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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 4 B 813/09   

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https://dejure.org/2009,23994
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 4 B 813/09 (https://dejure.org/2009,23994)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.09.2009 - 4 B 813/09 (https://dejure.org/2009,23994)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. September 2009 - 4 B 813/09 (https://dejure.org/2009,23994)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 4 B 813/09
    - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200, gibt nichts dafür her, dass dem Antragsteller trotz Vorliegens von Versagungsgründen die begehrte Erlaubnis erteilt werden müsste.
  • VGH Bayern, 18.01.2022 - 22 ZB 21.2643

    Widerruf der Erlaubnis als Versicherungsmakler

    Letzteres setzt freilich eine planvolle und geordnete Schuldentilgung bzw. ein entsprechendes Sanierungskonzept voraus (vgl. OVG NW, B.v. 29.9.2009 - 4 B 813/09 - juris Rn. 5; Heitzer in Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Auflage 2020, § 34d Rn. 114 f.).
  • VG Ansbach, 03.12.2014 - AN 4 K 14.00305

    Versagung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Tätigkeit als

    Es wäre eine laufende Kontrolle der Gewerbeausübung erforderlich, die praktisch kaum durchführbar wäre und einen weit höheren Kontrollaufwand zur Folge hätte (vgl. OVG Münster, B.v. 29.9.2009 - 4 B 813/09 - juris Rn. 9).
  • VG Gelsenkirchen, 14.12.2016 - 7 L 2485/16

    Widerruf; besonderes Vollziehungsinteresse

    OVG NRW Beschluss vom 29. September 2009 - 4 B 813/09, juris, Rn. 3f.
  • VG Berlin, 16.09.2016 - 4 K 466.15

    Widerruf der Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsmakler wegen

    Dies reicht auch bei der grundsätzlich gebotenen engen Auslegung aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. OVG, Münster, Urteil vom 8. Dezember 2011 - OVG 4 A 1115/10 -, juris, Rn. 67) im vorliegenden Fall für die Annahme ungeordneter Vermögensverhältnisse aus (vgl. OVG Münster Beschluss vom 29. September 2009 - OVG 4 B 813/09 -, Rn. 3 ff.; VG Koblenz, Beschluss vom 13. Januar 2010 - VG 3 K 903/09.KO -, juris, Rn. 4).
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