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   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - 13 B 1428/07   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - 13 B 1428/07 (https://dejure.org/2007,5634)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.10.2007 - 13 B 1428/07 (https://dejure.org/2007,5634)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 13 B 1428/07 (https://dejure.org/2007,5634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Postwettbewerber müssen der Bundesnetzagentur Auskunft zu den Arbeitsbedingungen in ihren Unternehmen erteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1570
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Köln, 30.06.2009 - 22 L 582/09

    Gewährleistung einer wirkungsvollen Aufgabenerfüllung der Bundesnetzagentur durch

    Den rechtsstaatlichen Geboten der Normenbestimmtheit und Normenklarheit ist aber hinreichend genügt, wenn sich die Verweisungsnorm des § 44 PostG auf Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2004 erstreckt, die den in der Verweisungsnorm aufgeführten Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes 1996 inhaltlich entsprechen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2006 - 6 C 13/05 -, NVwZ-RR 2006, 580-582; im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 13 B 1428/07 -.

    Ihre Ermittlung erfordert eine umfassende Auswertung aller insoweit bedeutsamen Daten unter Heranziehung aller im lizenzierten Bereich Tätigen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 13 B 1428/07 -.

    Der Bescheid vom 22. Juni 2007 hat sich bereits als rechtmäßig erwiesen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 13 B 1428/07 -.

    Weiterhin verweist die Kammer auf die den Beteiligten bekannte Entscheidung des OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 13 B 1428/07 -.

    Es kommt deshalb für die Erforderlichkeit der zu Recht gestellten Fragen nicht darauf an, ob ein gewisser Anfangsverdacht" besteht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 13 B 1428/07 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - 13 B 1057/09

    Auskunftsanordnung bezüglich von Daten von Subunternehmern bei wesentlichen

    Die fragliche Auskunftsanordnung vom 22. Januar 2009 knüpft an frühere vergleichbare Anordnungen an, die auch Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren waren, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 2007 13 B 1428/07 u.a. -, DVBl. 2007, 1570; VG Köln, Beschluss vom 13. August 2007 - 22 L 1042/07 -, und hat insbesondere vor dem Hintergrund der Anfang 2008 erfolgten Liberalisierung des Postmarktes, die eine weitere Prüfung der Entwicklungen und Umstände in diesem Markt durch die Regulierungsbehörde erforderlich macht, und der - auch in der Öffentlichkeit diskutierten - Frage der Entlohnung für Briefzusteller ihre grundsätzliche Berechtigung.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2008 - 13 A 4362/00 -, DVBl. 2008, 460; Beschlüsse vom 31. Oktober 2007 - 13 B 1428/07 u.a. -, a. a. O., und vom 2. April 1998 - 13 B 213/98 -, NJW 1998, 3370.

    Der Senat schließt sich dabei der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts, die der Wertfestsetzung des Senats im Verfahren 13 B 1428/07 (Beschluss vom 31. Oktober 2007) entspricht, nicht an und setzt für das Beschwerdeverfahren einen höheren Streitwert fest.

    Für Auskunftsanordnungen nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 PostG wurden bisher für entsprechende Hauptsacheverfahren Streitwerte zwischen 5.000 Euro (OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 13 B 1428/07 - Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG) und 60.000 Euro (OVG NRW, Urteil vom 22. Januar 2008 - 13 A 4362/00 -) bzw. 50.000 Euro (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2009 - 6 C 14.08 -) angenommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - 13 B 1056/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine postrechtliche Auskunftsanordnung mit Fragen

    Die fragliche Auskunftsanordnung knüpft an frühere vergleichbare Anordnungen an, die auch Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren waren, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31.10.2007 - 13 B 1428/07 u. a. -, DVBl. 2007, 1570; VG Köln, Beschluss vom 13.8.2007 - 22 L 1042/07 -, und hat insbesondere vor dem Hintergrund der Anfang 2008 erfolgten Liberalisierung des Postmarktes, die eine weitere Prüfung der Entwicklungen und Umstände in diesem Markt durch die Regulierungsbehörde erforderlich macht, und der - auch in der Öffentlichkeit diskutierten - Frage der Entlohnung für Briefzusteller ihre grundsätzliche Berechtigung.

    OVG NRW, Urteil vom 22.1.2008 - 13 A 4362/00 -, DVBl. 2008, 460; Beschlüsse vom 31.10.2007 - 13 B 1428/07 u.a. -, a.a.O., und vom 2.4.1998 - 13 B 213/98 -, NJW 1998, 3370.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2008 - 13 A 4362/00

    Bestehen einer Auskunftsanordnung zur Vorlage von Teilleistungsverträgen;

    OVG NRW, Beschluss vom 31.10.2007 - 13 B 1428/07 u.a. -, DVBl. 2007, 1570.
  • VG Köln, 01.09.2011 - 22 L 1011/11

    Die First Mail Düsseldorf GmbH muss ihre Preise vorerst anpassen

    Den rechtsstaatlichen Geboten der Normenbestimmtheit und Normenklarheit ist aber hinreichend genügt, wenn sich die Verweisungsnorm des § 44 PostG auf Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2004 erstreckt, die den in der Verweisungsnorm aufgeführten Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes 1996 inhaltlich entsprechen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2006 - 6 C 13/05 -, NVwZ-RR 2006, 580-582; im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 13 B 1428/07 -, juris.
  • VG Köln, 23.02.2018 - 22 L 3577/17

    Postmonopol: Bundesnetzagentur verliert und gewinnt

    Den rechtsstaatlichen Geboten der Normenbestimmtheit und Normenklarheit ist aber hinreichend genügt, wenn sich die Verweisungsnorm des § 44 PostG auf Bestimmungen des TKG 2004 erstreckt, die den in der Verweisungsnorm aufgeführten Vorschriften des TKG 1996 inhaltlich entsprechen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2006 - 6 C 13/05 -, NVwZ-RR 2006, 580-582; im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 2007 - 13 B 1428/07 -.
  • VG Köln, 09.01.2008 - 18 L 1874/07

    Verpflichtung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens bzw.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31.10.2007 - 13 B 1428/07 -.
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