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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 4 A 46/11   

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https://dejure.org/2012,35937
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 4 A 46/11 (https://dejure.org/2012,35937)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.11.2012 - 4 A 46/11 (https://dejure.org/2012,35937)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. November 2012 - 4 A 46/11 (https://dejure.org/2012,35937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer durch den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ausgesprochenen Allgemeinverbindlicherklärung eines geschlossenen Entgelttarifvertrages für das Gaststätten- und Hotelgewerbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer durch den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ausgesprochenen Allgemeinverbindlicherklärung eines geschlossenen Entgelttarifvertrages für das Gaststätten- und Hotelgewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Tarifvertrag im Hotel- und Gaststättengewerbe war allgemeinverbindlich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tarifvertrag 2008 im Hotel- und Gaststättengewerbe war allgemeinverbindlich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Mindestlöhne für 2008 bis 2010 abgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tarifvertrag 2008 im Hotel- und Gaststättengewerbe war allgemeinverbindlich - Arbeitsminister durfte zu Recht Bestehen eines öffentlichen Bedürfnisses an Allgemeinverbindlicherklärung annehmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 491
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    eingeräumte Beurteilungsspielraum wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung in § 5 TVG und der hiernach zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen - einschließlich der Interessen der Tarifvertragsparteien - schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 108, 155; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355; OVG Nordrhein-Westfalen 16. November 2012 - 4 A 46/11 - Rn. 120) .

    a) Maßstab für die gerichtliche Kontrolle sind allein die zum Zeitpunkt der behördlichen Prüfung tatsächlich vorhandenen und verwertbaren Informationen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 16. November 2012 - 4 A 46/11 - zu II   1 a der Gründe mwN) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    eingeräumte Beurteilungsspielraum wird erst dann rechtswidrig ausgeübt, wenn die getroffene Entscheidung in Anbetracht des Zwecks der Ermächtigung in § 5 TVG und der hiernach zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen - einschließlich der Interessen der Tarifvertragsparteien - schlechterdings unvertretbar oder unverhältnismäßig ist (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 10 AZR 13/03 - zu II 4 c der Gründe, BAGE 108, 155; BVerwG 3. November 1988 - 7 C 115.86 - zu 4 a der Gründe, BVerwGE 80, 355; OVG Nordrhein-Westfalen 16. November 2012 - 4 A 46/11 - Rn. 120) .

    a) Maßstab für die gerichtliche Kontrolle sind allein die zum Zeitpunkt der behördlichen Prüfung tatsächlich vorhandenen und verwertbaren Informationen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 16. November 2012 - 4 A 46/11 - zu II 1 a der Gründe mwN) .

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    a) Maßstab für die gerichtliche Kontrolle sind allein die zum Zeitpunkt der behördlichen Prüfung tatsächlich vorhandenen und verwertbaren Informationen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 16. November 2012 - 4 A 46/11 - zu II   1 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 43/15

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Tarifverträge über das

    a) Maßstab für die gerichtliche Kontrolle sind allein die zum Zeitpunkt der behördlichen Prüfung tatsächlich vorhandenen und verwertbaren Informationen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen 16. November 2012 - 4 A 46/11 - zu II   1 a der Gründe mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 09.12.2015 - 4 BVL 1/15

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für das

    Von der Behörde kann dagegen nicht verlangt werden, im Rahmen der ihr auferlegten sorgfältigen Prüfungspflicht auch Daten zu berücksichtigen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden oder verfügbar sind (so auch OVG NRW 10.11.2012 - 4 A 46/11 - Rn. 82 f, juris; LAG Niedersachsen 03.08.2015 - 17 Oa 1/14, nv).

    Sie sind denen anderer Quellen vorzugswürdig (so auch OVG NRW 10.11.2012, aaO, Rn. 94; LAG Niedersachsen 03.08.2015 - 17 Oa 1/14, nv).

    Aus diesen Gründen sind die auf dem integrierten Meldesystem basierenden Zahlen der BA denen des IT.NRW grundsätzlich vorzugswürdig (i. Erg. ebenso OVG NRW 10.11.2012, aaO, Rn. 94; LAG Niedersachsen 03.08.2015 - 17 Oa 1/14, nv).

