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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - 5 A 837/11   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - 5 A 837/11 (https://dejure.org/2012,12290)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.05.2012 - 5 A 837/11 (https://dejure.org/2012,12290)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 (https://dejure.org/2012,12290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veröffentlichung einer Partei im Verfassungsschutzbericht aufgrund hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veröffentlichung einer Partei im Verfassungsschutzbericht aufgrund hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - 5 A 837/11
    Bezüglich der Abweichungsrüge fehlt es an der Bezeichnung eines Rechts- oder Tatsachensatzes im angefochtenen Urteil, der von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 - 1 BvR 1072/01 - abweichen soll.
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 30.97

    Beobachtung durch Amt für Verfassungsschutz; freiheitliche demokratische

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - 5 A 837/11
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 - m. H. auf BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 -, DVBl. 2000, 279, 282.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 5 A 4719/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von verfassungsschutzrechtlichen Maßnahmen gegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - 5 A 837/11
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 A 4719/05 - m. H. auf BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1999 - 1 C 30.97 -, DVBl. 2000, 279, 282.
  • VG Düsseldorf, 28.05.2013 - 22 K 2532/11

    Klage von "pro NRW" überwiegend ohne Erfolg

    Durch Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 - wies das OVG NRW den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung zurück.

    Dazu, wann tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer Bestrebung in dem vorstehend dargelegten Sinne vorliegen, hat das erkennende Gericht bereits in dem die Klägerin betreffenden Klageverfahren hinsichtlich des Berichtszeitraumes 2008 durch Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 - (veröffentlicht in Juris), bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 - (veröffentlicht in Juris), folgende Maßstäbe aufgestellt:.

    Dass nach diesen Maßstäben tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hinsichtlich der Klägerin vorliegen, hat das erkennende Gericht bereits in einem den Berichtszeitraum 2008 betreffenden Verfahren durch Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 - (veröffentlicht in Juris), bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 - (veröffentlicht in Juris) festgestellt.

    Ihre Tätigkeit als landespolitische Partei ist, wie sich etwa an ihrer seit dem Jahr 2009 erfolgenden Teilnahme an Kommunal- und Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen, aus ihrem Parteiprogramm mit dem Titel "Sieben Punkte C" vom 9. September 2007, siehe: http://www.C.net/?page_id=25 , abgerufen zuletzt am 28. Mai 2013, sowie aus ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl am 9. Mai 2010, siehe: http://www.C.net/wp-content/uploads/programm-rgb.pdf , abgerufen zuletztam 28. Mai 2013, ersehen lässt, vielmehr darauf gerichtet, landespolitische Entwicklungen parlamentarisch wie außerparlamentarisch mitzubestimmen, etwa durch Mitwirkung in (kommunal-) politischen Gremien, durch die Arbeit in ihren Bezirks- und Kreisverbänden und durch Demonstrationen und Sammelpetitionen, mit dem Ziel, die realen gesellschaftlichen Verhältnisse zu verändern, so schon für den vorangegangenen Berichtszeitraum 2008: VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, S. 13 f. des Urteilsabdruckes, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris Rn. 2 f.

    Eine feststehende Verfassungsfeindlichkeit kann dabei nicht erst dann angenommen werden, wenn die betreffende Bestrebung selbst eine entsprechende Bewertung ihrer politischen Zielrichtung vornimmt, so schon für den Berichtszeitraum 2008: VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, S. 37 des Urteilsabdruckes, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2013 - 22 K 9174/10 -, S. 22 des Urteilsabdruckes.

    Eine inhaltliche Abschwächung oder gar Distanzierung von den systematisch, anhaltend und wiederholt propagierten migrantenfeindlichen Thesen ist nicht zu verzeichnen, obgleich die darauf fußende Berichterstattung des beklagten Landes im Berichtszeitraum 2008 verwaltungsgerichtlich bestätigt wurde, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, Juris, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris.

    Denn diese Bekenntnisse zum Grundgesetz, insbesondere zur Menschenwürde und auch zur Integration von Ausländern, sind ersichtlich unglaubwürdig angesichts der dargestellten konkreten und wiederholten verbalen Ausgrenzung von Muslimen und nichteuropäischen Migranten durch die Klägerin und ihre Repräsentanten, so schon für den Berichtszeitraum 2008 und insbesondere mit Blick auf die Bekenntnisse zu den Strukturprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Parteiprogramm sowie im Aufnahmeantrag der Klägerin: OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris Rn. 7 f.

    Die Klägerin bleibt vielmehr konkrete Ausführungen dazu schuldig, wie genau sie sich ernsthaft für die Integration von Muslimen und nichteuropäischen Ausländern in Deutschland stark machen bzw. wie sie deren menschenwürdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben konkret gewährleisten will, so schon für den Berichtszeitraum 2008: OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris Rn. 6 ff.

    Sie bleibt darüber hinaus konkrete Ausführungen dazu schuldig, welche - hinreichend gewichtigen und ernsthaften - Äußerungen ihrerseits mit positiven Beispielen für eine gelungene Integration von Muslimen und nichteuropäischen Migranten überhaupt ein ihr günstigeres Ergebnis rechtfertigen können sollten, so auch für den Berichtszeitraum 2008: OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris Rn. 6.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2017 - 3d A 1732/14
    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011- 22 K 404/09 -, juris; nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, juris.

    Eine inhaltliche Abschwächung oder gar Distanzierung von den systematisch, anhaltend und wiederholt propagierten migrantenfeindlichen Thesen ist nicht zu verzeichnen, obgleich die darauf fußende Berichterstattung des beklagten Landes im Berichtszeitraum 2008 verwaltungsgerichtlich bestätigt wurde, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, Juris, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris.

