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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 12 A 553/09   

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https://dejure.org/2009,18724
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 12 A 553/09 (https://dejure.org/2009,18724)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.11.2009 - 12 A 553/09 (https://dejure.org/2009,18724)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. November 2009 - 12 A 553/09 (https://dejure.org/2009,18724)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Kindeskinder einer deutschen Mutter (Enkelkinder) von der Option nach Art. 3 Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigengesetzes (RuStAÄndG 1974) ; Berücksichtigung des Abstammungsprinzips bei Einräumung der Kindergeneration ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Kindeskinder einer deutschen Mutter (Enkelkinder) von der Option nach Art. 3 Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigengesetzes ( RuStAÄndG 1974 ); Berücksichtigung des Abstammungsprinzips bei Einräumung der Kindergeneration ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 10 K 3741/07
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 12 A 553/09
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 3391/03

    Erklärungserwerb nach Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 12 A 553/09
    - 19 A 3391/03 -, Juris.
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 12 A 553/09
    Vielmehr ist das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung von einem wirksamen Ausschluss der Kindeskinder einer deutschen Mutter - also ihren Enkelkindern - von der Option nach Art. 3 RuStAÄndG 1974 ausgegangen und hat gerade auf dieser Grundlage - vor dem Hintergrund der maßgeblichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1974 - 1 BvL 22/71 und 21/72 - (BVerfGE 37, 217), der Gesetzesmaterialien und unter Berücksichtigung in anderen Vorschriften zum Ausdruck kommender staatsangehörigkeitsrechtlicher Grundsätze - nicht in Erwägung gezogen, dass sich der Staatsangehörigkeitserwerb durch das Kind einer deutschen Mutter auf die Kinder ersterer - also die Enkelkinder - erstreckt oder eine solche Erstreckung jedenfalls verfassungsrechtlich geboten ist.
  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 12 A 553/09
    Abgesehen davon lässt sich dem von den Klägern angeführten Urteil des EuGH vom 27. Juni 2006 - C-540/03 - (NVwZ 2006, 1033) nichts dazu entnehmen, dass die Grundrechte über ihre - auch in Art. 51 Abs. 1 der Charta zum Ausdruck kommende - Beachtlichkeit einerseits für den Gemeinschaftsgesetzgeber und andererseits für die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Gemeinschaftsrecht hinaus dem einzelnen Bürger eines Mitgliedstaates oder gar - wie hier - dem Bürger eines anderen Staates unmittelbar - also ohne zwischengeschaltetes Gemeinschaftsrecht - einen klagbaren Anspruch verschaffen.
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 14.00

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltszweck;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 12 A 553/09
    - 1 C 14.00 -, DVBl. 2001, 223.
  • BVerfG, 24.01.2001 - 2 BvR 1362/99

    Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes einer deutschen Mutter

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 12 A 553/09
    Deswegen liegt es nahe, dass zumindest die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts im Kammerbeschluss vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 729/96 - (NVwZ-RR 1999, 403) und im Nichtannahmebeschluss vom 24. Januar 2001 - 2 BvR 1362/99 - (Juris), dass die Übergangsregelung in Art. 3 RuStAÄndG 1974 mit dem Grundgesetz in Einklang steht, auch die Situation von Enkelkindern in den Blick genommen haben.
  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 729/96

    Erklärungsfrist für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAGÄndG

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 12 A 553/09
    Deswegen liegt es nahe, dass zumindest die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts im Kammerbeschluss vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 729/96 - (NVwZ-RR 1999, 403) und im Nichtannahmebeschluss vom 24. Januar 2001 - 2 BvR 1362/99 - (Juris), dass die Übergangsregelung in Art. 3 RuStAÄndG 1974 mit dem Grundgesetz in Einklang steht, auch die Situation von Enkelkindern in den Blick genommen haben.
  • EGMR, 19.02.1996 - 23218/94

    GÜL v. SWITZERLAND

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 12 A 553/09
    vgl. EGMR, Urteil vom 19. Februar 1996 - 53/1995/559/645 -, "Gül/Schweiz", InfAuslR 1996, 245; Urteil vom 31. Januar 2006 - 50435/99 -, "Rodrigues da Silva/Niederlande", EuGRZ 2006, 562.
  • EGMR, 31.01.2006 - 50435/99

    Schutz von Ehe und Familie, Abschiebung, Duldung, unerlaubter Aufenthalt, Kinder

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 12 A 553/09
    vgl. EGMR, Urteil vom 19. Februar 1996 - 53/1995/559/645 -, "Gül/Schweiz", InfAuslR 1996, 245; Urteil vom 31. Januar 2006 - 50435/99 -, "Rodrigues da Silva/Niederlande", EuGRZ 2006, 562.
  • BVerwG, 06.04.2006 - 5 C 21.05

    Erklärungserwerb; Erklärungsrecht; Staatsangehörigkeit; Erwerb der - durch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2009 - 12 A 553/09
    Das Zulassungsvorbringen kann es auch nicht als bedenklich in Frage stellen, wenn das Verwaltungsgericht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 6. April 2006 - 5 C 21.05 -, NVwZ-RR 2006, 730, schlussfolgert, dass das Erklärungsrecht nach Art. 3 RuStAÄndG 1974 nur dem Kind einer deutschen Mutter, hier dem Kläger zu 1., nicht aber auch dessen Abkömmlingen, hier wären das die Kläger zu 2. - 5., zusteht und sich eine durch Erklärung erworbene deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes nicht automatisch auf dessen vor Abgabe der Erwerbserklärung geborene Abkömmlinge erstreckt.
  • VG Köln, 27.10.2010 - 10 K 7601/09

    Ausschluss vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt von der

    Denn durch Art. 2 BerG sind nicht allein die Fristbestimmungen in Art. 3 Absätze 6 und 7 RuStAÄndG 1974, sondern Art. 3 (wie auch Art. 4 und 5) RuStAÄndG 1974 in Gänze aufgehoben worden und damit das gesamte Optionsmodell und die damit verbundene Möglichkeit eines Erklärungserwerbs vollständig entfallen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 13.04.2007 - 12 A 2279/06 -, vom 28.03.2007 - 12 A 999/05 - und vom 30.11.2009 - 12 A 553/09 -.
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