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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1994 - 13 A 4016/92   

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https://dejure.org/1994,7598
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1994 - 13 A 4016/92 (https://dejure.org/1994,7598)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.02.1994 - 13 A 4016/92 (https://dejure.org/1994,7598)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Februar 1994 - 13 A 4016/92 (https://dejure.org/1994,7598)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Handelsname; Konkretes Rechtsverhältnis; Androhung eines Bußgeldbescheides; Geschäftsführer einer GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1994, 1517
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1994 - 13 A 4016/92
    Urteil vom 23.1.1992 - 3 C 50.89, BVerwGE 89 S. 327, 331.
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1994 - 13 A 4016/92
    BVerwG, Urteil vom 13.1.1969 - 1 C 86.64, Buchholz 310 § 43 Nr. 31.
  • VG Freiburg, 10.12.2019 - 8 K 6149/18

    Irreführung bei Kennzeichnung eines Fruchtgummiprodukts

    Es entspricht der überwiegenden und von der erkennenden Kammer geteilten Rechtauffassung, dass - soweit kein eigenmächtiges Handeln des Mitarbeiters gegeben ist - das Ermittlungsverfahren auch die dahinterstehende juristische Person betrifft (für den Fall der Bußgeldandrohung gegen den Geschäftsführer einer GmbH vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.02.1994 - 13 A 4016/92 - juris, Rn. 8; VG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2010 - 16 K 1799/09 - juris, Rn. 13, bestätigt durch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.10.2010 - 13 A 616/10 - juris).
  • VG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 K 3154/05

    Lebensmittelrechtliche bzw. europarechtliche Zulässigkeit der Verwendung von

    Da die Klägerin ein wesentliches Interesse daran hat, möglichst noch vor Erlass eines Bußgeldbescheides eine verwaltungsgerichtliche Klärung zu bekommen, damit nicht ihr Mitarbeiter gleichsam für sie als Unternehmerin die Klärung einer verwaltungsrechtlichen Streitfrage auf der Anklagebank" erleben muss, besteht auch das erforderliche alsbaldige Feststellungsinteresse im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO, vgl. OVG NRW, Urteile vom 21. Februar 1994 - 13 A 4016/92 - ZLR 1995, 217 und vom 27. Juni 1996 - 13 A 4024/94 -.
  • VG Düsseldorf, 29.06.2011 - 16 K 637/11

    Zulässigkeit der Verwendung der Aminosäure Lysin in einer Marinade; Funktion der

    Somit besteht auch das erforderliche alsbaldige Feststellungsinteresse im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO, vgl. OVG NRW, Urteile vom 21. Februar 1994 - 13 A 4016/92 - ZLR 1995, 217 und vom 27. Juni 1996 - 13 A 4024/94 -.
  • VG Düsseldorf, 03.02.2010 - 16 K 1799/09

    Zulässigkeit der Bezeichnung "Bio Distelöl, kaltgepresst, aus 1. Pressung" für

    Somit, besteht auch das erforderliche alsbaldige Feststellungsinteresse im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO, vgl. OVG NRW, Urteile vom 21. Februar 1994 - 13 A 4016/92 - ZLR 1995, 217 und vom 27. Juni 1996 - 13 A 4024/94 -.
  • VG Oldenburg, 22.12.2009 - 7 A 3292/08

    Bezeichnung; Braten; Bratenstück; Feststellungsklage; Filet; ganzes Stück;

    Weil die Behörde keinen belastenden Verwaltungsakt erließ, um ihre Rechtsauffassung durchzusetzen, sondern sich auf die Drohung mit Strafanzeige beschränkte, war die Feststellungsklage des einzig mögliche Weg für das betroffene Unternehmen, um unabhängig vom Ausgang des auf die Feststellung individueller Schuld gerichteten Strafverfahrens zu erfahren, was die Behörde von ihm verwaltungsrechtlich objektiv verlangen darf (vgl. insofern auch BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - I C 86.64 -, BVerwGE 31, 177 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Februar 1994 - 13 A 4016/92 -, juris Rn. 8).
  • VG Düsseldorf, 01.06.2005 - 16 K 1729/04

    Ausgestaltung der lebensmittelrechtlichen Ordnungsmäßigkeit von in Verkehr

    Da die Klägerin ein wesentliches Interesse daran hat, möglichst noch vor Erlass eines Bußgeldbescheides eine verwaltungsgerichtliche Klärung zu bekommen, damit nicht ihr Mitarbeiter gleichsam für sie als Unternehmerin die Klärung einer verwaltungsrechtlichen Streitfrage auf der Anklagebank" erleben muss, besteht auch das erforderliche alsbaldige Feststellungsinteresse im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO, vgl. OVG NRW, Urteile vom 21. Februar 1994 - 13 A 4016/92 - ZLR 1995, 217 und vom 27. Juni 1996 - 13 A 4024/94 -.
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