Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - 7 B 51/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ordnungsverfügung gegen die Lagerung von Autoreifen (Wechselreifen) in einer Tiefgarage aus Brandschutzgründen in Nordrhein-Westfalen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordnungsverfügung gegen die Lagerung von Autoreifen (Wechselreifen) in einer Tiefgarage aus Brandschutzgründen in Nordrhein-Westfalen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 8 L 1479/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - 7 B 51/13
Papierfundstellen
- BauR 2013, 933
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89
Anerkennung des Vertriebenen-Statusses - Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - 7 B 51/13
- 9 C 26.89 -, BVerwGE 84, 23. - BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11
Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - 7 B 51/13
Eine generelle ermessensregelnde und mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG verbindliche Handlungsanweisung des Ministeriums an nachgeordnete Stellen, vgl. zur Verbindlichkeit ermessensregelnder Verwaltungsvorschriften allg. BVerwG, Urteil vom 25. April 2012 - 8 C 18.11 -, NVwZ 2012, 1262, m. w. N., von einem Einschreiten gegen die Lagerung von Reifen bei gegebenem Verstoß gegen § 134 Abs. 4 Satz 1 SBauVO abzusehen, lässt sich daraus nicht hinreichend entnehmen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2008 - 7 A 2828/07
Beseitigungsverfügung für einen Wintergarten mit Überdachung; Nutzungsänderung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - 7 B 51/13
Deshalb bedarf es auch keiner Erörterung, inwieweit eine Weisung, trotz Verstoßes gegen brandschutzrechtliche Regelungen das Ermessen generell dahin auszuüben, von einem Einschreiten abzusehen, mit Blick auf die hohe Bedeutung der Rechtsgüter, deren Wahrung die brandschutzrechtlichen Regelungen dienen, vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 5. August 2008 - 7 A 2828/07 -, überhaupt zulässig wäre. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2011 - 2 B 1495/10
Ordnungsverfügung hinsichtlich der Öffnung formell illegal errichteter …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - 7 B 51/13
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2011 2 B 1495/10 -, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - 2 A 2176/14
Brandmeldeanlage braucht direkte Verbindung zur Feuerwache!
- 2 A 182/11 -, BRS 79 Nr. 130 = juris Rn. 63 ff.; Beschluss vom 30.1.2013 - 7 B 51/13 -, juris. - OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21
Erschwerniszuschläge für Sprengstoffentschärfer
Solche rechtsauslegenden Verwaltungsvorschriften oder eine entsprechende allgemeine Verwaltungspraxis führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und dem Vertrauensgrundsatz zugunsten des Bürgers zu einer rechtlichen Bindung der Verwaltung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Oktober 1989 - 9 C 26.89 -, juris Rn. 20 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 7 B 51/13 -, juris Rn. 10). - VG Köln, 27.10.2023 - 2 L 1134/23
Wiederherstellung von Nutzungsuntersagung und zusätzliche Zwangsgeldandrohung
Denn das Zwangsmittel, das von der Vollzugsbehörde angedroht wird, soll ein fühlbares Ausmaß erreichen, damit es die vom Gesetz vorgesehene Beugewirkung im Hinblick auf das von der Behörde angestrebte Verhalten des Adressaten entfaltet und der beabsichtigte Erfolg erreicht wird, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 7 B 51/13 -, Rn. 16, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2019 - 7 B 286/19
Baurechtswidrigkeit einer Öffnung in der Gebäudewand eines Hauses; Erschwerung …
Aufgrund der hier in Rechnung zu stellenden Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen durch ein - jederzeit drohendes - Brandereignis, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30.1.2013 - 7 B 51/13 -, BRS 81 Nr. 148 = BauR 2013, 933, überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der angefochtenen Anordnung, die vorhandene Öffnung in der Gebäudeabschlusswand in der Feuerwiderstandsklasse F 90 zu schließen.