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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - 10a D 48/99.NE   

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https://dejure.org/2002,2232
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - 10a D 48/99.NE (https://dejure.org/2002,2232)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.03.2002 - 10a D 48/99.NE (https://dejure.org/2002,2232)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. März 2002 - 10a D 48/99.NE (https://dejure.org/2002,2232)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grenzen der Planzurückhaltung; Festsetzungen im Bebauungsplan zu baulichen oder sonstigen technischen Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes; Zulässigkeit der Überlassung konkreter Schutzvorkehrungen; ...

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Großflächiger Einzelhandel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Dürfen Sortimente nachträglich ausgeschlossen werden? (IBR 2003, 103)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 1143 (Ls.)
  • DÖV 2002, 1046
  • BauR 2002, 1665
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - 10a D 48/99
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1995 - 4 NB 43.93 -, BRS 57 Nr. 22.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1995 - 4 NB 43.93 -, a.a.O.

  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - 10a D 48/99
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1998 - 4 BN 45.98 -, BRS 60 Nr. 53.
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - 10a D 48/99
    Vielmehr kann im Einzelfall das Nebeneinander solcher Nutzungen durchaus das Ergebnis einer sachgerechten Abwägung sein, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1992 - 4 B 71.90 -, BRS 54 Nr. 18, wenn beispielsweise feststeht, dass das Wohngebiet auf Grund von baulichen oder technischen Vorkehrungen keinen unzumutbaren Emissionen der Gewerbebetriebe ausgesetzt sein wird.
  • BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - 10a D 48/99
    Zwar können textliche Festsetzungen in einem Bebauungsplan mit unbestimmten Rechtsbegriffen getroffen werden, wenn sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 4 NB 3.95 -, BRS 57 Nr. 26 = BauR 1995, S. 662, doch fehlt es gerade daran im Hinblick auf die in Satz 1 der textlichen Festsetzung 4.2 gewählte Formulierung, "durch geeignete bauliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Ausbreitung des Lärms in südliche bis östliche Richtung vermieden wird".
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - 10a D 48/99
    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, BRS 62 Nr. 48.
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - 10a D 48/99
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44 = BauR 1998, S. 740.
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - 10a D 48/99
    Ob mit der gewählten konkreten Sortimentsbeschränkung zugleich eine Nutzung des Sondergebietes vorgegeben wird, die den Darstellungen des Flächennutzungsplans entspricht, mag letztlich ebenso offen bleiben wie die Frage, ob eine Abweichung von den Darstellungen des Flächennutzungsplans - sollte sie im Ergebnis vorliegen - im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. BVerwG, Urteil vom 28 Februar 1975 - IV C 74.72 -, BRS 29 Nr. 8 - noch vom Begriff des "Entwickelns" gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB gedeckt und ob - verneinendenfalls - ein Verstoß gegen das "Entwicklungsgebot" im Hinblick auf § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB unbeachtlich wäre, weil die sich aus dem Flächennutzungsplan ergebende geordnete städtebauliche Entwicklung durch die Abweichung nicht beeinträchtigt wird.
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - 10a D 48/99
    Die Vorschrift, die die Funktion einer Abwägungsdirektive hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - 4 CN 5.98 -, BRS 62 Nr. 4, besagt, dass bei raumbedeutsamen Planungen die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.
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