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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2001 - 13 A 4852/00   

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https://dejure.org/2001,16547
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2001 - 13 A 4852/00 (https://dejure.org/2001,16547)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.03.2001 - 13 A 4852/00 (https://dejure.org/2001,16547)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. März 2001 - 13 A 4852/00 (https://dejure.org/2001,16547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 3 K 4740/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2001 - 13 A 4852/00
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1997 - 13 A 4720/95

    Rechtskontrolle; Rechtsschutz; Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2001 - 13 A 4852/00
    Urteils des Senats vom 26. Mai 1997 - 13 A 4720/95 - aus, um ein prozessuales Rechtsschutzinteresse der ihre Rechte nicht gewahrt sehenden Pflegesatzpartei zu begründen.
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2001 - 13 A 4852/00
    Ergänzend sei lediglich auf die verfassungsrechtlich gesicherte Erkenntnis verwiesen, dass dem Gesetzgeber die Bestimmung der für die Gleich- bzw. Ungleichbehandlung maßgeblichen Elemente eines Lebenssachverhaltes überlassen ist, dies allerdings in den Grenzen seiner verfassungsrechtlichen Gestaltungsfreiheit, vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 -, BVerfGE 84, 349/359 f., und dass er bei besonderen Lebenssachverhalten, beispielsweise bei Massenerscheinungen, von der Betrachtung eines Gesamtbildes ausgehend typisierende und pauschalierende Regelungen treffen kann, vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 10. April 1997 - 2 BvL 77/92 -, BVerfGE 96, 1/7 ff.
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

    Weihnachtsfreibetrag

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2001 - 13 A 4852/00
    Ergänzend sei lediglich auf die verfassungsrechtlich gesicherte Erkenntnis verwiesen, dass dem Gesetzgeber die Bestimmung der für die Gleich- bzw. Ungleichbehandlung maßgeblichen Elemente eines Lebenssachverhaltes überlassen ist, dies allerdings in den Grenzen seiner verfassungsrechtlichen Gestaltungsfreiheit, vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 8. Oktober 1991 - 1 BvL 50/86 -, BVerfGE 84, 349/359 f., und dass er bei besonderen Lebenssachverhalten, beispielsweise bei Massenerscheinungen, von der Betrachtung eines Gesamtbildes ausgehend typisierende und pauschalierende Regelungen treffen kann, vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 10. April 1997 - 2 BvL 77/92 -, BVerfGE 96, 1/7 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2000 - 13 A 1600/98

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen einen Genehmigungsbescheid bezüglich einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2001 - 13 A 4852/00
    vgl. hierzu Urteil des Senats vom 30. November 2000 - 13 A 1600/98 -.
  • VG Aachen, 22.06.2011 - 8 K 947/08

    Genehmigung der Anhebung der Vergütung für Behandlungen in einem sog.

    1998, 164; Kuhla/Voß, Das Krankenhaus 1998, 689, 691, dagegen mangels eigener Kompetenz gehindert ist, dem eigentlichen Begehren der Klägerin nachzukommen, kommt eine Verpflichtungsklage auf Genehmigung einer von der Schiedsstellenfestsetzung abweichenden (höheren) Vergütung nicht in Betracht, vgl. VG Aachen, Urteile vom 5. Februar 1998 - 4 K 3370/96, 4 K 3467/96 und 4 K 3699/96; VG Schwerin, Urteil vom 25. Januar 2000 - 6 A 2552/98 -, vgl. auch OVG NRW, Urteile vom 26. Mai 1997 - 13 A 4720/95 -, vom 30. November 2000 - 13 A 1600/98 - sowie Beschluss vom 16. März 2001 - 13 A 4852/00 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2002 - 13 A 2341/01

    Beschwer und Rechtsschutzbedürfnis einer die Genehmigung eines ausdrücklich für

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats vgl. hierzu OVG NRW, Urteile vom 26.5.1997 - 13 A 4720/95 - und vom 30.11.2000 - 13 A 1600/98 - und Beschluss vom 16.3.2001 - 13 A 4852/00 - ist der Genehmigungsantrag der einen oder anderen Pflegesatzpartei als Antrag auf Rechtsprüfung zu verstehen und beschwert die daraufhin erteilte Genehmigung die antragstellende Partei, wenn diese zuvor zum Ausdruck gebracht hat, die Schiedsstellenentscheidung nicht zu akzeptieren.
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