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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2003 - 5 A 4183/01   

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https://dejure.org/2003,21084
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2003 - 5 A 4183/01 (https://dejure.org/2003,21084)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.02.2003 - 5 A 4183/01 (https://dejure.org/2003,21084)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 5 A 4183/01 (https://dejure.org/2003,21084)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2625/00

    Verwaltungsgebühr für das Abschleppen von Fahrzeugen rechtmäßig

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2003 - 5 A 4183/01
    OVG NRW, Urteil vom 28. November 2000 - 5 A 2625/00 -.
  • VGH Hessen, 24.10.1983 - VIII OE 107/82
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2003 - 5 A 4183/01
    Anders als in den Fällen, in denen sich die Leerfahrt nicht auf ein konkretes Fahrzeug bezieht, vgl. zu einer derartigen Fallkonstellation: Hess. VGH, Urteil vom 24. Oktober 1983 - VIII OE 107/82 -, NJW 1984, 1197 ff., sind dem Störer die Kosten der Leerfahrt ohne weiteres zuzurechnen, wenn das Abschleppfahrzeug - wie hier - konkret für ein bestimmtes Fahrzeug, den PKW der Klägerin, angefordert worden ist.
  • VG Düsseldorf, 19.05.2014 - 14 K 8743/13

    Fahrzeugführer muss vor Abschleppmaßnahme nicht ausfindig gemacht werden

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.02.2003 - 5 A 4183/01 -, Rn. 3 ff., juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.11.2003 - 5 A 3670/02 -, Rn. 2, juris.

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.02.2003 - 5 A 4183/01 -, Rn. 5, juris.

  • VG Gelsenkirchen, 10.06.2016 - 17 K 4420/13

    Abschleppmaßnahme, absolutes Halteverbot, Gebühr, geschäftsmäßiger Transport,

    Nach gefestigter Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 2003 - 5 A 4183/01 - und vom 17. November 2003 - 5 A 3670/02 -, jeweils juris, sind die Leerfahrtkosten dem Störer ohne weiteres konkret zuzurechnen und die dabei entstehenden Kosten von ihm zu tragen, wenn das Abschleppfahrzeug, wie hier, konkret für das betreffende Fahrzeug des Störers angefordert worden ist.
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 17 K 295/14

    Abschleppmaßnahme; Abschleppkosten; Angemessenheit; Gebühr; Kosten; Ladezone;

    Nach gefestigter Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Beschlüsse vom 18. Februar 2003 - 5 A 4183/01 - und vom 17. November 2003 - 5 A 3670/02 -, jeweils juris, sind die Leerfahrtkosten dem Störer ohne weiteres konkret zuzurechnen und die dabei entstehenden Kosten von ihm zu tragen, wenn das Abschleppfahrzeug, wie hier, konkret für das betreffende Fahrzeug des Störers angefordert worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2003 - 5 A 3670/02

    Zurechnung der Kosten der Leerfahrt eines Abschleppfahrzeuges zum Störer trotz

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2003 - 5 A 4183/01 -.
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