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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 1 A 203/17   

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https://dejure.org/2018,43071
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 1 A 203/17 (https://dejure.org/2018,43071)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.12.2018 - 1 A 203/17 (https://dejure.org/2018,43071)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 1 A 203/17 (https://dejure.org/2018,43071)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Personalakte elektronische Personalakte vollständig automatisierte Aktenführung Papierpersonalakte Ermächtigung Vernichtung Hybridakte Ausgestaltung Organisationsermessen

  • JurPC

    Vollständig automatisierte Führung der Personalakte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht: Papiergebundene Personalakte kann bei Umstellung auf elektronische Personalakte vernichtet werden

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht: Papiergebundene Personalakte kann bei Umstellung auf elektronische Personalakte vernichtet werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 576
  • NZA-RR 2019, 339
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2016 - 1 B 203/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Vernichtung einer Papierpersonalakte; Drohen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 1 A 203/17
    Das folgt aus dem in § 106 Abs. 1 Satz 4 BBG normierten Grundsatz der Vollständigkeit der Personalakte sowie dem in § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG zum Ausdruck gebrachten Grundsatz der Richtigkeit der Personalakte (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 5. April 2016 - 1 B 203/16 -).

    So schon OVG NRW, Beschluss vom 5. April 2016- 1 B 203/16 -, juris, Rn. 3 bis 5; dem folgend Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand: November 2018, BBG 2009 § 106 Rn. 17 a. E., und Schrapper/Günther, LBG NRW, 2. Aufl. 2017, § 83 Rn. 1.

    Er hätte ohne weiteres über seinen Prozessbevollmächtigten Einsicht in die noch vorhandene Papierpersonalakte (vgl. den Senatsbeschluss vom 5. April 2016- 1 B 203/16 -, juris) nehmen können und sodann anhand der ihm zugänglichen (angeblich nicht "transparenten") elektronischen Personalakte oder des hier vorliegenden - transparenten - Ausdrucks derselben abgleichen können, ob sämtliche Dokumente aus der Papierpersonalakte Eingang in die elektronische Personalakte gefunden haben.

    c) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils ergeben sich auch nicht aus der behaupteten Abweichung des Urteils von dem auf der Grundlage einer nur summarischen Prüfung ergangenen und deshalb nicht divergenzfähigen - vgl. insoweit allgemein: Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 168 - Senatsbeschluss vom 5. April 2016 - 1 B 203/16 -, juris.

    OVG NRW, Beschluss vom 5. April 2016- 1 B 203/16 -, juris, Rn. 6.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 1 A 1925/09

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen eines Streits

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 1 A 203/17
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Februar 2018- 1 A 2517/16 -, juris, Rn. 32, und vom 13. Oktober 2011 - 1 A 1925/09 -, juris, Rn. 31, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten wegen Versorgungsausgleichs;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 1 A 203/17
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Februar 2018- 1 A 2517/16 -, juris, Rn. 32, und vom 13. Oktober 2011 - 1 A 1925/09 -, juris, Rn. 31, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 1 A 206/17

    Fortbildungsmaßnahme Qualifizierungsmaßnahme Dienstliche Beurteilung Fiktive

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 1 A 203/17
    Im Gegenteil: Der am 8. Februar 2017 erstellte Ausdruck der Personalakte des Klägers, den die Beklagte am 10. Februar 2017 in dem Verfahren gleichen Rubrums mit dem Aktenzeichen 1 A 206/17 vorgelegt hat (dortige Beiakte Heft 2 bis 4 und 4a), belegt offenkundig eine erfolgreiche elektronische Aktenführung.
  • SG Gießen, 05.11.2021 - S 20 AL 70/21

    AL, allgemeines Verwaltungsrecht, Sozialverwaltungsrecht

    Anlass, an ihrer Rechtstreue zu zweifeln und die systematische Vernichtung oder Unterdrückung von Aktenteilen oder solche im vorliegenden Einzelfall durch Bedienstete der Beklagten anzunehmen, hätte das Gericht allenfalls, sofern der Kläger substantiierte Anhaltspunkte hierzu vorträgt (siehe hierzu auch OVG Münster, Beschl. v. 17.12.2018 - 1 A 203/17).
  • VG Freiburg, 13.11.2023 - 3 K 1381/23

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle des Präsidenten einer

    66/2011; vgl. zur elektronischen Aktenführung im Zusammenhang mit der Personalakte auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2018 - 1 A 203/17 -, NVwZ 2019, 576 mit Anm. Müller; s. a. Rechnungshöfe des Bundes und der Länder, Positionspapier Aktenführung und E-Akte, Stand September 2020, abrufbar unter www.bundesrechnungshof.de; zu Vorstehendem bereits Beschluss der Kammer vom 07.12.2022 - 3 K 2295/22 -, juris Rn. 20).
  • VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22

    Beförderung auf einen förderlichen Dienstposten; Leistungsvergleich; Einbeziehung

    Dabei muss auch die personale Verantwortlichkeit der jeweils handelnden Person sichergestellt sein und ausreichend dokumentiert werden (vgl. näher zu den entsprechenden Erfordernissen im Rahmen elektronischer Aktenführung den Bericht der Arbeitsgruppe "Elektronische Verwaltungsakte", Anforderungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit an die Führung elektronischer Verwaltungsakten - eine Orientierungshilfe , Jur-PC 2011, Web.-Dok. 66/2011; vgl. zur elektronischen Aktenführung im Zusammenhang mit der Personalakte auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.12.2018 - 1 A 203/17 -, NVwZ 2019, 576 mit Anm. Müller; s. a. Rechnungshöfe des Bundes und der Länder, Positionspapier Aktenführung und E-Akte, Stand September 2020, abrufbar unter www.bundesrechnungshof.de).
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