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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 8/12.AK   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 8/12.AK (https://dejure.org/2013,10217)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.04.2013 - 20 D 8/12.AK (https://dejure.org/2013,10217)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. April 2013 - 20 D 8/12.AK (https://dejure.org/2013,10217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in Bochum-Langendreer abgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (31)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2012 - 20 B 1097/12

    Eilantrag gegen Beginn der Bauarbeiten zur Verlegung und Verlängerung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 8/12
    Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin - teilweise durch Bezugnahme auf den Vortrag in den Verfahren 20 B 1097/12.AK, 20 D 104/11.AK, 20 D 10/12.AK und 20 D 84/12.AK - im Wesentlichen geltend:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem und den Verfahren 20 B 1097/12.AK, 20 D 104/11.AK, 20 D 10/12.AK und 20 D 84/12.AK sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und sonstigen überreichten Unterlagen Bezug genommen.

    Soweit sich die Klägerin - unter Einbeziehung der Ausführungen ihres Prozessbevollmächtigten in den Verfahren 20 B 1097/12.AK und 20 D 84/12.AK - zum Beleg der gegenteiligen Ansicht auf höchstrichterliche Rechtsprechung.

    Der von der Klägerin - wiederum unter Einbeziehung der Ausführungen ihres Prozessbevollmächtigten in den Verfahren 20 B 1097/12.AK und 20 D 84/12.AK - im Zusammenhang mit dem Anhörungsverfahren erhobene Vorwurf, die Planfeststellungsbehörde habe bestimmte Äußerungen der Beigeladenen unkritisch und ungeprüft übernommen, beinhaltet in der Sache keine Einwendungen gegen die formelle Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere was die Durchführung des Anhörungsverfahrens anbelangt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 84/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 8/12
    Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin - teilweise durch Bezugnahme auf den Vortrag in den Verfahren 20 B 1097/12.AK, 20 D 104/11.AK, 20 D 10/12.AK und 20 D 84/12.AK - im Wesentlichen geltend:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem und den Verfahren 20 B 1097/12.AK, 20 D 104/11.AK, 20 D 10/12.AK und 20 D 84/12.AK sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und sonstigen überreichten Unterlagen Bezug genommen.

    Soweit sich die Klägerin - unter Einbeziehung der Ausführungen ihres Prozessbevollmächtigten in den Verfahren 20 B 1097/12.AK und 20 D 84/12.AK - zum Beleg der gegenteiligen Ansicht auf höchstrichterliche Rechtsprechung.

    Der von der Klägerin - wiederum unter Einbeziehung der Ausführungen ihres Prozessbevollmächtigten in den Verfahren 20 B 1097/12.AK und 20 D 84/12.AK - im Zusammenhang mit dem Anhörungsverfahren erhobene Vorwurf, die Planfeststellungsbehörde habe bestimmte Äußerungen der Beigeladenen unkritisch und ungeprüft übernommen, beinhaltet in der Sache keine Einwendungen gegen die formelle Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere was die Durchführung des Anhörungsverfahrens anbelangt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 10/12

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 8/12
    Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin - teilweise durch Bezugnahme auf den Vortrag in den Verfahren 20 B 1097/12.AK, 20 D 104/11.AK, 20 D 10/12.AK und 20 D 84/12.AK - im Wesentlichen geltend:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem und den Verfahren 20 B 1097/12.AK, 20 D 104/11.AK, 20 D 10/12.AK und 20 D 84/12.AK sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und sonstigen überreichten Unterlagen Bezug genommen.

    Der anderslautende Vortrag des Prozessbevollmächtigten der Klägerin erscheint fernliegend, zumal die Klägerin des Verfahrens 20 D 104/11.AK, der Geschäftsführer der Klägerin im Verfahren 20 D 10/12.AK sowie zahlreiche weitere Einwender, die an den Erörterungsterminen teilgenommen haben, offensichtlich ohne weiteres erkannt haben, dass sich die bekannt gemachte Erörterung auf das nunmehr planfestgestellte Vorhaben bezieht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 84/12

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Zur Begründung der Klage macht er - teilweise durch ausdrückliche oder sinngemäße Bezugnahme auf den Vortrag in den Verfahren 20 B 1097/12.AK, 20 D 104/11.AK, 20 D 8/12.AK und 20 D 10/12.AK des erkennenden Gerichts - im Wesentlichen geltend:.

    Im Übrigen nimmt der Beklagte Bezug auf seinen Vortrag in den Parallelverfahren 20 D 104/11.AK, 20 D 8/12.AK und 20 D 10/12.AK.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem und den Verfahren 20 B 1097/12.AK, 20 D 104/11.AK, 20 D 8/12.AK und 20 D 10/12.AK sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und sonstigen überreichten Unterlagen Bezug genommen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22

    Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt

    Selbst eine noch ungeklärte oder fehlende Förderungsfähigkeit weist noch nicht auf das Bestehen unüberwindbarer finanzieller Schranken bei der Realisierbarkeit hin (OVG Münster, Urt. v. 19.04.2013 - 20 D 8/12.AK -, juris Rn. 101; VGH Kassel, Urt. v. 18.03.2008 - 2 C 1092/06.T -, juris Rn. 101; VGH Mannheim, Urt. v. 06.04.2006 - 5 S 847/05 -, juris Rn. 56).
  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog.

    Die Kammer folgt insoweit der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Planrechtfertigung auf die Klage Dritter hin nicht nur dann zu prüfen ist, wenn diese durch das Vorhaben mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffen werden, sondern auch dann, wenn sich diese Dritten - wie vorliegend die Kläger - gegen mittelbare vorhabenbedingte Beeinträchtigungen, insbesondere Immissionen, zur Wehr setzen; auch solche Kläger können geltend machen, dass für das beabsichtigte Vorhaben - gemessen an den Zielsetzungen des jeweiligen Fachplanungsgesetzes - kein Bedarf streitet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2008, 4 B 34.08, juris Rn. 3; Urt. v. 26.4.2007, 4 C 12.05, juris Rn. 48; Urt. v. 9.11.2006, 4 A 2001.06, juris Rn. 33 m.w.N.; so wohl auch Beschl. v. 25.4.2018, 9 A 16.16, juris Rn. 66; Beschl. v. 5.2.2015, 9 B 1.15, juris Rn. 5; dem folgend OVG Münster, Urt. v. 19.4.2013, 20 D 8/12.AK, juris Rn. 75, 83; zuvor bereits OVG Hamburg, Urt. v. 2.6.2005, 2 Bf 345/02, juris Rn. 152; a.A. noch BVerwG, Urt. v. 24.11.2011, 9 A 24.10, juris Rn. 27; OVG Bautzen, Beschl. v. 22.8.2013, 4 B 332/13, juris Rn. 25; OVG Koblenz, Urt. v. 28.10.2004, 1 C 10517/04, juris Rn. 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 20 D 10/12

    Klagen gegen Verlegung und teilweisen Neubau der Straßenbahnlinie 310 in

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte zu diesem und den Verfahren 20 B 1097/12.AK, 20 D 104/11.AK, 20 D 8/12.AK und 20 D 84/12.AK sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und sonstigen überreichten Unterlagen Bezug genommen.
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