertenzusatzurlaub Reaktivierung Verzugszinsen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Urlaubsabgeltung; Mindestjahresurlaub; Schwerbehindertenzusatzurlaub; Reaktivierung; Verzugszinsen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubs gegenüber einem Beamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 2003/88/EG Art. 7 Abs. 2; SGB IX § 125
    Finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubs gegenüber einem Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 2855/12
    Insbesondere aber betont der EuGH in seinem sich konkret mit der Frage der finanziellen Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaubs befassenden Urteil vom 3. Mai 2012, - C-337/10 -, juris (Ziffer 3. des Tenors), dass Art. 7 RL 2003/88/EG "Bestimmungen des nationalen Rechts nicht entgegensteht, die dem Beamten zusätzlich zu dem Anspruch auf bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen weitere Ansprüche auf bezahlten Urlaub gewähren, ohne dass die Zahlung einer finanziellen Vergütung für den Fall vorgesehen wäre , dass dem in den Ruhestand getretenen Beamten diese zusätzlichen Ansprüche nicht haben zu Gute kommen können , weil er aus Krankheitsgründen keinen Dienst leisten konnte" (Hervorhebungen durch den Senat).

    Der Kläger geht fehl, wenn er aus den in Ziffer 4. des Tenors des Urteils des EuGH vom 3. Mai 2012, - C-337/10 -, a.a.O., enthaltenen Aussagen zum Übertragungszeitraum bzw. zum Erlöschen des Jahresurlaubs folgert, dass auch hinsichtlich des über den unionsrechtlichen Mindesturlaub hinausgehenden Jahresurlaubs ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung bestehe.

    Dem von ihm zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Urteil des EuGH vom 3. Mai 2012 - C-337/10 - lassen sich keine Aussagen zu Inhalt und Umfang von Zinsansprüchen entnehmen.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 2855/12
    Nicht zum Erfolg führt sein Einwand, dass nach der Rechtsprechung des EuGH der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft sei, von dem nicht abgewichen werden dürfe (Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 -); danach dürften die Mitgliedsstaaten die Entstehung dieses sich unmittelbar aus der Richtlinie 93/104/EG ergebenden Anspruchs nicht von irgendeiner Voraussetzung abhängig machen (Urteil vom 18. Februar 2001 - C-173/99 -) und könnten auch nicht das Erlöschen des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub vorsehen (Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 -).

    - C-350/06 und C-520/06 -, juris (Rdnr. 46), durch die ausdrückliche Bezugnahme auf die RL 93/104/EG, deren Art. 7 Abs. 1 ebenfalls einen Mindestjahresurlaub von vier Wochen vorsah, dass sich die Feststellungen zum Entstehen und Erlöschen von Urlaubsansprüchen (lediglich) auf den sich unmittelbar aus der RL 93/104/EG ergebenden Anspruch auf Mindestjahresurlaub beziehen.

    Soweit sich der Kläger im Zusammenhang mit der Zulässigkeit des Erlöschens von Jahresurlaub erneut auf das Urteil des EuGH vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - stützt (Rdnr. 42 f.), verkennt er wiederum, dass darin lediglich Aussagen zur Ausübung des unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaubs getroffen werden.

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 2855/12
    Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - führt in diesem Zusammenhang nicht weiter.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 - NJW 2010, 1268; BAG, Urteil vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 -, BAGE 134, 1.

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 2855/12
    Im Übrigen hat in diesem Zusammenhang das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31. Januar 2013, - 2 C 10.12 -, juris (Rdnr. 19), ebenfalls bestätigt, dass auch eine Privilegierung für Urlaub nach nationalem Recht, wonach einem Beschäftigten bei einem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst etwa im Laufe der zweiten Jahreshälfte der Jahresurlaub ungeschmälert zusteht, nicht auf die unionsrechtlichen Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche nach Art. 7 Abs. 1 und 2 RL 2003/88/EG durchschlägt: Dies folge aus dem Charakter dieser Ansprüche als Mindeststandard und finde außerdem einen normativen Anhaltspunkt in Art. 4 Abs. 1 und Art. 11 des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1970 über den bezahlten Jahresurlaub.

    Im Übrigen hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31. Januar 2013, - 2 C 10.12 -, a.a.O.

  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 2855/12
    Nicht zum Erfolg führt sein Einwand, dass nach der Rechtsprechung des EuGH der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft sei, von dem nicht abgewichen werden dürfe (Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 -); danach dürften die Mitgliedsstaaten die Entstehung dieses sich unmittelbar aus der Richtlinie 93/104/EG ergebenden Anspruchs nicht von irgendeiner Voraussetzung abhängig machen (Urteil vom 18. Februar 2001 - C-173/99 -) und könnten auch nicht das Erlöschen des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub vorsehen (Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 -).

