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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1996 - 7 B 3172/95   

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https://dejure.org/1996,6524
OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1996 - 7 B 3172/95 (https://dejure.org/1996,6524)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.01.1996 - 7 B 3172/95 (https://dejure.org/1996,6524)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Januar 1996 - 7 B 3172/95 (https://dejure.org/1996,6524)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche gegen eine Baugenehmigung zum Betrieb eines Biergartens in einem allgemeinen Wohngebiet; Ausgestaltung der Ermittlung der Lärmimmissionswerte eines ...

Verfahrensgang

  • VG Köln - 8 L 1911/95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1996 - 7 B 3172/95
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.1972 - VII A 805/70
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1996 - 7 B 3172/95
    Nicht ausreichend ist insofern, wenn die vorwiegend von Gebietsfremden besuchte Gaststätte in geringem Umfang auch von Bewohnern des Gebietes aufgesucht wird, vgl. OVG NW, Urteil vom 1. August 1972 -VII A 805/70 -, BRS 25 Nr. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1992 - 7 A 158/91

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz in reinen Wohngebieten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1996 - 7 B 3172/95
    Zudem ist der Mittlungspegel bei nicht gewerblichen Geräuschen - wie hier - die sich nicht konstant über den für die Mittlung maßgeblichen Zeitraum wiederholen, für deren Lästigkeit nur eingeschränkt aussagekräftig, vgl. Urteil des Senates vom 9. Juli 1992 -7 A 158/91-, BRS 54 Nr. 190 und Beschluß des Senates vom 16. November 1995 -7 B 2482/95-.
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1996 - 7 B 3172/95
    Dementsprechend ist das Rücksichtnahmegebot verletzt, wenn unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen das Maß dessen, was billigerweise noch zumutbar ist, überschritten wird vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 (126).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1996 - 7 B 3172/95
    Verstößt es hiergegen, verletzt es zugleich nachbarschützende Vorschriften, denn die Festsetzungen von Baugebieten durch Bebauungspläne haben grundsätzlich nachbarschützende Wirkung, vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 -, BRS 55 Nr. 110.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.1998 - 7 A 4640/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Verstoßes einer erteilten Baugenehmigung

    vgl. dazu Urteil des Senats vom 9. Juli 1992 - 7 A 158/91 -, BRS 54 Nr. 190 und Beschlüsse des Senats vom 16. November 1995 - 7 B 2482/95 - sowie vom 19. Januar 1996 - 7 B 3172/95 - so auch Urteil des 10. Senats vom 5. Februar 1996 - 10 A 944/91 -.

    vgl. Urteil des Senats vom 9. Juli 1992 - 7 A 158/91 -, BRS 54 Nr. 190 und Beschlüsse des Senats vom 16. November 1995 - 7 B 2482/95 - sowie vom 19. Januar 1996 - 7 B 3172/95 - Urteil des 10. Senats vom 5. Februar 1996 - 10 A 944/91 -.

    vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Januar 1996 - 7 B 3172/95 - .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1996 - 10 A 944/91

    Immissionsbegrenzende Nebenbestimmungen; Nichtgewerbliche Geräuschwirkungen;

    Das gilt gerade für die in die Beurteilung einzubeziehenden Geräusche, vornehmlich durch menschliches Verhalten verursacht werden und die vom Beigeladenen bzw. den jeweiligen Pächtern nicht gesteuert werden können, hier insbesondere die von den Besuchern der Kegelbahn auch außerhalb des Gebäudes hervorgerufenen Lärmwirkungen und die von der Stellplatznutzung ausgehenden Immissionen (vgl. zum Ganzen etwa: Senatsbeschlüsse vom 24.1.1996 - 10 B 3115/95 -, vom 27.11.1995 - 10 B 1913/95 -. Beschlüsse des 7. Senats des Gerichts vom 19.1.1996 - 7 B 3172/95 - und vom 16.11.1995 - 7 B 2482/95 jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 7 A 1868/07
    Denn zu Recht ist das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des beschließenden Gerichts - vgl. Beschlüsse vom 19. Januar 1996 - 7 B 3172/95 -, vom 16. Januar 1998 - 7 A 4640/97 -, vom 9. Juli 1998 - 7 B 1226/98 -, vom 24. Oktober 2005 - 7 B 1013/05 - und vom 25. Juni 2008 - 10 A 2525/07 - davon ausgegangen, dass die Belastbarkeit von Menschen mit Lärm von einem Bündel von Faktoren abhängt, die nur unvollkommen in einem einheitlichen Messwert aggregierend erfasst werden können, insbesondere wenn es sich um menschliches Verhalten von Gaststättenbesuchern handelt, welches von den Gaststättenbetreibern - anders als gewerblicher Lärm im herkömmlichen Sinne - nicht gesteuert werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1998 - 10 B 2290/97
    Schutzauflagen, durch die höchstzulässige Lärmwerte, sei es als Richtwerte, sei es als Spitzenwerte, vorgegeben werden, sind allenfalls tauglich, wenn sie durch den Betreiber mit technischen oder baulichen Maßnahmen oder durch eine konkrete, von ihm abhängige Art der Nutzung umgesetzt und eingehalten werden können, vgl.: OVG NW, Beschluß vom 16. Januar 1998 - 7 A 4640/97 - Beschluß vom 19. Januar 1996 - 7 B 3172/95 - jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VG Münster, 10.10.2004 - 2 L 1285/04

    Ausgestaltung des vorläufigen Rechtsschutzes eines Nachbarn gegen eine

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Januar 1996 - 7 B 3172/95 - Urteil vom 5. Februar 1996 - 10 A 944/91 -.
  • VG Düsseldorf, 24.10.2002 - 9 K 6225/99

    Ausgestaltung des baurechtlichen Nachbarschutzes gegen eine erteilte

    Ist bereits die Benennung einer bloßen Zielvorgabe ungeeignet, einen ausreichenden Nachbarschutz sicherzustellen, vgl. OVG NW, Beschluß vom 13.07.1998 - 7 B 956/98 -, kommt hier noch hinzu, daß die Auflage untauglich ist, das Immissionsverhalten zu regeln, weil der Beigeladene bzw. der Pächter des Vorhabens jedenfalls keine Möglichkeit hat, Einfluß auf den durch die Kundenfahrzeuge entwickelten Geräuschpegel zu nehmen, vgl. OVG NW, Urteil vom 18.02.1991 - 7 A 1646/88 -, Urteil vom 09.07.1992 - 7 A 158/91 - BRS 54 Nr. 190, Beschluß vom 19.01.1996 - 7 B 3172/95 -, Beschluß vom 24.01.1996 - 10 B 3115/95 - und Urteil vom 05.02.1996 - 10 A 944/91 -.
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