    Denn diese Bekenntnisse zum Grundgesetz, insbesondere zur Menschenwürde und auch zur Integration von Ausländern, sind ersichtlich unglaubwürdig angesichts der dargestellten konkreten und wiederholten verbalen Ausgrenzung von Muslimen und nichteuropäischen Migranten durch die Klägerin und ihre Repräsentanten, so schon für den Berichtszeitraum 2008 und insbesondere mit Blick auf die Bekenntnisse zu den Strukturprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Parteiprogramm sowie im Aufnahmeantrag der Klägerin: OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris Rn. 7 f.

    Die Klägerin bleibt vielmehr konkrete Ausführungen dazu schuldig, wie genau sie sich ernsthaft für die Integration von Muslimen und nichteuropäischen Ausländern in Deutschland stark machen bzw. wie sie deren menschenwürdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben konkret gewährleisten will, so schon für den Berichtszeitraum 2008: OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris Rn. 6 ff.

    Sie bleibt darüber hinaus konkrete Ausführungen dazu schuldig, welchehinreichend gewichtigen und ernsthaften - Äußerungen ihrerseits mit positiven Beispielen für eine gelungene Integration von Muslimen und nichteuropäischen Migranten überhaupt ein ihr günstigeres Ergebnis rechtfertigen können sollten, so auch für den Berichtszeitraum 2008: OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris Rn. 6.

  • VG Düsseldorf, 26.05.2014 - 35 K 6592/12

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis aufgrund verfassungsfeindlicher

    Eine inhaltliche Abschwächung oder gar Distanzierung von den systematisch, anhaltend und wiederholt propagierten migrantenfeindlichen Thesen ist nicht zu verzeichnen, obgleich die darauf fußende Berichterstattung des beklagten Landes im Berichtszeitraum 2008 verwaltungsgerichtlich bestätigt wurde, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, Juris, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris.

    Denn diese Bekenntnisse zum Grundgesetz, insbesondere zur Menschenwürde und auch zur Integration von Ausländern, sind ersichtlich unglaubwürdig angesichts der dargestellten konkreten und wiederholten verbalen Ausgrenzung von Muslimen und nichteuropäischen Migranten durch die Klägerin und ihre Repräsentanten, so schon für den Berichtszeitraum 2008 und insbesondere mit Blick auf die Bekenntnisse zu den Strukturprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Parteiprogramm sowie im Aufnahmeantrag der Klägerin: OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris Rn. 7 f.

    Die Klägerin bleibt vielmehr konkrete Ausführungen dazu schuldig, wie genau sie sich ernsthaft für die Integration von Muslimen und nichteuropäischen Ausländern in Deutschland stark machen bzw. wie sie deren menschenwürdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben konkret gewährleisten will, so schon für den Berichtszeitraum 2008: OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris Rn. 6 ff.

    Sie bleibt darüber hinaus konkrete Ausführungen dazu schuldig, welche - hinreichend gewichtigen und ernsthaften - Äußerungen ihrerseits mit positiven Beispielen für eine gelungene Integration von Muslimen und nichteuropäischen Migranten überhaupt ein ihr günstigeres Ergebnis rechtfertigen können sollten, so auch für den Berichtszeitraum 2008: OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris Rn. 6.

  • VG Berlin, 21.01.2016 - 1 K 255.13

    Nennung von "Pro NRW" im Verfassungsschutzbericht 2012 als rechtsextremistische

    so schon für den Berichtszeitraum 2008: VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, S. 37 des Urteilsabdruckes, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 12. April 2013 - 22 K 9174/10 -, S. 22 des Urteilsabdruckes.

    VG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, Juris, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, Juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2014 - 3d B 1094/13

    Dienstenthebung eines Polizeibeamten bei wesentlicher Beeinträchtigung des

    Der Beschluss des OVG NRW vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 - bestätige lediglich die Feststellung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 -, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen der Partei gegen freiheitliche demokratische Grundordnung vorlägen, die eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht rechtfertigten.
  • VG Düsseldorf, 16.06.2015 - 22 K 6078/14

    Rechtmäßigkeit der Erwähnung eines eingetragenen Vereins im

    Dazu, wann tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer Bestrebung in dem vorstehend dargelegten Sinne vorliegen, hat das erkennende Gericht bereits in seinem Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 - (veröffentlicht in Juris), bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 - (veröffentlicht in Juris), folgende Maßstäbe aufgestellt:.
  • VG Münster, 13.05.2014 - 13 K 3135/13

    Vorliegen einer mit den Mitteln des Disziplinarrechts zur verfolgenden

    vgl. nur OVG O. , Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, juris, Rn. 3.
  • VG Düsseldorf, 30.08.2013 - 35 L 999/12

    Enthebung eines Beamten aus dem Dienst des Polizeipräsidiums bei Verstoß gegen

    In der angeführten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, hat der Senat ausgeführt, das Verwaltungsgericht Düsseldorf sei in einer Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 - zu Recht davon ausgegangen, dass hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen der Partei Q gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorlägen, die eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht rechtfertigten.
  • VG Düsseldorf, 01.09.2014 - 22 L 1649/14
    Dazu, wann tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer Bestrebung in dem vorstehend dargelegten Sinne vorliegen, hat das erkennende Gericht bereits in seinem Urteil vom 15. Februar 2011 - 22 K 404/09 - (veröffentlicht in Juris), bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 - (veröffentlicht in Juris), folgende Maßstäbe aufgestellt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2013 - 5 B 1335/13

    Durchführung einer Versammlung "Kein Asyl in Neumühl" am Gedenktag für die Opfer

    vgl. OVG NRW; Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 12.04.2013 - 22 K 9174/10

    Anspruch einer Wählervereinigung auf Unterlassung der Verbreitung von

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