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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10 (https://dejure.org/2012,12649)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.01.2012 - 3 A 555/10 (https://dejure.org/2012,12649)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Januar 2012 - 3 A 555/10 (https://dejure.org/2012,12649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Beamten ohne Berücksichtigung eines Versorgungsabschlags; Notwendigkeit ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils für die Zulässigkeit der Berufung; Verminderung des Ruhegehalts um einen Versorgungsabschlag in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 14 Abs. 3; PEMG NRW § 12 S. 2
    Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Beamten ohne Berücksichtigung eines Versorgungsabschlags; Notwendigkeit ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils für die Zulässigkeit der Berufung; Verminderung des Ruhegehalts um einen Versorgungsabschlag in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10
    Unter Bezugnahme auf den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03 -, NVwZ 2006, 1280, führte es aus, dass der Versorgungsabschlag nach § 14 Abs. 3 BeamtVG weder den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) widerspreche noch gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot und den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoße.

    Soweit das Verwaltungsgericht hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 BeamtVG a.F. umfassend auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. insbesondere BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03 -, a. a. O.) Bezug genommen hat, tritt der Kläger dem nicht entgegen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03 -, a. a. O., ausgeführt:.

  • BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09

    Zur Vereinbarkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen bei (unfreiwilliger)

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10
    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 2 BvR 616/09 -, NVwZ 2010, 1355, und vom 11. Dezember 2007 - 2 BvR 797/04 -, ZBR 2008, 91.

    Denn das Missverhältnis zwischen einer durch den vorgezogenen Ruhestand verringerten tatsächlichen Dienstzeit einerseits und der außerdem durch den Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung längeren Laufzeit der Versorgungsleistungen andererseits, das die Kürzung der Versorgungsbezüge um einen Abschlag rechtfertigt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 2 BvR 616/09 -, a. a. O., besteht nämlich durchaus auch im vorliegenden Fall.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 , DVBl. 2004, 838.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, a. a. O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 29. September 2010 - 3 A 123/10 -, vom 21. September 2010 - 3 A 602/09 -, vom 24. August 2010 - 3 A 469/10 - und vom 13. Juli 2010 - 3 A 3250/08 - Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage, 2010, § 124 a Rdnr. 206.

  • BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03

    Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Leistungsprinzip;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10
    Durch sie wird der Gesetzgeber nicht daran gehindert, dem Zusammenspiel von Alimentation und dienstlicher Hingabe dadurch Rechnung zu tragen, dass er einem vorzeitigen Ausscheiden des Beamten - und damit einem Ungleichgewicht zwischen Alimentierung und Dienstleistung (vgl. BVerwG, ZBR 2006, 166 ) - durch eine Verminderung des Ruhegehalts Rechnung trägt.
  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10
    Soweit der Kläger in der Zulassungsbegründung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 - (BVerfGE 121, 241) verweist, in dem festgestellt wurde, dass die Berechnung des Ruhegehaltssatzes von Teilzeitbeamten nach § 85 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG i.V.m. § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsätze 2 u. 3 BeamtVG a.F. (sog. Versorgungsabschlag) gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstößt, fehlt es an der erforderlichen Darlegung (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO), inwieweit dieser Entscheidung für den vorliegenden Fall Bedeutung zukommen soll und sich hieraus ernstliche Zweifel an der Ergebnisrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben sollen, zumal der Kläger nicht teilzeitbeschäftigt war.
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10
    "Dagegen, dass die Versorgungsleistungen in einem angemessenen Abstand hinter dem zugrunde zu legenden aktiven Arbeitseinkommen zurückbleiben, und folglich auch gegen die Festlegung eines Versorgungshöchstsatzes, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 76, 256 ).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10
    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49.07 -, BVerwGE 131, 20, Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl., 2009, Art. 125a Rdnr. 7 u. 8.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03

    Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Februar 2004 - 2 C 12.03 -, ZBR 2004, 253, ausgeführt:.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne bestehen etwa dann, wenn nach summarischer Prüfung der angefochtenen Entscheidung der Erfolg der Berufung wahrscheinlicher ist als der Misserfolg - vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage, 2010, § 124 Rdnr. 75 m.w.N. - oder wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird - vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, und vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 -, NJW 2009, 3642 - und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen.
  • BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04

    Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - 3 A 555/10
    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 2 BvR 616/09 -, NVwZ 2010, 1355, und vom 11. Dezember 2007 - 2 BvR 797/04 -, ZBR 2008, 91.
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • Drs-Bund, 28.06.1994 - BT-Drs 12/8165
  • Drs-Bund, 05.11.1993 - BT-Drs 12/6000
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 3 A 2192/10

    Anspruch einer Beamtin auf einen vorübergehenden Pflegeergänzungszuschlag und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49.07 -, BVerwGE 131, 20; OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 3 A 555/10 -, ZBR 2012, 390.
  • VG Hannover, 15.11.2012 - 2 A 1918/11

    Anspruch eines Beamten auf Nachzahlung nach der Auflösung einer

    Die Fortgeltungsklausel in Satz 1 verlängert nicht die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers, sondern soll lediglich eine Regelungslücke bis zum Inkrafttreten des jeweiligen Landesrechts vermeiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.03.2008 - 2 C 49.07 - , juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2012 - 3 A 555/10, juris).

    "Ersetzen" bedeutet nicht, dass ein Land ein bundesrechtliches Regelungswerk vollumfänglich durch landesrechtliche Bestimmungen ersetzen muss; daher reicht auch eine partielle Ersetzung des fortgeltenden Bundesrechts aus, wenn es sich um einen abgrenzbaren Teilbereich einer Materie handelt und die verbleibende bundesrechtliche Regelung sinnvoll bleibt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.01.2012 - 3 A 555/10, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2012 - 4 B 2.10

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Polizeibeamter; besondere

    Die im Laufe der Gesetzgebungsgeschichte erfolgten Veränderungen im Wortlaut des Art. 125 a Abs. 1 Satz 1 GG zeigen, dass das Wort "ersetzt" mit Bedacht gewählt worden ist, zumal die andernfalls entstehende Mischlage von Bundes- und Landesrecht für ein und denselben Regelungsgegenstand im bestehenden System der Gesetzgebung einen "Fremdkörper" dargestellt und zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen würde (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Juni 2004 zu Art. 125 a Abs. 2 GG - 1 BvR 636/02 -, juris Rn. 103 - 105 mit weiteren Ausführungen zur Gesetzgebungsgeschichte; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 3 A 555/10 -, juris Rn. 16 ff.).

    "Ersetzen" bedeutet nicht, dass ein Land ein bundesrechtliches Regelungswerk vollumfänglich durch landesrechtliche Bestimmungen ersetzen muss (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Januar 2012, a.a.O., Rn. 18 f. mwN).

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