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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1989 - 10a NE 94/87   

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https://dejure.org/1989,4521
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1989 - 10a NE 94/87 (https://dejure.org/1989,4521)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.04.1989 - 10a NE 94/87 (https://dejure.org/1989,4521)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. April 1989 - 10a NE 94/87 (https://dejure.org/1989,4521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Probleme; Lösung; Konflikte; Planfeststellungsbeschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 234
  • DVBl 1990, 123
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Hessen, 21.03.2005 - 9 N 1630/01

    Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; Verbindungsstraße; Wohnbaufläche; Lärmschutz

    Die Zulässigkeit eines derartigen Vorgehens wird - auf der Grundlage dem § 33 Abs. 5 Satz 2, Abs. 1 HStrG entsprechender Regelungen in § 17 Abs. 3 Satz 2 FStrG sowie in den Straßengesetzen anderer Bundesländer - befürwortet, wenn ein Bebauungsplan die aufgeworfenen Lärmkonflikte nicht bewältigen kann, weil die bauplanungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten nicht ausreichen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 1982 - 2 A 10/81 -, NVwZ 1983, 419 [421]; OVG Münster, Urteil vom 18. April 1989 - 10 aNE 94/87 -, NVwZ-RR 1990, 234 [235 f.]; Ramsauer, a. a. O., S. 352).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2003 - 7a D 118/02

    Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zur Beseitigung von zur Unwirksamkeit

    Im Urteil vom 18. April 1989 - 10 a NE 94/87 - hat der 10a Senat des erkennenden Gerichts auch für einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan entschieden, dass es sich bei der Linienbestimmung nur um eine vorbereitende Grundentscheidung handele, die allein verwaltungsinterne Bedeutung habe.
  • VG Frankfurt/Oder, 31.08.2021 - 7 K 981/15

    Drittanfechtung einer bauaufsichtlichen Zustimmung zum Neubau einer

    Dieser Umstand wurde als entscheidend dafür angeführt, dass der privilegierte Vorhabenträger als weniger schutzwürdig eingestuft wurde (NVwZ-RR 1990, 234).
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