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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2725/12   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2725/12 (https://dejure.org/2014,19179)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.06.2014 - 7 A 2725/12 (https://dejure.org/2014,19179)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 7 A 2725/12 (https://dejure.org/2014,19179)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung für ein grenzständiges Einfamilienhaus

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Baugenehmigung für ein grenzständiges Einfamilienhaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Doppelhaushälfte nach einem Umbau keine Doppelhaushälfte mehr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erteilung einer Baugenehmigung für grenzständiges Einfamilienhaus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Baugenehmigung für grenzständiges Einfamilienhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1919
  • BauR 2015, 306
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2725/12
    Die angefochtene Baugenehmigung verletzt weder unter Berücksichtigung der Grundsätze der Doppelhausrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVwerG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 -, juris, m. w. N., noch aus anderen Gründen das nachbarschützende planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 -, m. w. N., juris, Die Qualifizierung zweier Gebäude als Doppelhaus hängt nicht allein davon ab, in welchem Umfang die beiden Gebäude an der Grundstücksgrenze aneinander gebaut sind.

    Für die Beurteilung dieses Mindestmaßes an Übereinstimmung, das auch mit Blick auf die bauplanungsrechtlichen Ziele der Steuerung der Bebauungsdichte sowie der Gestaltung des Orts- und Stadtbildes geprüft wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 -, juris, kommt es sowohl auf quantitative Aspekte, insbesondere die Geschosszahl, die Gebäudehöhe, die Bebauungstiefe und -breite sowie das durch diese Maße im Wesentlichen bestimmte oberirdische Brutto-Raumvolumen, als auch auf qualitative Aspekte an, insbesondere die Dachgestaltung und die sonstige Kubatur des Gebäudes.

    - 4 C 5.12 -, juris,; OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2009 - 7 B 1228/09 -, juris.

    Qualitative Abweichungen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die der Annahme einer baulichen Einheit entgegen stehen, weil das geforderte Mindestmaß an Übereinstimmung nicht mehr gewahrt wäre, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 -, juris, sind ebensowenig zu erkennen.

  • VG Köln, 28.06.2012 - 2 L 708/12

    Bestimmung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Geltungsbereich eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2725/12
    Sie haben auf ihren Vortrag im abgeschlossenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - 2 L 708/12 - verwiesen und ergänzend geltend gemacht, dass der Gesamtbaukörper nach dem durchgeführten Umbau noch mehr ein Doppelhaus darstelle als vorher.

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 27. November 2012 abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, aus den Gründen des Beschlusses der Kammer vom 28. Juni 2012 im vorläufigen Rechtschutzverfahren - 2 L 708/12 - verletze die Baugenehmigung weder bauplanungsrechtliche subjektive Rechte der Klägerin noch die nachbarschützende Bestimmung des § 6 BauO NRW.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch zu dem Verfahren - 7 B 807/12 - (2 L 708/12 -), und der beigezogenen bauaufsichtlichen Verwaltungsvorgänge zu den Grundstücken der Beigeladenen und der Klägerin Bezug genommen.

  • BVerwG, 10.04.2012 - 4 B 42.11

    Zum Begriff des Doppelhauses im System der offenen Bauweise

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2725/12
    Das oberirdische und deshalb sichtbare Brutto-Raumvolumen hat besondere Bedeutung in Fällen, in denen sich die Unterschiede in mehr als einer Dimension ergeben; es setzt auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts relevanten nicht grenzständigen Erweiterungen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2012 - 4 B 42.11 -, BRS 79 Nr. 95, eine für den Regelfall anzunehmende äußere Grenze; hinsichtlich ihrer Höhe und Tiefe werden nicht grenzständige Erweiterungen von dem oben formulierten negativen Grundsatz nicht erfasst.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2012 4 B 42.11 -, BRS 79 Nr. 95.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2011 - 10 B 29/11

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Wohnhauserweiterung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2725/12
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 10 B 29/11 -.

    vgl. Johlen, in Gädtke u. a., BauO NRW, Kommentar, 12. Aufl. 2011, § 6 Rn. 166, m. w. N. sowie OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2011 - 10 B 29/11 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - 7 B 1228/09

