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   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 8 B 1108/15   

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https://dejure.org/2015,44040
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 8 B 1108/15 (https://dejure.org/2015,44040)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.12.2015 - 8 B 1108/15 (https://dejure.org/2015,44040)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Dezember 2015 - 8 B 1108/15 (https://dejure.org/2015,44040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung von gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheide gerichteten Klagen; Vollzug eines Verwaltungsakts mit belastender Wirkung für einen Dritten unter Missachtung der aufschiebenden Wirkung eines eingelegten Rechtsbehelfs ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung von gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheide gerichteten Klagen; Vollzug eines Verwaltungsakts mit belastender Wirkung für einen Dritten unter Missachtung der aufschiebenden Wirkung eines eingelegten Rechtsbehelfs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 8 B 1108/15
    Es kommt daher nicht mehr entscheidend darauf an, dass für den Antragsteller die Möglichkeit, als Mitglied der betroffenen Öffentlichkeit eine Beeinträchtigung des subjektiv-öffentlichen Rechts auf Einhaltung der UVP-Verfahrensvorschriften geltend zu machen, erst aufgrund des Urteils des Senats vom 25. Februar 2015 - 8 A 959/10 - und damit weniger als ein Jahr vor der Erhebung der Klagen - (sicher) erkennbar war.

    vgl. auch zu Folgendem OVG NRW, Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 959/10 -, BauR 2015, 1138 = juris Rn. 67 ff. und 82 ff.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2010 - 10 S 5.10

    "Knaack-Club" unterliegt im Verfahren gegen benachbarte Wohnbebauung in zweiter

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 8 B 1108/15
    vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 29. April 2010 - 10 S 5.10 - BRS 76 Nr. 172 = juris Rn. 16.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 = juris Rn. 24; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 29. April 2010 - 10 S 5.10 - BRS 76 Nr. 172 = juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. Mai 2012 - 10 S 2693/09 -, BauR 2012, 1637 = juris Rn. 38.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 10 S 2693/09

    Nachbarwiderspruch gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 8 B 1108/15
    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 = juris Rn. 24; Beschlüsse vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 = juris Rn. 15, und vom 16. März 2010 - 4 B 5/10 -, juris Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. Mai 2012 - 10 S 2693/09 -, BauR 2012, 1637 = juris Rn. 34 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 24. September 2009 - 8 B 1342/09.AK -, ZUR 2010, 204 = juris Rn. 44; auch Beschluss vom 25. September 2015 - 8 A 970/15 -, juris Rn. 14 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 = juris Rn. 24; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 29. April 2010 - 10 S 5.10 - BRS 76 Nr. 172 = juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. Mai 2012 - 10 S 2693/09 -, BauR 2012, 1637 = juris Rn. 38.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 894/17
    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens, der Verfahren 8 A 893/17, 8 A 240/17, 8 A 241/17, 8 B 594/16, 8 B 1108/15, der Verfahren des Verwaltungsgerichts Minden 11 L 1135/126 und 11 L 1139/16 sowie der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2019 - 8 A 241/17

    Rechtsschutzinteresse für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht bei Bestandskraft

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 8 B 1108/15 -, juris Rn. 25 ff., m. w. N.

    So bereits Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2015 - 8 B 1108/15 -, juris Rn. 8, 20, in einem Eilverfahren des Klägers betreffend dieselben Bescheide.

    Der Kläger weist zwar zutreffend darauf hin, dass der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 8 B 1108/15 -, juris Rn. 31, in einem Eilverfahren mit Beteiligung des Klägers angenommen hatte, dass (allein) der Hinweis auf die örtlichen Zeitungen nicht genüge, um von einer Kenntnis des Klägers der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen auszugehen.

    Das Verfahren weist auch nicht deswegen besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten auf, weil der Senat in seinen Beschlüssen vom 18. Dezember 2015 - 8 B 1108/15 - und vom 19. Oktober 2016 - 8 B 594/16 - die Zulässigkeit der Klage unterschiedlich beurteilt hat.

  • VG Gelsenkirchen, 23.01.2017 - 8 L 689/16

    Windenergieanlagen; Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP);

    Der Antragsteller macht im vorliegenden Eilverfahren zunächst unter prozessualen Erwägungen und unter Bezugnahme auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Dezember 2015 - 8 B 1108/15 - geltend, dass die in den Genehmigungen getroffenen Anordnungen der sofortigen Vollziehung nur relativ und zwar gegenüber demjenigen, gegenüber dem sie vorgenommen wurde, wirken würden.

    Denn dem nachträglich als Feststellungsantrag formulierten Hauptantrag fehlt unabhängig von der Frage, ob bei Verwaltungsakten mit Drittwirkung die Folgen einer - behördlichen oder gerichtlichen - Vollziehbarkeitsanordnung nur gegenüber den Rechtsbehelfsführern eintreten, gegenüber denen die Anordnung vorgenommen wurde, mithin nur relativ wirken, so wohl OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 8 B 1108/15 -, juris, Rn. 35 f. unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1982 - 4 ER 401/81 -, juris, Rn. 16 sowie BayVGH, Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 26 CS 96.2760 -, juris, Rn. 13, das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2016 - 8 B 594/16

    Verwirkung des Klagerechts des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für

    Der Senat hält insoweit nicht mehr an der in dem Beschluss gleichen Rubrums vom 18. Dezember 2015 in der Sache 8 B 1108/15 vertretenen gegenteiligen Auffassung fest.

    Dass die Änderungsbescheide vom 24. August 2015 hinsichtlich der hier in Rede stehenden, von den Änderungen nicht betroffenen und lediglich nachrichtlich wiederholten Bestandteile keine (neue) Klagefrist in Gang gesetzt haben, weil der Betrieb der WEA hier nur unwesentlich geändert wurde, hat der Senat bereits in dem Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 8 B 1108/15 - dargelegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 241/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie der Verfahren 8 A 240/17, 8 A 893/17, 8 A 894/17, 8 B 1108/15 und 8 B 594/16, der Verfahren des Verwaltungsgerichts Minden 11 L 1135/126 und 11 L 1139/16 sowie die in dem vorliegenden und den anderen genannten Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.

    Soweit der Senat in seinen Beschlüssen vom 19. Oktober 2016 - 8 B 594/16 - (Beschlussabdruck, S. 5) und vom 18. Dezember 2015 - 8 B 1108/15 - (Beschlussabdruck, S. 6) ausgeführt hat, dass der Ergänzungsbescheid keine neue Klagefrist in Gang gesetzt habe, bezog sich dies ausdrücklich nur auf die "von den Änderungen nicht betroffenen und lediglich nachrichtlich wiederholten Bestandteile" (Beschluss vom 19. Oktober 2016, Beschlussabdruck, S. 5).

  • VG Minden, 08.11.2016 - 11 L 1110/16

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18.12.2015 - 8 B 1108/15 -, juris Rn. 38 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 240/17
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie der Verfahren 8 A 241/17, 8 A 893/17, 8 A 894/17, 8 B 1108/15 und 8 B 594/16, der Verfahren des Verwaltungsgerichts Minden 11 L 1135/126 und 11 L 1139/16 sowie die in dem vorliegenden und den anderen genannten Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.

    Soweit der Senat in seinen Beschlüssen vom 19. Oktober 2016 - 8 B 594/16 - (Beschlussabdruck, S. 5) und vom 18. Dezember 2015 - 8 B 1108/15 - (Beschlussabdruck, S. 6) ausgeführt hat, dass der Ergänzungsbescheid keine neue Klagefrist in Gang gesetzt habe, bezog sich dies ausdrücklich nur auf die "von den Änderungen nicht betroffenen und lediglich nachrichtlich wiederholten Bestandteile" (Beschluss vom 19. Oktober 2016, Beschlussabdruck, S. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 8 B 253/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Zur weiteren Begründung wird auf die entsprechenden Ausführungen in dem Beschluss des Senats vom heutigen Tage in der Sache 8 B 1108/15 verwiesen.

    Offen bleiben kann, ob die Antragstellerin bzw. ihre Rechtsnachfolgerin mit Blick darauf, dass die am 1. September 2015 beim VG Minden erhobenen Drittanfechtungsklagen 11 K 2289/15 und 11 K 2290/15 aufschiebende Wirkung haben (vgl. Beschluss vom heutigen Tage in der Sache 8 B 1108/15), noch ein Rechtsschutzinteresse an der Anordnung des Sofortvollzuges geltend machen kann.

  • VG Düsseldorf, 23.09.2016 - 28 L 1759/16

    Windenergieanlage; Windkraftanlage; Windfarm; optische; Beeinträchtigung;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 8 B 1108/15 - juris.
  • VG Düsseldorf, 12.01.2017 - 28 L 3406/16

    Keine Gesundheitsgefahr durch Windenergieanlagen-Infraschall bei Entfernung von

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 8 B 1108/15 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2018 - 12 ME 242/17

    Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 893/17
  • VG Minden, 22.05.2017 - 11 L 2085/16
  • VG Köln, 18.04.2019 - 2 L 557/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für einen Klettergarten

  • VG Düsseldorf, 13.10.2022 - 25 L 982/22
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