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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 2 A 2579/09   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 2 A 2579/09 (https://dejure.org/2011,3568)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.03.2011 - 2 A 2579/09 (https://dejure.org/2011,3568)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. März 2011 - 2 A 2579/09 (https://dejure.org/2011,3568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung wegen mit dem Betrieb eines Fußballstadions verbundener Lärmimmissionen und Lichtimmissionen und wegen eines unzureichenden Verkehrskonzepts; Bemessung des Schutzniveaus eines Mischgebiets durch eine spezifische Abwägung zum Ausgleich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Schutzniveaus eines Mischgebiets durch eine spezifische Abwägung zum Ausgleich der Interessenlage von Wohnnutzung und sonstiger privilegierter Außenbereichsnutzung; Automatische Anhebung des Lärmpegels durch ein Mehraufkommen an Zuschauern; Gebot der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Lärmbelästigung durch das Fußballstadion

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - 7 B 1647/08

    Paragon-Arena kann vorläufig weiter genutzt werden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 2 A 2579/09
    Diese Einschätzung, die sich mit derjenigen des 7. Senats im Beschluss vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08 -, BRS 74 Nr. 184 = juris Rn. 10 ff., deckt, wird durch das Zulassungsvorbringen nicht ernstlich in Frage gestellt.

    Mit der Erwägung, dass in den letzten Jahren auf den ebenfalls südlich der Q. Straße gelegenen Flurstücken 226, 227, 229 und 230 ein Doppelhaus und andere Bauvorhaben entstanden seien, mit denen die Beklagte selbst eine Verfestigung des Bebauungszusammenhangs bewirkt habe, hat sich bereits der 7. Senat im Beschluss vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08 -, BRS 74 Nr. 184 = juris Rn. 10, befasst.

    Wie der 7. Senat in seinem Beschluss vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08 -, BRS 74 Nr. 184 = juris Rn. 16, zutreffend ausgeführt hat, hat § 2 Abs. 6 Satz 3 der 18. BImSchV - wie sich aus seinem Wortlaut ergibt - nur die Fälle im Blick hat, in denen die tatsächliche bauliche Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage erheblich von der in einem Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung divergiert.

    Auch der 7. Senat, dem die zum Gegenstand des Zulassungsvorbringens gemachte Stellungnahme des TÜV Nord vom 17. März 2008 vorlag, hat die herabgesetzte Stadionhöhe in seinem Beschluss vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08 -, BRS 74 Nr. 184 = juris Rn. 29, im Blick und in diesem Kontext keine Zweifel an der Validität der Schallprognose gehabt.

    C. sei fehlerhaft, weil sie nicht den ungünstigsten Immissionsort - das Gebäude Q. Straße 88, 2. Obergeschoss - betrachte, hat sich der 7. Senat im Beschluss vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08 -, BRS 74 Nr. 184 = juris Rn. 30 f., befasst.

    Wie auch aus dem Beschluss des 7. Senats vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08 -, BRS 74 Nr. 184 = juris Rn. 38, hervorgeht, hat die schalltechnische Untersuchung vom 2. Oktober 2007 (siehe dort S. 9) den Einsatz von geräuschintensiven Signalhörnern, Trommeln, Pfeifen, etc. berücksichtigt und diesbezüglich einen Zuschlag von 5 dB(A) wegen Impulshaltigkeit angesetzt.

    Hierzu hat der 7. Senat im Beschluss vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08 -, BRS 74 Nr. 184 = juris Rn. 43, ausgeführt, die Klägerin liefere abgesehen von ihrer - auf subjektiven Wahrnehmungen gründenden - Behauptung sowie der Vermutung, dass durch die Lärmschutzwand aufgrund von Reflexion und Mehrfachreflexion eine Pegelerhöhung am gegenüberliegenden Immissionsort um 3 dB(A) entstehen könne, keinen Hinweis darauf, dass eine nachweisbare Erhöhung der Verkehrslärmimmissionen durch die Lärmschutzwand gegeben sei.

    Die Maßstäbe der Bewertung von Lichtimmissionen hat der 7. Senat in seinem Beschluss vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08 -, BRS 74 Nr. 184 = juris Rn. 46 ff., aufgefächert und auf dieser Basis ausgeführt, konkrete Anhaltspunkte für eine signifikant erhöhte Helligkeit von Wohnräumen der Klägerin seien dem Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen und auch sonst nicht ersichtlich.

