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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2018 - 10 A 279/16   

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https://dejure.org/2018,16992
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2018 - 10 A 279/16 (https://dejure.org/2018,16992)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.05.2018 - 10 A 279/16 (https://dejure.org/2018,16992)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - 10 A 279/16 (https://dejure.org/2018,16992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke für den Wiederaufbau des Kamins sowie den Einbau eines Kaminofens bei Erforderlichkeit von Aufwendungen für die Erhaltung eines Denkmals

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke für den Wiederaufbau des Kamins sowie den Einbau eines Kaminofens bei Erforderlichkeit von Aufwendungen für die Erhaltung eines Denkmals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 8 K 738/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2018 - 10 A 279/16
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.06.2017 - 4 B 22.17

    Steuerliche Absetzbarkeit von Herstellungskosten bei Baudenkmalen; Anbau eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2018 - 10 A 279/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2017 - 4 B 22.17 -, m.w.N., juris, Rn. 5.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.1992 - 7 A 2132/89
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2018 - 10 A 279/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 1992 - 7 A 2132/89 -.
  • VG Köln, 16.01.2019 - 4 K 14398/17
    Hierin unterscheide sich der vorliegende Fall von demjenigen, den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 28. Mai 2018 - 10 A 279/16 - entschieden habe.

    OVG NRW, Urteil vom 28.05.2018 - 10 A 279/16 -, juris, Rn. 35.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28.05.2018 - 10 A 279/16 -, juris, Rn. 48, und Beschluss vom 09.03.1992 - 7 A 2132/89.

    OVG NRW, Urteil vom 28.05.2018 - 10 A 279/16 -, juris, Rn. 50.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.06.2017 - 4 B 22.17 -, juris, Rn. 4; BFH, Beschluss vom 08.09.2004 - X B 51/04 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Urteil vom 28.05.2018 - 10 A 279/16 -, juris, Rn. 40; jeweils m.w.N.

    Ebenso wie eine ausreichende Beheizbarkeit von Wohnräumen, vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 28.05.2018 - 10 A 279/16 -, juris, Rn. 42, gehört die Versorgung mit warmem Wasser in Bädern und Küchen - seien sie in Baudenkmälern gelegen oder nicht - zum nicht mehr verzichtbaren, zeitgemäßen Standard als Voraussetzung moderner Wohnungen, in denen sich die Bewohner ihren Bedürfnissen entsprechend wohlfühlen können.

    vgl. zur Frage der Beheizbarkeit OVG NRW, Urteil vom 28.05.2018 - 10 A 279/16 -, juris, Rn. 42.

  • OVG Sachsen, 28.02.2019 - 1 A 292/17

    Baudenkmal; Eigentumswohnung; Grundlagenbescheid; Bescheinigungsverfahren;

    27 Die beantragte Bescheinigung dient dem Nachweis des Steuerpflichtigen gegenüber dem Finanzamt über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7i Abs. 1 EStG für das Gebäude und für die Erforderlichkeit der Aufwendungen (§ 7i Abs. 2 Satz 1 EStG; vgl. OVG NRW, Urt. v. 28. Mai 2018 - 10 A 279/16 -, juris Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2020 - 10 A 593/19

    Erteilung einer denkmalrechtlichen Bescheinigung für die Erlangung von

    Dass es, vergleichbar zu dem von dem Senat mit Urteil vom 28. Mai 2018 im Verfahren 10 A 279/16 entschiedenen Fall, grundsätzlich dem Eigentümer eines zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmals überlassen bleiben mag, in welcher konkreten Form er die seinen Bedürfnissen entsprechende Versorgung mit fließendem warmem Wasser nachhaltig sicherstellt, solange sich vor dem Hintergrund des steuerrechtlichen Zusammenhangs die gewählte Form im Rahmen des Üblichen hält und sie mit den Belangen des Denkmalschutzes im Einklang steht, spielt nur dann eine Rolle, wenn die Maßnahme, die steuerlich begünstigt werden soll, als solche überhaupt erforderlich im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG ist.
  • VG Gelsenkirchen, 12.09.2019 - 16 K 2606/17

    Bescheinigung; Denkmalbereich; Erscheinungsbild; Maßnahmen im Inneren;

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 2018 - 10 A 279/16 -, juris.
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