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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2014 - 6 B 1079/14   

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https://dejure.org/2014,27026
OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2014 - 6 B 1079/14 (https://dejure.org/2014,27026)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.09.2014 - 6 B 1079/14 (https://dejure.org/2014,27026)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. September 2014 - 6 B 1079/14 (https://dejure.org/2014,27026)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gehobener Polizeivollzugsdienst Einstellung PDV 300

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gehobener Polizeivollzugsdienst; Einstellung; PDV 300

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde eines Bewerbers gegen die Ablehnung seines Antrags zur vorläufigen Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde eines Bewerbers gegen die Ablehnung seines Antrags zur vorläufigen Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • rechtsportal.de

    Beschwerde eines Bewerbers gegen die Ablehnung seines Antrags zur vorläufigen Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2008 - 6 B 971/08

    Einstweilige Versetzung in den Ruhestand im Wege einer Regelungsanordnung; Frist

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2014 - 6 B 1079/14
    vgl. zu den Voraussetzungen OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2008 - 6 B 971/08 -, juris, Rn 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2013 - 6 B 1226/13

    Erfolgsaussichten der Beschwerde eines Bewerbers um die Einstellung in den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2014 - 6 B 1079/14
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. November 2013 - 6 B 1226/13 -, juris, Rn. 5, mit weiteren Nachweisen.
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2014 - 6 B 1079/14
    Ohne Erfolg macht die Beschwerde geltend, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, und 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, beide juris, - dürfe einem aktuell dienstfähigen Bewerber die gesundheitliche Eignung nur dann abgesprochen werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigten, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintreten werde oder jedenfalls in erheblichem Maße krankheitsbedingte Ausfälle zu befürchten seien.
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2014 - 6 B 1079/14
    Ohne Erfolg macht die Beschwerde geltend, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vgl. Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, und 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, beide juris, - dürfe einem aktuell dienstfähigen Bewerber die gesundheitliche Eignung nur dann abgesprochen werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigten, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintreten werde oder jedenfalls in erheblichem Maße krankheitsbedingte Ausfälle zu befürchten seien.
  • VGH Bayern, 31.07.2015 - 3 ZB 12.1613

    Beamtenrecht, Probebeamtenverhältnis, Beamtenverhältnis, Entlassung, Eignung,

    Deshalb bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob der vom Bundesverwaltungsgericht für aktuell dienstfähige Bewerber entwickelte Prognosemaßstab auch bei der Überprüfung der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers Anwendung findet, dessen gesundheitliche Nichteignung bei Ablauf der Probezeit bereits feststeht (vgl. zur zum Einstellungstermin erforderlichen Polizeidienstfähigkeit OVG NRW, B.v. 23.9.2014 - 6 B 1079/14 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 15.1.2014 - 3 ZB 13.1074 - juris Rn. 13).
  • VG Düsseldorf, 16.09.2015 - 2 K 83/15
    Somit bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob der vom Bundesverwaltungsgericht für aktuell dienstfähige Bewerber entwickelte Prognosemaßstab, wonach die gesundheitliche Eignung nur dann nicht gegeben ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, der Bewerber werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt oder er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 -, juris, Rn. 16, sowie Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 -, juris, Rn. 26, auch bei der Überprüfung der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst (Polizeidiensttauglichkeit) Anwendung findet, bejahend VG Berlin, Urteil vom 22. Januar 2014 - 7 K 117.13 -, juris, Rn. 22, sowie Urteil vom 20. März 2015 - 28 K 58.14 -, juris, Rn. 26; offen gelassen in VG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2014 - 2 L 1911/14 -, nicht veröffentlicht, S. 5 f., und diesen bestätigend OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2014 - 6 B 1079/14 -, juris, Rn. 10; kritisch hinsichtlich der weiteren Anwendbarkeit der PDV 300 jedenfalls für Wahrscheinlichkeitsaussagen VG Gießen, Urteil vom 17. September 2014 - 5 K 1123/13.GI -, juris, Rn. 17 f.
  • VG Arnsberg, 28.09.2016 - 2 L 1407/16
    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2014 - 6 B 1079/14 -, juris Rn. 10.
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