    Darstellen als bauliche Einheit als Voraussetzung für das Bestehen eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2725/12
    - 4 C 5.12 -, juris,; OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2009 - 7 B 1228/09 -, juris.

    vgl. dazu etwa OVG NRW, Beschluss vom 16. März 2012 - 7 B 176/12 -, sowie auch Beschluss vom 26. November 2009 - 7 B 1228/09 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2010 - 7 B 1840/09

    Anspruch auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Baugenehmigung für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2725/12
    Sind mithin die Vorgaben der Doppelhausrechtsprechung hier beachtet, bedarf es keiner abschließenden Klärung, ob der Klägerin eine Berufung auf eine Verletzung dieser Vorgaben nicht ohnehin nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, vgl. zum Grundsatz von Treu und Glauben im öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 7 B 1840/09 -, juris, sowie im Zusammenhang der Doppelhausrechtsprechung: OVG NRW, Urteil vom 29. Oktober 2012 - 2 A 723/11 -, juris, deshalb verwehrt ist, weil sie vor der Genehmigung des Gebäudes der Beigeladenen auf den Grundstücken B.-----weg 10 und 12 zumindest mit dem im Juni 2005 genehmigten Gebäude einen baulichen Zustand geschaffen hatte, bei dem nach den vorstehenden Grundsätzen ein Doppelhaus im Sinne des Planungsrechts nicht bestand.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2010 - 10 A 1417/09

    Anforderungen an das Vorliegen einer "erdrückenden Wirkung" einer baulichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2725/12
    Aus der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 10 A 1417/09 -, ergibt sich nichts anderes.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - 2 A 723/11

    Nachbarschutz gegen eine Baugenhemigung zum Umbau und zur Aufstockung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2725/12
    Sind mithin die Vorgaben der Doppelhausrechtsprechung hier beachtet, bedarf es keiner abschließenden Klärung, ob der Klägerin eine Berufung auf eine Verletzung dieser Vorgaben nicht ohnehin nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, vgl. zum Grundsatz von Treu und Glauben im öffentlich-rechtlichen Nachbarschutz OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 7 B 1840/09 -, juris, sowie im Zusammenhang der Doppelhausrechtsprechung: OVG NRW, Urteil vom 29. Oktober 2012 - 2 A 723/11 -, juris, deshalb verwehrt ist, weil sie vor der Genehmigung des Gebäudes der Beigeladenen auf den Grundstücken B.-----weg 10 und 12 zumindest mit dem im Juni 2005 genehmigten Gebäude einen baulichen Zustand geschaffen hatte, bei dem nach den vorstehenden Grundsätzen ein Doppelhaus im Sinne des Planungsrechts nicht bestand.
  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04

    Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2725/12
    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. März 2005 - 6 C 8.04 -, NVwZ 2005, 821.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2012 - 7 A 2444/09

    Rechtmäßigkeit eines erteilten planungsrechtlichen Vorbescheids für ein

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2725/12
    - 7 A 2444/09 -,BauR 2012, 1100 bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2012 - 7 B 176/12
  • VGH Bayern, 11.12.2014 - 2 BV 13.789

    Innenbereich; Begriff der Hausgruppe; Vierspänner-Haus (Quattro-Haus);

    Die angefochtene Baugenehmigung verletzt weder unter Berücksichtigung der Grundsätze der Doppelhausrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - juris; OVG NRW, U.v. 26.6.2014 - 7 A 2725/12 - juris) noch aus anderen Gründen das nachbarschützende planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme.

    Zu fordern ist jedoch, dass die einzelnen Gebäude - quantitativ - zu einem wesentlichen Teil und - qualitativ - in wechselseitig verträglicher und "harmonischer" Weise aneinandergebaut sind (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C 12/98 - BVerwGE 110, 355; BayVGH, B.v. 22.3.2010 - 15 CS 10.355 - juris; OVG NRW, U.v. 26.6.2014 - 7 A 2725/12 - juris).

    In welchem Umfang vor diesem Hintergrund ein vorderer oder rückwärtiger Versatz möglich ist, ohne das nachbarliche Austauschverhältnis aus dem Gleichgewicht zu bringen oder die "harmonische Beziehung", in der die einzelnen Gebäude zueinander stehen müssen, in Frage zu stellen, ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C 12/98 - BVerwGE 110, 355; BayVGH, B.v. 10.11.2000 - 26 CS 99.2102 - juris; OVG NRW, U.v. 26.6.2014 - 7 A 2725/12 - juris).