    Ungeachtet dessen handelt es sich bei ihren Zahlen nicht um Stichtagsdaten, sondern um dynamische Daten, in denen Zu- und Abgangsdaten mit Mehrfachnennung enthalten sind (vgl. OVG NRW 10.11.2012, aaO, Rn. 94).

    cc.Das Ministerium durfte weiterhin in Ermangelung sonstiger Erkenntnisquellen bei seiner Entscheidung von der Annahme ausgehen, dass die Durchschnittsarbeitnehmerzahl im Bereich der Mitgliedsunternehmen des DEHOGA nicht kleiner ist als diejenige aller vom Tarifvertrag erfassten Betriebe (so auch OVG NRW 18.11.2012 - 4 A 46/11 - Rn. 97; LAG Niedersachsen 03.08.2015 - 17 Oa 1/14, nv; Hessisches LAG 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05 -, Rn. 63, juris).

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass typischerweise bei größeren und personalintensiven Unternehmen eine höhere Tarifbindung besteht (in diesem Sinne OVG NRW 18.11.2012 - 4 A 46/11 - Rn. 97; LAG Niedersachsen 03.08.2015 - 17 Oa 1/14, nv; Hessisches LAG 04.06.2007 - 16 Sa 1444/05 -, Rn. 63, juris).

  • BAG, 20.09.2017 - 10 ABR 42/16

    Allgemeinverbindlicherklärung - Wirksamkeit - Kleine Zahl - Schätzung

    in einem früheren verwaltungsgerichtlichen Verfahren (vgl. OVG NRW 16. November 2012 - 4 A 46/11 -) kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.
  • VG Köln, 03.11.2015 - 7 K 3279/13
    Daran fehlt es, wenn nur abstrakte Rechtsfragen wie die Gültigkeit einer Norm zur Entscheidung gestellt werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2010 - 8 C 19/09 - m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 16.11.2012 - 4 A 46/11 -.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt eine gegen den Normgeber gerichtete Feststellungsklage in Betracht, wenn die Norm unmittelbar Rechte und Pflichten der Betroffenen begründet, ohne dass eine Konkretisierung oder Individualisierung der rechtlichen Beziehungen durch Verwaltungsvollzug erforderlich ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2010 - 8 C 19/09 - zur Geltungserstreckung von Tarifregelungen; wohl offen: OVG NRW, Urteil vom 16.11.2012 - 4 A 46/11 -.

    Diese Zielsetzung gilt rechtswegübergreifend, d.h. etwa auch dann, wenn die konkurrierende Klage vor dem Zivilgericht zu erheben ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.01.2010 - 8 C 19/09 - OVG NRW, Urteil vom 16.11.2012 - 4 A 46/11 -.

  • LAG Niedersachsen, 03.06.2015 - 17 Oa 1/14

    Unwirksame Allgemeinverbindlichkeitserklärung im niedersächsischen Hotel- und

    Von der Behörde kann dagegen nicht verlangt werden, im Rahmen der ihr auferlegten sorgfältigen Prüfungspflicht auch Daten zu berücksichtigen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden oder verfügbar sind (so auch OVG NRW vom 16. November 2012 - 4 A 46/11 - Rn. 82 f.).

    (1) Da der beteiligte Arbeitgeberverband N. nur Mitglieder bzw. Mitgliedsbetriebe erfasst konnte das MW zum Zeitpunkt der AVE davon ausgehen, dass mindestens 50% der vom Tarifvertrag erfassten Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt sind, wenn mehr als 50% der betroffenen Betriebe eine Mitgliedschaft beim dem Beteiligten zu 7) besitzt (so auch OVG NRW vom 16.11.2012 - 4 A 46/11 - Rn. 97).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - L 8 R 114/13
    Die Überlegungen des VG seien auch nicht durch die zum gegenteiligen Ergebnis führenden Überlegungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) im Urteil vom 16.11.2012 (4 A 46/11) entkräftet.
  • VG Berlin, 16.08.2013 - 4 K 253.12

    Rechtsnatur von Allgemeinverbindlicherklärungen; Rechtswegfrage

    Sie rügt unter Berufung auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2012 - 4 A 46/11 - und auf Latzel/Serr, ZfA 2011, 391 die Zulässigkeit des Rechtswegs.

    Den Erwägungen von Latzel/Serr in ZfA 2011, 391 (Rechtsschutz gegen Mindestlöhne), die die Beklagte und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 16. November 2012 - 4 A 46/11 -, juris Rn. 29) für beachtlich halten, folgt das Gericht nicht, wenngleich sie Mängel im Rechtsschutzsystem aufzeigen, und diese Erwägungen bei deren Beseitigung durch den Gesetzgeber bedacht werden sollten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2016 - 13 A 2954/15

    Anwendung und Auslegung der Gebührenordnung für Zahnärzte ( GOZ ) im Zusammenhang

  • SG Düsseldorf, 18.09.2012 - S 26 R 1670/12

    Ohne verbindlichen Tarifvertrag keine durchsetzbare Nachforderung von

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