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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2002 - 19 A 1060/01   

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https://dejure.org/2002,12196
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2002 - 19 A 1060/01 (https://dejure.org/2002,12196)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.01.2002 - 19 A 1060/01 (https://dejure.org/2002,12196)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 19 A 1060/01 (https://dejure.org/2002,12196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schulrechtliche Ausgestaltung der Grundlage der Bewertung schulischer Leistungen; Ausgestaltung der Berücksichtigung der Leistungen eines Schülers bei der Mitarbeit im Unterricht i.R.d. Bewertung der Leistungen während eines Schuljahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 4 K 6064/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2002 - 19 A 1060/01
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2006 - 19 A 3643/05

    Frage eines begründeten Fortsetzungesfeststellungsinteresses wegen

    nur OVG NRW, Beschluss vom 28.1.2002 - 19 A 1060/01 -, m. w. N.; für berufsbezogene Prüfungen: BVerwG, Urteil vom 12.11.1997 - 6 C 11.96 -, NVwZ 1998, 636 (637 f.).
  • VG Minden, 05.03.2003 - 2 K 2258/01

    Zuerkennung des Sekundarabschlusses I - Fachoberschulreife -; Rechtmäßigkeit der

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 6 B 55.97 -, NVwZ 1998, 738; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 19 A 1060/01 - Eine wirksame gerichtliche Kontrolle setzt allerdings voraus, dass durch substanziierte Einwände gegen die Prüfungsentscheidung konkret und nachvollziehbar dargelegt und - wenn möglich - durch Literatur belegt wird, dass und in welchen Punkten die Prüferkritik unberechtigt ist.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 19 A 1060/01 und Beschluss vom 20. November 2002 - 19 B 1833/02 -.

  • VG Arnsberg, 23.02.2011 - 10 K 610/10

    Bestehen eines Rechtschutzinteresses bzgl. einer Änderung einer einzelnen

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - 19 E 985/10 - und vom 29. Januar 2002 - 19 A 1060/01 -, der die Kammer folgt, ist nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Fachlehrer bereits während des dem Sachverhalt zugrunde liegenden Schuljahrs und in den nachfolgenden Schuljahren eine Vielzahl anderer Schüler in unterschiedlichen Klassen unterrichtet hat bzw. unterrichten dürfte, nach allgemeiner Lebenserfahrung prinzipiell nicht mehr gewährleistet, dass sich der Fachlehrer noch an sämtliche für die Bewertung der mündlichen Leistungen des Schülers maßgeblichen Einzelheiten erinnern könnte.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996 - 6 B 13.96 -, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1997, 502 (502 f.); OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Februar 2000 - 19 A 3459/99 - und vom 29. Januar 2002 - 19 A 1060/01 -.

  • VG Minden, 25.06.2010 - 8 K 651/09

    Streitwertfestsetzung bei einer Klage über die schulischen Leistungen in zwei

    hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 19 A 1060/01 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2003 - 19 A 2185/03

    Ausgestaltung der rechtlichen Möglichkeiten eines Schülers zur Anfechtung einer

    vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996 6 B 13.96 -, NVwZ 1997, 502 (502 f.); OVG NRW, Beschlüsse vom 10. März 2003 - 19 A 1065/03 -, 29. Januar 2002 - 19 A 1060/01 -, 17. Februar 2000 - 19 A 3459/99 -, NVwZ-RR 2000, 432 (433), und 31. Januar 2000 19 A 3171/99 -, sowie Urteile vom 16. Mai 1997 19 A 2242/96 -, und 27. Oktober 1995 - 19 A 4947/94 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2003 - 19 A 1065/03

    Erfolgsaussichten des Antrags eines Schülers auf Neubewertung seiner in einem

    vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996 - 6 B 13/96 -, NVwZ 1997, 502 (502); OVG NRW, Beschlüsse vom 20. November 2002 - 19 B 1833/02 - und 29. Januar 2002 - 19 A 1060/01 -, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2002 - 19 B 1833/02
    Unabhängig davon, dass eine Neubewertung der Leistungen des Antragstellers im Bereich der mündlichen Mitarbeit schon angesichts des Zeitablaufs aus tatsächlichen Gründen nicht mehr in Betracht kommen dürfte, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 19 A 1060/01 -, m.w.N., und unabhängig davon, dass die Verwaltungsgerichte - von bloßen rechnerischen Korrekturen abgesehen - nicht befugt sind, schulische Leistungen selbst zu bewerten und als Folge dieser Bewertung die Schule zu verpflichten, eine bessere Note zu erteilen und den Schüler auf Grund der besseren Note (nunmehr) zu versetzen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 19 A 1060/01 -, m.w.N., gibt das hier berücksichtigungsfähige Beschwerdevorbringen nichts dafür her, dass die in Rede stehenden Leistungen besser als ausreichend zu bewerten sind.
  • VG Gelsenkirchen, 24.02.2016 - 4 K 3807/14

    Abiturprüfung; Zulassung; Dokumentation

    Nach der Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - 19 E 985/10 - und vom 29. Januar 2002 - 19 A 1060/01 -, juris, der die Kammer folgt, ist nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Fachlehrer bereits während des dem Sachverhalt zugrunde liegenden Schuljahres und in den nachfolgenden Schuljahren eine Vielzahl anderer Schüler in unterschiedlichen Klassen unterrichtet hat bzw. unterrichten dürfte, nach allgemeiner Lebenserfahrung prinzipiell nicht mehr gewährleistet, dass sich der Fachlehrer noch an sämtliche für die Bewertung der mündlichen Leistungen des Schülers maßgeblichen Einzelheiten erinnern könnte.
  • VG Minden, 01.07.2004 - 2 K 7651/03

    Versetzung eines Schülers in die Jahrgangsstufe 12; Fehlen einer ordnungsgemäßen

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 6 B 55.97 -, NVwZ 1998, 738; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 19 A 1060/01 - Eine wirksame gerichtliche Kontrolle setzt allerdings voraus, dass durch substanziierte Einwände gegen die Benotung konkret und nachvollziehbar dargelegt und belegt wird, dass und in welchen Punkten die Kritik der Lehrer unberechtigt ist.
  • VG Minden, 04.06.2010 - 8 K 861/09

    Fehlende Protokollierung bei der Wiederholung eines Fachschulexamens im

    vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 19 A 1060/01 -.
  • VG Aachen, 29.04.2008 - 9 L 173/08

    Gerichtliche Überprüfbarkeit des Beurteilungsspielraums eines Lehrers bei den

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