    Soweit die Ausführungen in dem ebenfalls vom Kläger herangezogenen Urteil des EuGH vom 26. Juni 2001, - C-173/99 -, juris (Rdnr. 55) , möglicherweise die Interpretation zulassen, sie bezögen sich auf den nach dem nationalen Recht vorgesehenen Urlaubsanspruch, gibt dies für das vorliegende Verfahren nichts her.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2012 - 1 A 2122/10

    Anspruch eines Beamten auf finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 2855/12
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 6 A 1699/11 - und vom 13. September 2012 - 6 A 489/11 - sowie Urteil vom 22. August 2012 - 1 A 2122/10 -, jeweils nrwe.de; v. Roetteken, jurisPR-ArbR 23/2012 Anm. 1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 6 A 489/11

    Finanzielle Abgeltung von wegen Krankheit und vorzeitiger Versetzung in den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 2855/12
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 6 A 1699/11 - und vom 13. September 2012 - 6 A 489/11 - sowie Urteil vom 22. August 2012 - 1 A 2122/10 -, jeweils nrwe.de; v. Roetteken, jurisPR-ArbR 23/2012 Anm. 1.
  • BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 2855/12
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 1 BvR 230/09 - NJW 2010, 1268; BAG, Urteil vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 -, BAGE 134, 1.
  • EuGH, 16.03.2006 - C-131/04

    EIN IN DEN STUNDEN- ODER TAGESLOHN EINBEZOGENES ENTGELT FÜR DEN JAHRESURLAUB

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 2855/12
    Seine Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 16. März 2006 - C-131/04 - (Rdnr. 58) führt in diesem Zusammenhang nicht weiter, weil es für die Frage der anteiligen Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaubs in Fällen vor Ablauf des Urlaubsjahres endender aktiver Dienstzeit nichts Konkretes hergibt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2012 - 6 A 1699/11

    Anspruch auf Abgeltung des Schwerbehindertenzusatzurlaubs als Folge von Art. 7

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 2855/12
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 6 A 1699/11 - und vom 13. September 2012 - 6 A 489/11 - sowie Urteil vom 22. August 2012 - 1 A 2122/10 -, jeweils nrwe.de; v. Roetteken, jurisPR-ArbR 23/2012 Anm. 1.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2019 - 6 A 2122/17

    Verpflichtung des Dienstherrn zum Gutschreiben von Erholungsurlaub auf einem

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 C 3.15 -, ZBR 2016, 138 = juris Rn. 9, sowie Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 118.15 -, juris Rn. 21; OVG NRW, Beschlüsse vom 10. März 2014 - 6 A 2680/12 -, juris Rn. 21, und vom 16. Januar 2014 - 6 A 2855/12 -, juris Rn. 8, BAG, Urteile vom 14. März 2017 - 9 AZR 7/16 -, NZA-RR 2017, 376 = juris Rn. 22, und vom 10. Februar 2015 - 9 AZR 53/14 -, BAGE 150, 345 = juris Rn. 13.
  • VG Augsburg, 03.04.2014 - Au 2 K 13.1420

    Da sich die Rechtsgrundlage des Urlaubsabgeltungsanspruchs für Ruhestandsbeamte

    Der nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, U.v. 3.5.2012 - C-337/10 - BayVBl 2013, 205 = NVwZ 2012, 688) als Grundlage für einen Urlaubsabgeltungsanspruch herangezogene Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (im Folgenden: RL 2003/88/EG) umfasst die Abgeltung von Schwerbehindertenzusatzurlaub nach § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX nicht (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 31.1.2013, a.a.O.; B.v. 26.7.2013 - 2 B 72.13 - IÖD 2013, 242; OVG NW, B.v. 16.1.2014 - 6 A 2855/12 - IÖD 2014, 61; U.v. 22.8.2012 - 1 A 2122/10 - DÖD 2012, 259; VG Frankfurt, U.v. 9.1.2013 - 9 K 3340/12.F - juris Rn. 36).

    Demzufolge kann sich die Besserstellung von Personengruppen wie etwa Schwerbehinderten durch das Urlaubsrecht der Mitgliedstaaten nicht auf die Höhe des unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruchs auswirken, weil sie in Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 RL 2003/88/EG keine Entsprechung findet (BVerwG, U.v. 31.1.2013, a.a.O.; B.v. 26.7.2013 - 2 B 72.13 - IÖD 2013, 242; OVG NW, B.v. 16.1.2014 - 6 A 2855/12 - IÖD 2014, 61).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - 6 A 899/13

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge gegen die teilweise Ablehnung der

    Die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO gegen den Senatsbeschluss vom 26. März 2013 - 6 A 2855/12 - (Prozesskostenhilfe) hat keinen Erfolg.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2014 - 6 A 2680/12

    Voraussetzungen für eine Übertragung von krankheitsbedingt nicht in Anspruch

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 6 A 2855/12 -, juris.
  • VG Köln, 31.08.2020 - 15 K 8349/18
    Einen darüber hinausgehenden Anspruch aus Unionsrecht auf Abgelten von sich aus nationalem Recht ergebenden weiteren Erholungsurlaubstagen, von sog. Arbeitsverkürzungstagen und des Schwerbehindertenzusatzurlaubs nach § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX hat der Beamte hingegen nicht, vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - C-337/10 -, juris, Rn. 37; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 2 C 10.12 -, juris, Rn. 9 und 19; OVG NRW, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 6 A 2855/12 -, juris, Rn. 32.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 1 A 2308/14

    Urlaubsabgeltungsansprüche eines Beamten i.R.e. Antrags auf Zulassung der

    vgl. zu einem ähnlichen Fall OVG NRW, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 6 A 2855/12 -, IÖD 2014, 61 = juris, Rn. 39 f., bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 2 BvR 324/14 -, NVwZ 2014, 1160 = juris, Rn. 11 ff.
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