Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 D 8/08.NE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9842
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 D 8/08.NE (https://dejure.org/2009,9842)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.09.2009 - 10 D 8/08.NE (https://dejure.org/2009,9842)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. September 2009 - 10 D 8/08.NE (https://dejure.org/2009,9842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Flächennutzungsplans; Unerheblichkeit eines Verstoßes gegen das Entwicklungsgebot nach § 214 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Festsetzung von Sondergebieten als Art der baulichen Nutzung in Bebauungsplänen; Bestimmung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorhabenunabhängige Verkaufsflächenobergrenze unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 163
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 A 1676/08

    Teilerfolg für Factory-Outlet-Center in Ochtrup

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 D 8/08
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 10 A 1676/08 die Antragstellerin verpflichtet, die Genehmigung zur Flächennutzungsplanänderung mit Maßgaben zu erteilen.

    Sie hält an ihrem Vortrag im Verfahren 10 A 1676/08 fest, dass aufgrund der Erhebung der Anfechtungsklage gegen den Versagungsbescheid die Genehmigungsfiktion nach § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB eingetreten sei.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat Bezug auf das Urteil im Parallelverfahren 10 A 1676/08 vom heutigen Tag.

    Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 10 A 1676/08 ausgeführt, dass die Festlegung der maximalen Verkaufsfläche auf der Ebene der Flächennutzungsplanung der Bewältigung eines Nutzungskonflikts von über die unmittelbar betroffenen Flächen hinaus gehender Bedeutung dient.

    Die Auffassung, die Genehmigungsfiktion sei eingetreten, ist - wie der Senat im Urteil vom heutigen Tag im Verfahren 10 A 1676/08 ausgeführt hat - bereits im Ansatz nicht haltbar.

    Dies ergibt sich - wie im Verfahren 10 A 1676/08 dargelegt - vielmehr ohne weiteres aus dem Gesetz.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 3 S 1432/07

    Festsetzung von Obergrenzen für Gesamt- und Sortimentsverkaufsflächen in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 D 8/08
    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 2008, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Juli 2009 - 3 S 1432/07 -, juris.

    vgl. VGH BW, Urteil vom 8. Juli 2009 - 3 S 1432/07 -, juris.

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 10 D 8/08
    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -, BauR 2008, 981; OVG NRW, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 10 A 3914/04 - BauR 2008, 320.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 3. April 2008, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Juli 2009 - 3 S 1432/07 -, juris.

  • BVerwG, 14.04.2010 - 4 B 78.09

    Factory-Outlet-Center; Hersteller-Direktverkaufszentrum; Genehmigung;

    Das gilt auch, wenn ein im Parallelverfahren aufgestellter Bebauungsplan wegen einer Verletzung des Entwicklungsgebots (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB) für unwirksam erklärt wurde, weil die Änderung des Flächennutzungsplans im Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über den Normenkontrollantrag mangels Genehmigung unwirksam und die Verletzung des Entwicklungsgebots nicht gemäß § 214 Abs. 2 Nr. 3 BauGB unbeachtlich war, weil die Gemeinde den Bebauungsplan in Kenntnis der fehlenden Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung bekannt gemacht und sich damit bewusst über diesen Mangel hinweggesetzt hat (vgl. hierzu OVG Münster, Urteil vom 30. September 2009 - 10 D 8/08.NE - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09

    Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für

    Dies ist in der Rechtsprechung - etwa - für eine mit dem Begriff "junge Mode" versuchte Definition eines Warensortiments angenommen worden (OVG Münster, Urt. vom 30.09.2009, 10 D 8/08.NE, [...], [Tz. 88 - 93], rkr.; vgl. - nachgehend - BVerwG, Beschl. v. 14.04.2010, 4 B 78.09; ferner: OVG Koblenz, Urt.v. 06.05.2009, a.a.O., S. 714 [zur Unbestimmtheit des Begriffs "Massengüter"]).