    Das Verwaltungsgericht hat auch nicht die Einwände der Klägerin gegen die Richtigkeit der vorgelegten Schallschutzgutachten übergangen und es versäumt, die Abläufe des Stadionbetriebs im Nachgang zu der Beschwerdeentscheidung des 7. Senats vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08 -, BRS 74 Nr. 184 = juris Rn. 58, einer genauen Prüfung zu unterziehen.

    Im Übrigen war es gerade in Anbetracht des Hinweises in dem Beschluss des 7. Senats vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08 -, BRS 74 Nr. 184 = juris Rn. 42, dass der zunächst genehmigte Nachtbetrieb des Stadions immissionsschutzrechtliche Schwierigkeiten mit sich bringen könnte, erwartbar, dass die Beklagte die Baugenehmigung gegebenenfalls über den Nachtrag vom 10. Juni 2009 hinaus, den die Klägerin mit Schriftsatz vom 24. August 2009 in ihre Klage einbezogen hatte, nachbessern würde, um womöglich weiterhin gegebene Nachbarrechtsverstöße zu beseitigen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 2362/07

    Klage gegen die erteilte Umgestaltung eins Waldfreibades einschließlich der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 2 A 2579/09
    Aber auch davon abgesehen kann die Klägerin von den Grundsätzen über die Bildung von Mittelwerten in Gemengelagen, die auch im Anwendungsbereich der 18. BImSchV heranzuziehen sind, vgl. insofern OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 2362/07 -, juris Rn. 75; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band IV, Loseblatt, Stand Dezember 2006, 18. BImSchV, § 2 Rn. 1, nicht profitieren.

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 19. April 2010 - 7 A 2362/07 -, juris Rn. 87 ff. unter Hinweis auf BR-Drucksache 17/91, und vom 28. Mai 1993 - 21 A 1532/90 -, 1018, 1019; VG Braunschweig, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 2 B 277/09 -, juris Rn. 19 (zu Heimspielen in der Fußballregionalliga); VG Freiburg, Urteil vom 13. März 2003 - 4 K 1447/00 -, juris Rn. 79 (zu den Abendspielen eines Fußballbundesligisten); siehe außerdem BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001 - 7 C 16.00 -, BRS 64 Nr. 181 = juris Rn. 18, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 BN 24.04 -, BRS 67 Nr. 29 = juris Rn. 7 (zur Anwendung des § 5 Abs. 5 der 18. BImSchV im Rahmen der Bauleitplanung); zum Begriff des "seltenen Ereignisses" allgemein: Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band IV, Loseblatt, Stand Dezember 2006, 18. BImSchV, § 5 Rn. 63 ff.

  • BVerwG, 01.06.2010 - 6 B 77.09

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 2 A 2579/09
    vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2010 - 6 B 77.09 -, juris Rn. 15, mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung;

    vgl. insoweit im Hinblick auf die 18. BImSchV: OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2011 - 2 A 2579/09 -, juris Rn. 13.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2024 - 2 B 674/23

    Eilantrag gegen das Amazon-Logistikzentrum im Industriepark Lippe in Horn-Bad

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 20. Januar 2012 - 2 D 141/09.NE -, juris Rn. 173 und vom 18. November 2002 - 7 A 2127/00 -, juris Rn. 32 ff., sowie Beschlüsse vom 13. Mai 2002 - 10 B 671/02 -, juris Rn. 15 f. und vom 18. März 2011 - 2 A 2579/09 -, juris Rn. 15 zur vergleichbaren Problemstellung bei einer nach den Vorgaben der 18. BImSchV zu beurteilenden Sportanlage.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 2 A 1626/10

    Eingreifen des Gebietsgewährleistungsanspruchs gegenüber planungsrechtlich

    vgl. zur Frage der Zurechnung verhaltensbedingter (exzessiver) Geräuschimmissionen zu einem Anlagenbetrieb OVG NRW, Beschluss vom 18. März 2011 - 2 A 2579/09 -, juris Rn. 53 ff. m. w. N.
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