    Ein einheitlicher Baukörper kann jedenfalls dann nicht mehr angenommen werden, wenn sich auch nur eines der genannten quantitativen Merkmale bei den jeweiligen Gebäuden um mehr als die Hälfte unterscheidet (vgl. OVG NRW, U.v. 26.6.2014 - 7 A 2725/12 - juris).

  • BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Begriff des Doppelhauses bzw. der

    a) Die Beschwerde hält für grundsätzlich klärungsbedürftig, ob die vom Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 26. Juni 2014 - 7 A 2725/12 - BauR 2014, 1919) entwickelten und vom Verwaltungsgerichtshof übernommenen Kriterien für den bauplanungsrechtlichen Begriff des Doppelhauses mit Bundesrecht in Übereinstimmung stehen.
  • VG München, 18.04.2016 - M 8 K 15.1023

    Zulässigkeit des Anbaus an ein Reihenhaus

    Ein einheitlicher Baukörper kann jedenfalls dann nicht mehr angenommen werden, wenn sich auch nur eines der genannten quantitativen Merkmale bei den jeweiligen Gebäuden um mehr als die Hälfte unterscheidet (vgl. BayVGH, U. v. 11.12.2014 - 2 BV 13.789 - juris, Rn. 27 a. E. unter Hinweis auf OVG NRW, U. v. 26.6.2014 - 7 A 2725/12 - juris).

    Hierbei hat die erkennende Kammer auch die Höhenentwicklung bis zu 3, 55 m berücksichtigt und festgestellt, dass der streitgegenständlichen Anbau auch gemessen an der oben angeführten Hälfte-Regel des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Dezember 2014 (vgl. BayVGH, U. v. 11.12.2014 - 2 BV 13.789 - juris, Rn. 27 a. E. unter Hinweis auf OVG NRW, U. v. 26.6.2014 - 7 A 2725/12 - juris) den bisherigen Bestand um deutlich weniger als deren Hälfte überschreitet.

  • VG Regensburg, 13.01.2015 - RN 6 K 14.823

    Erfolglose Klage gegen die Baugenehmigung der Nachbarin

    Die angefochtene Baugenehmigung verletzt weder unter Berücksichtigung der auch für Reihenhäuser geltenden Grundsätze der Doppelhausrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG; U.v. 5.12.2013 - 4 C 5.12; B.v. 10.4.2012 - 4 B 42.11; B.v.17.8.2011 - 4 B 25.11; U.v. 24.2.2000 - 4 C 12.98; BayVGH; U.v. 11.12.2014 - 2 BV 13.789; B.v. 5.9.2011 - 9 ZB 10.2792; B.v. 5.9.2011 - 9 ZB 10.2793; B.v. 2.7.2010 - 9 CS 10.894; OVG NRW, U.v. 26.6.2014 - 7 A 2725/12) noch aus anderen Gründen das nachbarschützende planungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme.

    In welchem Umfang vor diesem Hintergrund eine Änderung möglich ist, ohne das nachbarliche Austauschverhältnis aus dem Gleichgewicht zu bringen oder die "harmonische Beziehung", in der die einzelnen Gebäude zueinander stehen müssen, in Frage zu stellen, ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C.12.98; BayVGH, U.v. 11.12.2014 - 2 BV 13.789; OVG NRW, U.v. 26.6.2014 - 7 A 2725/12).

    Ein einheitlicher Baukörper kann jedenfalls dann nicht mehr angenommen werden, wenn sich auch nur eines der genannten quantitativen Merkmale bei den jeweiligen Gebäuden um mehr als die Hälfte unterscheidet (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.2014 - 2 BV 13.789; OVG NRW, U.v. 26.6.2014 - 7 A 2725/12).

  • VGH Bayern, 15.09.2015 - 2 CS 15.1792

    Beschwerde; Abweichung; Abstandsflächen; Vierspänner-Haus (Quattro-Haus);

    Zu fordern ist jedoch, dass die einzelnen Gebäude - quantitativ - zu einem wesentlichen Teil und - qualitativ - in wechselseitig verträglicher und "harmonischer" Weise aneinandergebaut sind (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C 12/98 - BVerwGE 110, 355; BayVGH, B.v. 22.3.2010 - 15 CS 10.355 - juris; U.v. 19.3.2015 - 4 C 12.14 - ZfBR 2015, 574; OVG NRW, U.v. 26.6.2014 - 7 A 2725/12 - juris).