    Weist eine landesplanerische Aussage eine "so geringe Dichte" auf, dass "sie die abschließende Abwägung noch nicht" vorwegnehmen kann, ist sie auch dann, wenn sie nominell als "Ziel" bezeichnet wird, nicht als verbindliches raumordnerisches Ziel anzuerkennen, sondern allenfalls als ein der örtlichen Abwägung gem. § 2 Abs. 2 und § 1 Abs. 7 BauGB zugänglicher Grundsatz (vgl. OVG Münster, Urt. v. 30.09.2009, a.a.O., bei [...] Tz. 81, 82).

    Die Bedenken, die das OVG Münster in seinem Urteil vom 30.09.2009 (a.a.O.; Tz. 88-98) gegen die "Ziel"-Qualität des Beeinträchtigungsverbots erhoben hat, sind im Kern auch auf die in Schleswig-Holstein geltenden Bestimmungen in Plansatz 7.5 Abs. 4 LROP-TF zu übertragen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2018 - 7 D 29/16

    Bebauungsplan für neues Braunkohlekraftwerk in Niederaußem unwirksam

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30.9.2009 - 10 D 8/08.NE -, juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09

    Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg

    Eine vorhaben un abhängige Kontingentierung von Nutzungsoptionen ist der Baunutzungsverordnung grundsätzlich fremd (BVerwG, a.a.O.; siehe auch Urteil des Senats vom 06.05.2009, DVBl 2009, 981; OVG NRW, Urteil vom 30.09.2009, 10 D 8/08.NE).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2016 - 10 A 1574/14

    Anspruch auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids zur Erweiterung

    Der Ausnahmefall, dass in dem Sondergebiet nur ein einziger Handelsbetrieb zulässig ist und sich damit die baugebietsbezogene Verkaufsflächenobergrenze zugleich auf das eine zulässige Vorhaben bezieht, vgl. OVG NRW, Urteile vom 30. September 2009 - 10 D 8/08.NE -, juris, Rn. 85, vom 24. März 2015 - 7 D 52/13.NE -, juris, Rn. 47, und vom 1. September 2015 - 10 D 44/13.NE -, juris, Rn. 51, liegt hier nicht vor, da nach der textlichen Festsetzung Nr. 1.1.4 in dem Sondergebiet drei Betriebe (Baumarkt mit integriertem Gartencenter, Lebensmitteldiscounter, Getränkemarkt) zulässig sind.
  • OVG Sachsen, 29.01.2024 - 1 B 243/23

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Prüfungsmaßstab; Ausfertigung eines

    Insbesondere kann vorliegend offenbleiben, ob das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB in beachtlicher Weise (§ 214 Abs. 2 BauGB, vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschl. v. 14. April 2010 - 4 B 78.09 -, juris Rn. 25; OVG NRW, Urt. v. 30. September 2009 - 10 D 8/08.NE -, juris Rn. 55; BayVGH, Urt. v. 5. Juli 2009 - 15 N 96.89 - , juris Rn. 23; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Werkstand: 151. EL August 2023, § 214 Rn. 109, 112 m. w. N.; Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 214 Rn. 12) verletzt ist sowie ob eine fehlerhafte Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) vorliegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2015 - 10 D 115/12

    Möglichkeit einer Verletzung des Rechts auf gerechte Abwägung von privaten

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. September 2009 - 10 D 8/08.NE -, juris, Rn. 58.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2017 - 10 D 44/15

    Normenkontrollklage gegen einen Bebauungsplan betreffend den Ausbau eines

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 24. März 2015 - 7 D 52/13.NE -, juris, Rn. 54 ff. und vom 30. September 2009 - 10 D 8/08.NE -, juris, Rn. 81.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - 7 D 52/13

    Nachbarrechtliche Einwände gegen die Errichtung eines Einkaufszentrums in einem

    - 10 D 8/08.NE -, juris; Mampel, BauR 2009, 435, 441.
  • OVG Saarland, 07.02.2019 - 2 C 629/17

