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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 7 D 130/14.NE   

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https://dejure.org/2016,1329
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 7 D 130/14.NE (https://dejure.org/2016,1329)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.01.2016 - 7 D 130/14.NE (https://dejure.org/2016,1329)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 7 D 130/14.NE (https://dejure.org/2016,1329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überplanung einer denkmalgeschützten Hofanlage mit umliegenden Grünflächen sowie angrenzender Wohnbebauung; Verletzung der Eigentümerrechte durch die Festsetzung eines Grundstücks als private Grünfläche auf Grundlage eines Bebauungsplans; Wesentliche Überschreitung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überplanung einer denkmalgeschützten Hofanlage mit umliegenden Grünflächen sowie angrenzender Wohnbebauung; Verletzung der Eigentümerrechte durch die Festsetzung eines Grundstücks als private Grünfläche auf Grundlage eines Bebauungsplans; Wesentliche Überschreitung des ...

  • rechtsportal.de

    Überplanung einer denkmalgeschützten Hofanlage mit umliegenden Grünflächen sowie angrenzender Wohnbebauung; Verletzung der Eigentümerrechte durch die Festsetzung eines Grundstücks als private Grünfläche auf Grundlage eines Bebauungsplans; Wesentliche Überschreitung des ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein vereinfachtes Verfahren für Bebauungsplan bei Veränderung des Zulässigkeitsmaßstabs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein vereinfachtes Verfahren für Bebauungsplan bei Veränderung des Zulässigkeitsmaßstabs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 621
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 7 D 130/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 4.8.2009 - 4 CN 4.08 -BRS 74 Nr. 34 = BauR 2009, 1862; OVG NRW, Urteil vom 19.5.2015 - 10 D 62/12.NE -, BauR 2015, 1612.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4.8.2009 - 4 CN 4.08 -, BRS 74 Nr. 34 = BauR 2009, 1862.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4.8.2009 - 4 CN 4.08 -, BRS 74 Nr. 34 = BauR 2009, 1862.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4.8.2009 - 4 CN 4.08 -, BRS 74 Nr. 34 = BauR 2009, 1862; sowie Uechtritz, in Uechtritz/Spannowsky, BauGB, 2. Aufl., § 214 Rn. 48 m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2014 - 7 A 590/12

    Verpflichtung zur positiven Bescheidung einer Bauvoranfrage für einen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 7 D 130/14
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte - auch zu dem eine Voranfrage für eine Einzelhandelsnutzung im südlichen Planbereich betreffenden Verfahren 7 A 590/12 - und der beigezogenen Planaufstellungsvorgänge, sowie der Originalurkunde des Bebauungsplans Bezug genommen.

    Dies entspricht auch der Auffassung des Senats, die auf dem Inhalt der Akten, insbesondere der vorliegenden Fotodokumentation und Luftbildaufnahmen und dem - dem Senat in der Beratung vermittelten - Eindruck des Berichterstatters beruht, der die Örtlichkeit im Verfahren 7 A 590/12 besichtigt hatte.

  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 9 N 12.2303

    Änderung eines Bebauungsplans; Einzelhandelsausschluss; unklare Wahl der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 7 D 130/14
    vgl. dazu auch BayVGH, Urteil vom 24.9.2015 - 9 N 12.2303 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2015 - 10 D 62/12

    Voraussetzungen für eine Aufstellung des Bebauungsplans im vereinfachten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 7 D 130/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 4.8.2009 - 4 CN 4.08 -BRS 74 Nr. 34 = BauR 2009, 1862; OVG NRW, Urteil vom 19.5.2015 - 10 D 62/12.NE -, BauR 2015, 1612.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2013 - 7 D 16/12

    Wirksamkeit der Änderung eines Bebauungsplans hinsichtlich Planfestsetzung zur

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 7 D 130/14
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 6.11.2013 - 7 D 16/12.NE -, juris.
  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 7 D 130/14
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24.3.2010 - 4 CN 3.09 -, BRS 76 Nr. 66 = BauR 2010, 1051.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - 7 A 2372/18
    Mit Urteil des Senats vom 27.1.2016 - 7 D 130/14.NE - wurde der Bebauungsplan Nr. .

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, des Verfahrens 7 D 130/14.NE und des Verfahrens 7 A 590/12 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Vorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen verfahrensrechtlichen Bedenken, dass die Beklagte das Planverfahren ab dem Verfahrensschritt aufgenommen hat, ab dem es auf der Grundlage des rechtskräftigen Normenkontrollurteils des Senats im Verfahren - 7 D 130/14.NE - wegen des Verzichts auf eine Umweltprüfung an Mängeln litt.

    aa) Nach den Feststellungen des Senats im früheren Verfahren 7 D 130/14.NE handelt es sich um eine Innenbereichsfläche.

  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 9 N 15.2011

    Gesamtschuldner, Bebauungsplanverfahren, Antragsgegner, Gebot der

    Da in einem Gebiet, dessen Nutzung bislang auch durch die Planersatzregelung des § 34 Abs. 1 BauGB gesteuert wurde, nicht an die Grundzüge einer Planung, sondern nur an den durch die vorhandene Bebauung geprägten Nutzungsrahmen angeknüpft werden kann, ist auf diesen zur Bestimmung der Geringfügigkeit bzw. Unwesentlichkeit der durch die erstmalige Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren herbeizuführenden Veränderungen abzustellen (vgl. OVG NW, U. v. 27.1.2016 - 7 D 130/14.NE - juris Rn. 36 m. w. N.).

    Eine solche Beschränkung hat keinen Bezug zu der Frage, ob der Bebauungsplan zu zusätzlichen erheblichen Umwelteinwirkungen führt (vgl. VGH NW, U. v. 27.1.2016 -7 D 130/14.NE - juris Rn. 43).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 7 D 190/20

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Bebauungsplans hinsichtlich der

    Auf einen Normenkontrollantrag der Antragstellerin hatte der Senat mit Urteil vom 27.1.2016 - 7 D 130/14.NE - (BRS 84 Nr. 29 = BauR 2016, 621 = juris) die Unwirksamkeit des Plans festgestellt und ausgeführt, er sei zu Unrecht in einem vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zu den Voranfragen für eine Einzelhandelsnutzung im südlichen Planbereich betreffenden Verfahren - 7 A 590/12 - sowie - 7 A 2372/18 - sowie zum Verfahren - 7 D 130/14.NE - und der zu den Verfahren beigezogenen Planaufstellungsvorgänge und Verwaltungsvorgänge, sowie der Originalurkunde des Bebauungsplans Bezug genommen.

  • OVG Sachsen, 19.05.2022 - 1 C 82/21

    Domina-Studio; Gewerbegebiet; besondere städtebauliche Gründe; Normenkontrolle;

    Ob danach eine Einschränkung oder Ausdehnung der Baumöglichkeiten als "wesentlich" anzusehen ist, lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig (OVG NRW, NK-Urt. v. 27. Januar 2016 - 7 D 130/14.NE -, juris Rn. 36; Rieger, in Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 13 Rn. 13).
  • VG Köln, 15.05.2018 - 2 K 3373/14
    Der am 07. Mai 2014 bekannt gemachte Bebauungsplan der Beklagten Nr. 00000/00, H. Straße in Köln-F. /B. , der zur planungsrechtlichen Sicherung der vorhandenen Bau - und Freiflächenstruktur im Bereich der Ortsmitte von F. ein allgemeines Wohngebiet (WA) und ein Dorfgebiet (MD) sowie zu erhaltende Bäume festgesetzt hatte, ist mit Urteil des OVG NRW vom 27. Januar 2016, Az. 7 D 130/14.NE, für unwirksam erklärt worden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2016 - 2 A 23.15

    Normenkontrollantrag gegen den Textbebauungsplan Birkenwerder

    Da in einem Gebiet, dessen Nutzung bislang durch die Planersatzregelung des § 34 Abs. 1 BauGB gesteuert wurde, nicht an die Grundzüge einer Planung (s. dazu BVerwG, Urteil vom 4. August 2009 - 4 CN 4.08 - juris, Rz. 13), sondern nur an den durch die vorhandene Bebauung geprägten Nutzungsrahmen angeknüpft werden kann, ist auf diesen zur Bestimmung der Geringfügigkeit bzw. Unwesentlichkeit der durch die erstmalige Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren herbeizuführenden Veränderungen abzustellen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 27. Januar 2016 - 7 D 130/14.NE - juris, Rz. 36 m.w.N.).
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