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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 7 A 704/13   

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https://dejure.org/2015,26040
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 7 A 704/13 (https://dejure.org/2015,26040)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.08.2015 - 7 A 704/13 (https://dejure.org/2015,26040)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. August 2015 - 7 A 704/13 (https://dejure.org/2015,26040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Zumutbarkeit von Außengastronomie in einem Mischgebiet; Störung der Nachbarschaft durch Lärmbeeinträchtigungen; Ermittlung der für die Beurteilung des Gebietscharakters maßgeblich näheren Umgebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 6
    Beurteilung der Zumutbarkeit von Außengastronomie in einem Mischgebiet; Störung der Nachbarschaft durch Lärmbeeinträchtigungen; Ermittlung der für die Beurteilung des Gebietscharakters maßgeblich näheren Umgebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 81
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 7 A 146/08

    Beeinträchtigung eines faktischen reinen Wohngebiets durch die Lärmimmissionen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 7 A 704/13
    Bei der Beurteilung der Lärmbelastung sei insbesondere das Senatsurteil vom 13. November 2009 - 7 A 146/08 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 3. August 2010 - 4 B 9/10 -, zu berücksichtigen, das für eine - gemessen an den Richtwerten der TA Lärm - strengere Beurteilung der Außengastronomie spreche.

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 13. November 2009 - 7 A 146/08 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 3. August 2010 - 4 B 9/10 -, angenommen hat, dass in dem Fall, in dem der Außenbetrieb einer Gaststätte bis auf wenige Meter an den Ruhebereich der Wohngrundstücke eines angrenzenden reinen Wohngebiets heranreicht, eine - gemessen an den Richtwerten der TA Lärm - strengere Beurteilung geboten sein kann, ist daran jedenfalls für den vorliegenden Fall, in dem eine Außengastronomie in einem Mischgebiet oder einer mischgebietsähnlichen Gemengelage zu beurteilen ist, nicht festzuhalten.

  • BVerwG, 03.08.2010 - 4 B 9.10

    Gaststätte mit Innen- und Außenbetrieb; TA-Lärm

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 7 A 704/13
    Bei der Beurteilung der Lärmbelastung sei insbesondere das Senatsurteil vom 13. November 2009 - 7 A 146/08 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 3. August 2010 - 4 B 9/10 -, zu berücksichtigen, das für eine - gemessen an den Richtwerten der TA Lärm - strengere Beurteilung der Außengastronomie spreche.

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 13. November 2009 - 7 A 146/08 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 3. August 2010 - 4 B 9/10 -, angenommen hat, dass in dem Fall, in dem der Außenbetrieb einer Gaststätte bis auf wenige Meter an den Ruhebereich der Wohngrundstücke eines angrenzenden reinen Wohngebiets heranreicht, eine - gemessen an den Richtwerten der TA Lärm - strengere Beurteilung geboten sein kann, ist daran jedenfalls für den vorliegenden Fall, in dem eine Außengastronomie in einem Mischgebiet oder einer mischgebietsähnlichen Gemengelage zu beurteilen ist, nicht festzuhalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 7 B 314/13

    Interessenabwägung bei der Erteilung einer Baugenehmigung für eine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 7 A 704/13
    Mit dem oben genannten Beschluss vom 13. August 2013 - 7 B 314/13 - hat der Senat den Antrag des Klägers, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, abgelehnt.

    a) Wie der Senat schon in seinem Beschluss vom 13. August 2013 - 7 B 314/13 - ausgeführt hat, ist die maßgebliche Eigenart der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks nicht als allgemeines Wohngebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 BauNVO), sondern entweder als Mischgebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 6 BauNVO) oder aber als mischgebietsähnliche Gemengelage zu beurteilen, mit der Folge, dass der Kläger dem Vorhaben den Einwand der Gebietsgewährleistung nicht entgegenhalten kann.

  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 7 A 704/13
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2010 - 4 B 43.10 -, BRS 76 Nr. 162 = BauR 2011, 499; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage, § 113 Rn. 119 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2013 - 4 B 193/13

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids bzgl. der Erteilung einer gaststättenrechtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 7 A 704/13
    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 26. Juli 2013 - 4 B 193/13 -, juris m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 2 A 1626/10

    Eingreifen des Gebietsgewährleistungsanspruchs gegenüber planungsrechtlich

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 7 A 704/13
    vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 9. März 2012 - 2 A 1626/10 -, BRS 79 Nr. 165 = BauR 2012, 1223.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2024 - 7 B 1244/23

    Baugenehmigung eines Veranstaltungssaals angefochten aufgrund von Lärmimmission

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21.8.2015 - 7 A 704/13 -, BRS 83 Nr. 137 = BauR 2016, 81 = juris Rn. 39.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 7 A 409/14

    Nichtannahme eines Gebietserhaltungsanspruch bei Gemengelage aufgrund keiner

    vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 21.8.2015 - 7 A 704/13 -, BauR 2016, 81.
  • VG Gelsenkirchen, 14.07.2021 - 9 L 506/21

    Nachbarklage, Parkhaus, Stellplatzbedarf, Schallschutzgutachten,

    Erweist sich die nähere Umgebung eines Vorhabens demgegenüber nicht als faktisches Baugebiet, sondern als Gemengelage, die ausschließlich gem. § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen ist, bedarf es folglich dieser schützenden Funktion nicht, sodass in diesem Fall eine Berufung der Nachbarn auf den Gebietsgewährleistungsanspruch von vornherein ausgeschlossen bleibt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. August 2015 - 7 A 704/13 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 18.07.2016 - 10 L 100/16

    Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Fußgänger; Fußgängerlärm; Fußgängerverkehr;

    Dabei ist nicht nur zu beachten, dass der ungestörten Nachtruhe im Hinblick auf die Gesundheit der Bevölkerung grundsätzlich ein hohes Gewicht zukommt, vgl. hierzu auch OVG NRW, Urteil vom 21. August 2015 - 7 A 704/13 -, juris, weil die Bevölkerung zu ihrer Lebensführung auf nächtliche Ruhe und Erholung notwendig angewiesen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2017 - 7 A 206/16

    Nachbarschutz vor Lärmbelästigungen i.R.d. Erteilung einer Baugenehmigung zur

    vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 21.8.2015 - 7 A 704/13 -, BRS 83 Nr. 137 = BauR 2016, 81.
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