    Normenkontrolle: großflächiges Einzelhandelsprojekt; interkommunales

    Die Gemeinden haben bei der Festsetzung eines Sondergebiets für ein großflächiges Einzelhandelsprojekt für die Inhaltsbestimmung einen weiten Gestaltungsspielraum, der sich sowohl auf die Bestimmung von Wirtschaftszweigen (Branchen) als auch auf die Festsetzung bestimmter Sortimente erstreckt.(vgl. hierzu etwa Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Auflage 2019, § 11 Rn 10.3, unter anderem mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 21.12.2012 - 4 BN 32.12 -, BauR 2013, 561 ("Hofladen mit Rand- und Ergänzungssortimenten")) Der § 11 Abs. 2 BauNVO, wonach in den sonstigen Sondergebieten die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung festzusetzen sind, eröffnet den Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere auch eine Möglichkeit, die höchstzulässige Verkaufsfläche im Verhältnis zur Grundstücksgrenze durch eine Verhältniszahl festzulegen, sofern dadurch die Ansiedlung bestimmter Einzelhandelstypen und damit die Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet geregelt werden soll.(OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.9.2009 - 10 D 8/08.NE - juris) Das System der insoweit grundsätzlich zulässigen vorhabenbezogenen Typisierung wird jedenfalls in den Fällen nicht verlassen, in denen das Vorhaben praktisch einem Projekt nach § 12 BauGB entsprechen könnte und ein besonderer Anlagentyp definiert wird.(OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2010 - 1 C 10320/09.OVG -, BRS 76 Nr. 31, dort insbesondere auch zur Unzulässigkeit allein baugebietsbezogener, das heißt vorhabenunabhängiger Kontingentierungen in Bebauungsplänen; vgl. auch Bischopink, Städtebauliches Instrumentarium zur Steuerung des Einzelhandels auf kommunaler Ebene, in Praxisrelevante Themenfelder der BauNVO in der städtebaulichen Planung (Hrsg. Spannowsky/Hofmeister), S. 97 ff.) Dies ist bei dem hier geplanten Sondergebiet der Fall, da es auf das konkrete Vorhaben eines Einkaufszentrums, nicht hingegen rein auf das Baugebiet als solches zugeschnitten ist.(vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 3.4.2008 - 4 CN 3.07 -, BauR 2008, 1273, wonach die Festsetzung einer baugebietsbezogenen, vorhabenunabhängigen Verkaufsflächenobergrenze zur Steuerung des Einzelhandels in einem Sondergebiet mangels Rechtsgrundlage in der BauNVO nicht zulässig ist, weil sie weder als Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung zulässig ist, weil sie nicht mit Hilfe eines der von § 16 Abs. 2 BauNVO zugelassenen Parameter (Grundfläche, Geschossfläche) vorgenommen worden ist, noch eine nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO in sonstigen Sondergebieten zulässige Festsetzung der Art der baulichen Nutzung darstellt (städtebaulich unerwünschtes Windhundrennen")) Für letzteres fehlt eine Ermächtigungsgrundlage, weil eine vorhabenunabhängige Kontingentierung von Nutzungsoptionen der Baunutzungsverordnung grundsätzlich fremd ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2015 - 10 D 44/13

    Wirksamkeitsprüfung von "Sonstigen Festsetzungen" zum Schallschutz i.R. der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2010 - 10 D 30/08

    Zulässigkeit einer Regelung mit rein baugebietsbezogener Anknüpfung in einem

  • VG Stade, 14.04.2011 - 2 A 124/10

    Die Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zwecks Errichtung

  • VG Köln, 21.06.2013 - 11 K 3726/10

    Einordnung eines Vorhabens mit einer Verkaufsfläche bis 800 qm als

  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 2 B 55/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von

  • VG Münster, 20.12.2010 - 2 K 1104/10

    Inzidentkontrolle dient nur dem subjektiven Rechtsschutz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht