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OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 9 A 407/04 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. August 2005 - 9 A 407/04 (https://dejure.org/2005,27324)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Zulassung der Berufung ; Kostenermittlung nach kommunalabgabenrechtlichen Grundsätzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 11.12.2003 - 17 K 6579/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 9 A 407/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Düsseldorf, 11.11.2003 - 17 K 5472/02
Abfall- und Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Oberhausen rechtswidrig …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 9 A 407/04
Unabhängig davon haben die Parteien des Leistungsvertrages gerade keinen Selbstkostenfestpreis vereinbaren wollen, wie die ausdrückliche Bezeichnung als "Marktpreis" und die unterbliebene Ermittlung der Beträge nach LSP zeigt (vgl. auch S. 3 des Schriftsatzes der damaligen Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 10. Februar 2003 und S. 9 oben des in der Gerichtsakte befindlichen Schriftsatzes ebenfalls der damaligen Prozessbevollmächtigten des Beklagten vom 5. September 2003 zum Parallelverfahren 17 K 5472/02 VG Düsseldorf). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - 9 A 3120/03
Kosten für Pensionskassen
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 9 A 407/04
Während nach LSP grundsätzlich vom Anschaffungswert abzuschreiben (Nr. 38) und bei der kalkulatorischen Verzinsung nur ein Zinssatz von 6, 5 % zugrunde gelegt werden darf (Nr. 43 Abs. 2 i.V.m. § 1 VO PR Nr. 4/72 vom 17. April 1972), darf nach der Rechtsprechung des Senats im Rahmen der Kostenermittlung nach § 6 Abs. 2 KAG NRW vom Wiederbeschaffungszeitwert abgeschrieben und ein kalkulatorischer Zins in Höhe von damals jedenfalls bis zu 7, 5 % (vgl. Urteil des Senats vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 -) angesetzt werden.