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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - 18 B 312/14   

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https://dejure.org/2015,19784
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - 18 B 312/14 (https://dejure.org/2015,19784)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.07.2015 - 18 B 312/14 (https://dejure.org/2015,19784)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Juli 2015 - 18 B 312/14 (https://dejure.org/2015,19784)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sicherheitsgespräch Hinweispflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sicherheitsgespräch; Hinweispflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtbestehen einer Hinweispflicht der Ausländerbehörde im Hinblick auf die Freiwilligkeit der Teilnahme eines Ausländers an einem Sicherheitsgespräch

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 54 Nr. 6, AufenthG § 82 Abs. 4
    Sicherheitsgespräch, freiwillig, Freiwilligkeit, Ausweisung, Falschangaben, falsche oder unvollständige Angaben, Hinweispflicht, terroristische Vereinigung, Unterstützung des Terrorismus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 54 Nr. 6
    Nichtbestehen einer Hinweispflicht der Ausländerbehörde im Hinblick auf die Freiwilligkeit der Teilnahme eines Ausländers an einem Sicherheitsgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Hinweispflicht auf Freiwilligkeit der Teilnahme an einem Sicherheitsgespräch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Hinweispflicht auf Freiwilligkeit der Teilnahme an einem Sicherheitsgespräch

Verfahrensgang

  • VG Köln - 5 L 1126/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - 18 B 312/14
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Köln, 24.02.2014 - 5 K 5160/12
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - 18 B 312/14
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 5160/12 (VG Köln) wird wiederhergestellt gegen die Regelungen, die in Ziffern 1 (Ausweisung), 5 (Meldepflicht) und 6 (räumliche Beschränkung) der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24. August 2012 getroffen worden sind, bzw. angeordnet, soweit es die Regelung in Ziffer 7 (Zwangsmittelandrohung) betrifft.

    Das Verwaltungsgericht ist in dem angegriffenen Beschluss unter Bezugnahme auf sein Urteil im Klageverfahren 5 K 5160/12 vom selben Tage davon ausgegangen, dass die unter Ziffer 1 verfügte und vorsorglich als Ermessensentscheidung ergangene Ausweisung jedenfalls auf der Basis des § 54 Nr. 6 AufenthG, auf den der Antragsgegner die Ausweisung selbständig tragend gestützt habe, rechtmäßig sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2007 - 11 S 695/07

    Ausweisung eines Ausländers wegen fehlender oder falscher Angaben bei einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - 18 B 312/14
    vgl. sogar zum Verhältnis von § 129a StGB zu § 54 Nr. 5 AufenthG: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. November 2007 - 11 S 695/07 -, juris Rn. 2.
  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 C 14.10

    Zwingende Ausweisung; Ermessensausweisung; gerichtliche Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - 18 B 312/14
    vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 1 C 14.10 -, juris Rn. 18 f.
  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 209/14

    Die rechtsstaatswidrige Tatprovokation steht einer Verurteilung nicht zwingend

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - 18 B 312/14
    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 209/14 u.a. -, juris Rn. 29 ff.
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2015 - 18 B 312/14
    Im Hinblick auf den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit und das Gebot der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit des Einzelnen erfüllen allerdings solche Handlungen den Tatbestand der individuellen Unterstützung nicht, die erkennbar nur auf einzelne, mit terroristischen Zielen und Mitteln nicht im Zusammenhang stehende - etwa humanitäre oder politische - Ziele der Vereinigung gerichtet sind vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 -, juris Rn. 12 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - 18 A 610/14

    Ausweisung eines Ausländers aufgrund des Nachweises falscher bzw. unvollständiger

    Auf die Beschwerde des Klägers hat der Senat mit Beschluss vom 27. Juli 2015 (18 B 312/14) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ausweisungsverfügung, die Auferlegung der Meldepflicht und die räumliche Beschränkung wiederhergestellt sowie gegen die Zwangsmittelandrohung angeordnet und die Beschwerde im Übrigen zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akte 18 B 312/14, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie der beigezogenen Aktenteile aus dem gegen den damaligen Beschuldigten F1.

    wird auf die entsprechenden Passagen im Senatsbeschluss vom 27. Juli 2015 - 18 B 312/14 - Bezug genommen.

    Insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug auf die entsprechenden Ausführungen im Senatsbeschluss vom 27. Juli 2015 - 18 B 312/14 -.

  • VG Berlin, 25.08.2022 - 13 K 41.19

    Ausweisung eines jugendlichen IS-Straftäters bestätigt

    Der normale Beweismaßstab gilt nur hinsichtlich der Indiztatsachen, die den Schluss auf die Zugehörigkeit zu bzw. die Unterstützung der Vereinigung rechtfertigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 18 B 312/14 - juris Rn. 35).
  • VG Gelsenkirchen, 11.03.2021 - 11 L 202/21

    Ladungsfähige Anschrift, Ausweisung, Unterstützung einer terroristischen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 18 B 312/14 - juris; Beichel-Benedetti, in: Huber, AufenthG, § 54, Rn. 10, 2.
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