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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 974/16 |
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Pflicht des Dienstherrn der vorläufigen Zulassung eines Bewerbers zur Förderphase vor der Ausbildung für den Laufbahnabschnitt III des Polizeivollzugsdienstes; Festsetzung der Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt III des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Dienstherrn der vorläufigen Zulassung eines Bewerbers zur Förderphase vor der Ausbildung für den Laufbahnabschnitt III des Polizeivollzugsdienstes; Festsetzung der Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt III des ...
- rechtsportal.de
Pflicht des Dienstherrn der vorläufigen Zulassung eines Bewerbers zur Förderphase vor der Ausbildung für den Laufbahnabschnitt III des Polizeivollzugsdienstes; Festsetzung der Höchstaltersgrenze für die Zulassung zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt III des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 03.08.2016 - 19 L 1554/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 974/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (54)
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 974/16
a) Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen im Wesentlichen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 61, 260 ; 83, 130 ; 108, 282 ; stRspr).Die verfassungsrechtlichen Wertungskriterien sind dabei den tragenden Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere den darin verbürgten Grundrechten zu entnehmen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 98, 218 ; 108, 282 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. April 2014 - 2 BvF 1/12, 2 BvF 3/12 -, juris, Rn. 101 f.).
Die Tatsache, dass eine Frage politisch umstritten ist, führt dagegen für sich genommen nicht dazu, dass diese als wesentlich verstanden werden müsste (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 98, 218 ; 108, 282 ).
b) Eine Pflicht zum Tätigwerden des Gesetzgebers besteht insbesondere in mehrdimensionalen, komplexen Grundrechtskonstellationen, in denen miteinander konkurrierende Freiheitsrechte aufeinander treffen und deren jeweilige Grenzen fließend und nur schwer auszumachen sind (vgl. BVerfGE 108, 282 ).
Hier ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Schranken der widerstreitenden Freiheitsgarantien jedenfalls so weit selbst zu bestimmen, wie eine solche Festlegung für die Ausübung dieser Freiheitsrechte wesentlich ist (BVerfGE 83, 130 ; 108, 282 ).
Denn nach der Verfassung sind die Einschränkung von grundrechtlichen Freiheiten und der Ausgleich zwischen kollidierenden Grundrechten dem Parlament vorbehalten, um zu gewährleisten, dass Entscheidungen von solcher Tragweite aus einem Verfahren hervorgehen, das der Öffentlichkeit Gelegenheit bietet, ihre Auffassungen auszubilden und zu vertreten, und die Volksvertretung dazu anhält, Notwendigkeit und Ausmaß von Grundrechtseingriffen in öffentlicher Debatte zu klären (vgl. BVerfGE 85, 386 ; 108, 282 ).
Dass die Grundrechte dort in gleicher Weise Geltung beanspruchen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ); zugleich sind die grundrechtsgleichen Berechtigungen aus Art. 33 GG zu beachten.
Eignung im engeren Sinne erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 108, 282 ; 110, 304 ).
Vorbehaltlos gewährte Grundrechte werden grundsätzlich nur durch kollidierendes Verfassungsrecht - Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang - eingeschränkt (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 93, 1 ; 108, 282 ;… für Art. 33 Abs. 2 GG Jachmann, in: v. Mangoldt/Klein/ Starck, GG, Bd. 2, 6. Aufl. 2010, Art. 33 Rn. 21).
Ausnahmen vom Leistungsgrundsatz beim Zugang zum Beamtenverhältnis bedürfen demnach grundsätzlich einer (parlaments-) gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 108, 282 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. April 1996 - 2 BvR 169/93 -, NVwZ 1997, S. 54; BVerwGE 122, 237 ).".
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 974/16
a) Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen im Wesentlichen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 61, 260 ; 83, 130 ; 108, 282 ; stRspr).Die verfassungsrechtlichen Wertungskriterien sind dabei den tragenden Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere den darin verbürgten Grundrechten zu entnehmen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 98, 218 ; 108, 282 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. April 2014 - 2 BvF 1/12, 2 BvF 3/12 -, juris, Rn. 101 f.).
Die Tatsache, dass eine Frage politisch umstritten ist, führt dagegen für sich genommen nicht dazu, dass diese als wesentlich verstanden werden müsste (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 98, 218 ; 108, 282 ).
Dieses Ziel darf nicht durch einen Gewaltenmonismus in Form eines umfassenden Parlamentsvorbehalts unterlaufen werden (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 68, 1 ; 98, 218 ).
Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG führt als eine Ausprägung des "allgemeinen Gesetzesvorbehalts" (vgl. BVerfGE 49, 89 ) den staatlichen Eingriff durch die Exekutive nachvollziehbar auf eine parlamentarische Willensäußerung zurück.
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 974/16
Als wesentlich sind also Regelungen zu verstehen, die für die Verwirklichung von Grundrechten erhebliche Bedeutung haben (BVerfGE 95, 267 ) und sie besonders intensiv betreffen (vgl. BVerfGE 58, 257 ).Sie ist vielmehr auch dafür maßgeblich, wie genau diese Regelungen im Einzelnen sein müssen (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 83, 130 ; 102, 254 ).
Das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage bei Delegation einer Entscheidung auf den Verordnungsgeber stellt insoweit eine notwendige Ergänzung und Konkretisierung des Gesetzesvorbehalts und des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung dar (vgl. BVerfGE 7, 282 ; 41, 251 ; 48, 210 ; 56, 1 ; 58, 257 ).
Die Bestimmtheit der Ermächtigungsnorm muss der Grundrechtsrelevanz der Regelung entsprechen, zu der ermächtigt wird: Je erheblicher diese in die Rechtsstellung des Betroffenen eingreift, desto höhere Anforderungen müssen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung gestellt werden (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 58, 257 ; 62, 203 ).
Die in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG festgelegten, aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem des Grundgesetzes folgenden Grundsätze sind aber auch für die Landesgesetzgebung verbindlich (vgl. BVerfGE 55, 207 ; 58, 257 ; 102, 197 ; 107, 1 ).
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 974/16
a) Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen im Wesentlichen selbst zu treffen und diese nicht dem Handeln und der Entscheidungsmacht der Exekutive zu überlassen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 61, 260 ; 83, 130 ; 108, 282 ; stRspr).Hier ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Schranken der widerstreitenden Freiheitsgarantien jedenfalls so weit selbst zu bestimmen, wie eine solche Festlegung für die Ausübung dieser Freiheitsrechte wesentlich ist (BVerfGE 83, 130 ; 108, 282 ).
Sie ist vielmehr auch dafür maßgeblich, wie genau diese Regelungen im Einzelnen sein müssen (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 83, 130 ; 102, 254 ).
Eine Regelung, die den Lebensbereich vorbehaltloser Grundrechte oder grundrechtsgleicher Rechte ordnen will, bestimmt und konkretisiert notwendigerweise ihre verfassungsimmanenten Schranken (vgl. BVerfGE 83, 130 ).
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 974/16
Die verfassungsrechtlichen Wertungskriterien sind dabei den tragenden Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere den darin verbürgten Grundrechten zu entnehmen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 98, 218 ; 108, 282 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. April 2014 - 2 BvF 1/12, 2 BvF 3/12 -, juris, Rn. 101 f.).Danach bedeutet wesentlich im grundrechtsrelevanten Bereich in der Regel "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte" (vgl. BVerfGE 47, 46 ; 98, 218 , jeweils m.w.N.).
Die Tatsache, dass eine Frage politisch umstritten ist, führt dagegen für sich genommen nicht dazu, dass diese als wesentlich verstanden werden müsste (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 98, 218 ; 108, 282 ).
Dieses Ziel darf nicht durch einen Gewaltenmonismus in Form eines umfassenden Parlamentsvorbehalts unterlaufen werden (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 68, 1 ; 98, 218 ).
- BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 974/16
Ein wesentlicher Eingriff in dieses Grundrecht ist anzunehmen, wenn die Eingriffsregelung die Freiheit der Berufswahl betrifft oder statusbildenden Charakter hat (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 38, 373 ; 57, 121 ; 76, 171 ).Allenfalls Einzelfragen fachlich-technischen Charakters können in dem vom Gesetzgeber gezogenen Rahmen durch Satzungsrecht eines Berufsverbandes geregelt werden (vgl. BVerfGE 33, 125 ).
Auch bei Regelungen, die nur die Freiheit der Berufsausübung betreffen, muss das zulässige Maß des Eingriffs umso deutlicher in der gesetzlichen Ermächtigung bestimmt werden, je empfindlicher die berufliche Betätigung beeinträchtigt wird: Einschneidende, das Gesamtbild der beruflichen Betätigung wesentlich prägende Vorschriften über die Ausübung des Berufs sind dem Gesetzgeber zumindest in den Grundzügen vorzubehalten (BVerfGE 33, 125 ).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95
Parteilehrer
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 974/16
Das Grundrecht gilt auch im Bereich des öffentlichen Dienstes; Art. 33 Abs. 2 GG ermöglicht insoweit allerdings ergänzende Sonderregelungen (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 205 ; 110, 304 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1997 - 2 BvR 1088/97 -, juris, Rn. 15).Art. 12 Abs. 1 GG entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 96, 152 ).
c) Soweit es um Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes geht, trifft Art. 33 Abs. 2 GG eine Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG ergänzende Regelung (vgl. BVerfGE 96, 152 ).
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01
Anwaltsnotariat I
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 974/16
Das Grundrecht gilt auch im Bereich des öffentlichen Dienstes; Art. 33 Abs. 2 GG ermöglicht insoweit allerdings ergänzende Sonderregelungen (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 205 ; 110, 304 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1997 - 2 BvR 1088/97 -, juris, Rn. 15).Eignung im engeren Sinne erfasst insbesondere Persönlichkeit und charakterliche Eigenschaften, die für ein bestimmtes Amt von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 108, 282 ; 110, 304 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - 6 B 319/12
Wirksamkeit der Höchstaltersgrenze für die Zulassung zum Auswahlverfahren zur …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 974/16
Der Senat hält an seiner gegenteiligen Auffassung, vgl. Beschluss vom 29. März 2012 - 6 B 319/12 -, ZBR 2012, 393, in Anbetracht der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 -, BVerfGE 139, 19, nicht mehr fest.Dass der Verordnungsgeber sich auch nicht auf diese Anforderungen beschränkt gesehen hat, bestätigen, ohne dass es entscheidend darauf ankommt, die Belange bzw. Beweggründe, die der Antragsgegner im Beschwerdeverfahren 6 B 319/12 für die in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LVOPol festgelegte Altersgrenze angeführt hat (u.a. "ausgewogene Altersstruktur", "personelle Kontinuität im Bereich der Führungskräfte der Polizei", "Verweildauer im höheren Dienst bis zum Eintritt in den Ruhestand").
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 6 B 974/16
Dass die Grundrechte dort in gleicher Weise Geltung beanspruchen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ); zugleich sind die grundrechtsgleichen Berechtigungen aus Art. 33 GG zu beachten.Das Grundrecht gilt auch im Bereich des öffentlichen Dienstes; Art. 33 Abs. 2 GG ermöglicht insoweit allerdings ergänzende Sonderregelungen (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 92, 140 ; 96, 152 ; 96, 171 ; 96, 205 ; 110, 304 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1997 - 2 BvR 1088/97 -, juris, Rn. 15).
- BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
lex Salamander
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG
- BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.1999 - 6 A 3061/97
Zulassung eines dienstältesten Polizeibeamten zu einem Aufstiegslehrgang von dem …
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
- BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03
Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren - …
- BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08
Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des …
- BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10
Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des …
- BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04
Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4 …
- BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87
Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
- BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07
Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des …
- BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93
Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der …
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
- BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10
Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter; …
- BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 33/84
Zulässigkeit der Berufung - Erweiterung des Streitgegenstandes - Sozialleistung …
- BVerfG, 25.07.1997 - 2 BvR 1088/97
Höchstaltersgrenze bei Bürgermeisterwahlen ist verfassungsgemäß
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94
Stasi-Fragen
- BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht …
- BVerfG, 19.02.1975 - 1 BvR 38/68
Verfassungswidrigkeit der Bestrafung eines Apothekers wegen Einrichtung einer …
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
- BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94
Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen …
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
- BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG
- BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55
Wartestandsbestimmungen
- BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97
Verwaltungsgemeinschaften
- BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12
Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern" …
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
Besoldungsrecht
- BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73
Speyer-Kolleg
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des …
- BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
- BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957
- BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74
Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht