Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1996 - 8 A 1402/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung des Regelsatzes für einen Haushaltsvorstand und die Übernahme von Unterkunftskosten ; Hilfe zum Lebensunterhalt; Gegenseitiges Einstehen in Notfällen und Wechselfällen des Lebens i.R. einer Ehe; Würdigung der Glaubhaftigkeit des Vorbringens der ...
Verfahrensgang
- VG Köln - 18 K 6233/92
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1996 - 8 A 1402/95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93
Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1996 - 8 A 1402/95
Daran ist die Auslegung des Begriffs der eheähnlichen Gemeinschaft auszurichten, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 16.93 -, in: Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) Band 46, S. 1 ff., 2.Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist damit eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau gemeint, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zuläßt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 -, BVerfGE 87, S. 234, 264; BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995, aaO., S. 3.
Denn die Annahme, es liege eine eheähnliche Gemeinschaft vor, setzt die Feststellung von Intimbeziehungen nicht voraus, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995, aaO., S. 6.
- BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86
Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung - …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1996 - 8 A 1402/95
Ausreichend ist ein nach den äußeren Umständen erkennbares sozialtypisches Verhalten, wie es für zusammenlebende Ehegatten eigentümlich ist, vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. März 1988 (zu § 137 Abs. 2a AFG a.F.) - 7 Rar 81/86 -, FEVS 38, 334; OVG NW, Beschluß vom 22. Juni 1992 - 8 B 2193/92 - Beschluß vom 2. Oktober 1992 - 8 B 3633/92 -. - BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1996 - 8 A 1402/95
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist damit eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau gemeint, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zuläßt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen, vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 -, BVerfGE 87, S. 234, 264; BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995, aaO., S. 3. - BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 62.75
Sozialhilfe - Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Gebot der Gleichbehandlung - …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1996 - 8 A 1402/95
Dagegen spricht es nicht gegen das Vorliegen einer Wohngemeinschaft, daß jedem Partner ein Raum zu seiner ausschließlichen Benutzung vorbehalten ist, da dies auch in einer Ehe vorkommt, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1977 -V C 62.75 -, aaO., S. 282.
- VG Gelsenkirchen, 26.03.2004 - 19 L 618/04
Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im …
vgl. BVerWG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 5 C 16.93 -, FEVS 46, 1, im Anschluss an BVerfGE 87, 234 (264); OVG NRW, Urteil vom 20. November 1996 - 8 A 1402/95 -.