    In welchem Umfang vor diesem Hintergrund ein vorderer oder rückwärtiger Versatz möglich ist, ohne das nachbarliche Austauschverhältnis aus dem Gleichgewicht zu bringen oder die "harmonische Beziehung", in der die einzelnen Gebäude zueinander stehen müssen, in Frage zu stellen, ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C 12/98 - BVerwGE 110, 355; BayVGH, B.v. 10.11.2000 - 26 CS 99.2102 - juris; OVG NRW, U.v. 26.6.2014 - 7 A 2725/12 - juris).

  • VG München, 16.03.2015 - M 8 SN 15.88

    Nachbareilantrag; Anbau an Reihenhaus; Grundsätze der Doppelhausrechtsprechung;

    Qualitativ komme es insbesondere auf die Dachgestaltung und die Gebäudekubatur an (OVG NRW, U.v. 26.6.2014 - 7 A 2725/12 - juris, Rn. 38 ff.; BayVGH, U.v. 11.12.2014 - 2 BV 13.789 - juris, Rn. 27).

    Ein einheitlicher Baukörper kann jedenfalls dann nicht mehr angenommen werden, wenn sich auch nur eines der genannten quantitativen Merkmale bei den jeweiligen Gebäuden um mehr als die Hälfte unterscheidet (vgl. BayVGH, U.v. 5.12.2014 - 2 BV 13.789 - juris, Rn. 27 a.E. unter Hinweis auf OVG NRW, U.v. 26.6.2014 - 7 A 2725/12 - juris).

  • VG Köln, 04.08.2021 - 8 L 1480/20
    Für eine Anwendung der "Doppelhausrechtsprechung" spreche bereits, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 26. Juni 2014 (Az.: 7 A 2725/12) bei einem identischen Bebauungsplan diesen Punkt zwar offengelassen, sich aber gleichwohl damit auseinandergesetzt habe, ob das damals streitgegenständliche Bauvorhaben mit dem Nachbargebäude ein Doppelhaus bilde.

    Entgegen der Annahme der Antragsteller lassen sich dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Juni 2014 (Az.: 7 A 2725/12, juris) keine Anhaltspunkte dahingehend entnehmen, dass in der Fallkonstellation eines durch einen (qualifizierten) Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB überplanten Gebiets ohne Festsetzung der Bauweise die Grundsätze der "Doppelhausrechtsprechung" Anwendung finden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2020 - 2 B 1322/19

    Gebot der Rücksichtnahme und Nachbarschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung zur

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 26. Juni 2014 - 7 A 1276/13 -, juris Rn 42 ff. und - 7 A 2725/12 -, juris Rn. 40.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2022 - 7 B 666/22

    Vorhandensein eines legalen Gebäudes ohne Grenzabstand als ausreichend für eine

    Die weitere zitierte Entscheidung des Senats vom 26.6.2014 - 7 A 2725/12 -, BRS 82 Nr. 95 = BauR 2014, 1919, betrifft die Beurteilung der Doppelhauseigenschaft und gibt für die Beantwortung der in Rede stehenden Frage nichts her.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2020 - 2 B 1323/19

    Gebot der Rücksichtnahme und Nachbarschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung zur

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 26. Juni 2014 - 7 A 1276/13 -, juris Rn 42 ff. und - 7 A 2725/12 -, juris Rn. 40.
  • VG München, 30.03.2015 - M 8 SE 15.858

    Nachbareilantrag; Anbau an Reihenhaus; Grundsätze der Doppelhausrechtsprechung

  • VG Köln, 24.11.2022 - 8 K 5024/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - 7 B 1206/14

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Windfangs und Wintergartens

  • VG Köln, 16.05.2022 - 8 L 1415/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2020 - 7 B 577/20
  • VG Köln, 01.10.2014 - 23 K 4068/13

    Nachbarschaftliche Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur

  • VG Köln, 30.11.2021 - 8 L 1153/21
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