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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - 12 E 288/11   

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https://dejure.org/2011,34020
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - 12 E 288/11 (https://dejure.org/2011,34020)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.03.2011 - 12 E 288/11 (https://dejure.org/2011,34020)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 (https://dejure.org/2011,34020)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf zusätzliche Berücksichtigung aufgelaufener Rückstände bei der Bemessung des Gegenstandswerts im verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Bemessung des Gegenstandswertes nach der sich aus dem Antrag des Klägers im Klageverfahren ergebenden Bedeutung der Sache ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 3
    Anspruch auf zusätzliche Berücksichtigung aufgelaufener Rückstände bei der Bemessung des Gegenstandswerts im verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Bemessung des Gegenstandswertes nach der sich aus dem Antrag des Klägers im Klageverfahren ergebenden Bedeutung der Sache ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 12 E 1110/09

    Bestimmung des Gegenstandswerts in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - 12 E 288/11
    OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 - und vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, Juris, m.w.N. und umfassender Begründung.

    OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 - und vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, Juris, m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2008 - 12 E 897/08

    Bemessung des Gegenstandswerts für ein Klageverfahren über die Heranziehung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - 12 E 288/11
    OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 - und vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, Juris, m.w.N. und umfassender Begründung.

    OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 - und vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, Juris, m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 12 E 713/09

    Bestimmen des Gegenstandswertes nach der sich aus dem Antrag des Klägers im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - 12 E 288/11
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 12 E 713/09 - m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2014 - 12 E 1135/14

    Heraufsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit im

    Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 12 E 706/12 -, vom 10. Dezember 2009 - 12 E 713/09 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, juris, jeweils m.w.N.

    Schon zur analogen Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, an dessen Stelle § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG getreten ist, hat der Senat ausgeführt, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 -, vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, dass es - was hier entsprechend zu gelten hat - nicht angeht, den Zwölfmonatszeitraum etwa bei Bescheiden, die eine Heranziehung zu an die Stelle von Unterhaltsleistungen tretenden Kostenbeiträgen für Zeiten vor ihrem Erlass regeln, erst mit ihrem Erlass beginnen zu lassen oder die insoweit maßgebliche Zäsur mit der Einreichung der Klage anzusetzen und die in dem Bescheid für Zeiten vor seinem Erlass festgesetzten Kostenbeiträge oder "die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge" dem so ermittelten Streitwert in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, der dem heutigen § 51 Abs. 2 Satz 1 FamGKG entspricht, hinzuzurechnen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 E 867/14
    Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 12 E 706/12 - vom 10. Dezember 2009 - 12 E 713/09 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, juris, jeweils m. w. N.

    Schon zur analogen Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, an dessen Stelle § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG getreten ist, hat der Senat ausgeführt, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 -, vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, dass es nicht angeht, den Zwölfmonatszeitraum bei Bescheiden, die auch eine Heranziehung für Zeiten vor ihrem Erlass regeln, erst mit ihrem Erlass beginnen zu lassen oder die insoweit maßgebliche Zäsur mit der Einreichung der Klage anzusetzen und die in dem Bescheid für Zeiten vor seinem Erlass festgesetzten Kostenbeiträge oder "die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge" dem so ermittelten Streitwert in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, der dem heutigen § 51 Abs. 2 Satz 1 FamGKG entspricht, hinzuzurechnen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2014 - 12 E 766/14

    Bemessung des Streitwerts bei Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach dem SGB

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Dezember 2009 - 12 E 713/09 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, juris, jeweils m. w. N.

    Schon zur analogen Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, an dessen Stelle § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG getreten ist, hat der Senat ferner ausgeführt, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 -, vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, dass es nicht angeht, den Zwölfmonatszeitraum bei Bescheiden, die auch eine Heranziehung für Zeiten vor ihrem Erlass regeln, erst mit ihrem Erlass beginnen zu lassen oder die insoweit maßgebliche Zäsur mit der Einreichung der Klage anzusetzen und die in dem Bescheid für Zeiten vor seinem Erlass festgesetzten Kostenbeiträge oder "die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge" dem so ermittelten Streitwert in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, der dem heutigen § 51 Abs. 2 Satz 1 FamGKG entspricht, hinzuzurechnen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 12 E 678/14

    Heraufsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit im

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Dezember 2009 - 12 E 713/09 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, juris, jeweils m. w. N.

    Schon zur analoge Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, an dessen Stelle § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG getreten ist, hat der Senat ferner ausgeführt, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 -, vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, dass es nicht angeht, den Zwölfmonatszeitraum bei Bescheiden, die auch eine Heranziehung für Zeiten vor ihrem Erlass regeln, erst mit ihrem Erlass beginnen zu lassen oder die insoweit maßgebliche Zäsur mit der Einreichung der Klage anzusetzen und die in dem Bescheid für Zeiten vor seinem Erlass festgesetzten Kostenbeiträge oder "die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge" dem so ermittelten Streitwert in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, der dem heutigen § 51 Abs. 2 Satz 1 FamGKG entspricht, hinzuzurechnen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 12 E 943/10

    Bestimmung des Gegenstandswerts im Streit über Ansprüchen auf Erfüllung einer

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 und 289/11 -, vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 - und vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, juris, m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 und 289/11 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2013 - 12 E 627/13
    -12 E 58/10 -, vom 9. November 2010 - 12 E 881/10 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 - jeweils mit weiteren Nachweisen.
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