Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 12125/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8206
OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 12125/00 (https://dejure.org/2001,8206)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.06.2001 - 2 A 12125/00 (https://dejure.org/2001,8206)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 2 A 12125/00 (https://dejure.org/2001,8206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,8206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 12125/00
    Ihm muss insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 65, 171 [174 f.]; 101, 397 [405]).

    Ihr wächst mit Hilfe von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG eine Individualschutz vermittelnde Funktion zu (vgl. BVerfGE 38, 105 [111]; 40, 95 [99]; 54, 100 [116]; 65, 171 [174 f.]).

  • BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94

    Rechtsschutz gegen kirchliche Maßnahmen - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 12125/00
    Sie ist als Kehrseite des staatlichen Friedensgebotes grundsätzlich allumfassend (vgl. BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 84, 366 [369]; 85, 337 [345]; BVerfG, Beschlüsse vom 18. September 1998 - 2 BvR 1476/94 und 2 BvR 69/93 NJW 1999, 349 f.; Beschlüsse vom 25. Februar und 15. März 1999 - 2 BvR 548/96 und 2 BvR 230/94 - 758), soweit staatliche Normen den Maßstab des zu beurteilenden Lebenssachverhaltes bilden.

    Schließlich kommt in einem Feststellungsausspruch eines staatlichen Gerichts die von verfassungswegen geforderte (vgl. BVerf"G, NJW 1999, 349 [350]) Rücksichtnahme auf das Selbstverständnis der Kirchen und Religionsgemeinschaften besser zum Ausdruck als in einem Gestaltungstenor, ohne dass dadurch die Effizienz der Rechtsschutzgewährung beeinträchtigt würde.

  • BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 69/93

    Innerkirchliche Angelegenheiten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 12125/00
    Sie ist als Kehrseite des staatlichen Friedensgebotes grundsätzlich allumfassend (vgl. BVerfGE 54, 277 [291]; 80, 103 [107]; 84, 366 [369]; 85, 337 [345]; BVerfG, Beschlüsse vom 18. September 1998 - 2 BvR 1476/94 und 2 BvR 69/93 NJW 1999, 349 f.; Beschlüsse vom 25. Februar und 15. März 1999 - 2 BvR 548/96 und 2 BvR 230/94 - 758), soweit staatliche Normen den Maßstab des zu beurteilenden Lebenssachverhaltes bilden.

    Soweit von dieser Befugnis Gebrauch gemacht worden ist, schließt dies jede Art von staatlicher Einflussnahme auf den Autonomiebereich, wozu auch eine Überprüfung durch die Gerichte gehört (vgl. BVerfG, NJW 1999, 350 m.w.N.), grundsätzlich aus.

  • EGMR, 06.12.2011 - 39775/04

    REUTER c. ALLEMAGNE

    Während der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einer Rechtssache betreffend die Vergabe öffentlicher Mittel an jüdische Gemeinschaften sich der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen hat (Urteil vom 28. Februar 2002, 7 C 7/01), hat der 2. Senat desselben Gerichts in einer Rechtssache betreffend die Versetzung eines evangelischen Pfarrers in den Warte- und Ruhestand seine ständige Rechtsprechung bekräftigt und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. Juni 2001 (2 A 12125/00) aufgehoben, das seinerseits dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2000 gefolgt war (siehe unten).

    Dieser Rechtsprechung war das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 1. Juni 2001, 2 A 12125/00, anschließend aufgehoben durch das Bundesverwaltungsgericht - siehe oben -, und Urteil vom 28. November 2008, 2 A 10495/08) in Rechtssachen betreffend die Versetzung evangelischer Pfarrer in den Warte- bzw. in den Ruhestand gefolgt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2008 - 2 A 10495/08

    Gegen kirchliche Maßnahmen kann Verwaltungsgericht angerufen werden

    Zur Begründung hat der erkennende Senat im Urteil vom 1. Juni 2001 - 2 A 12125/00.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, ausgeführt, dass die staatliche Verpflichtung zur Justizgewähr grundsätzlich umfassend ist.
  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 8 N 16.2210

    Normenkontrollanträge gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung

    Hiernach darf der Einzelne nicht zum Objekt hoheitlicher Verfahren gemacht werden, indem ihm die Möglichkeit abgeschnitten wird, vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. OVG RhPf, U.v. 1.6.2001 - 2 A 12125/00 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 8 N 16.2210-2212
    Hiernach darf der Einzelne nicht zum Objekt hoheitlicher Verfahren gemacht werden, indem ihm die Möglichkeit abgeschnitten wird, vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. OVG RhPf, U.v. 1.6.2001 - 2 A 12125/00 - juris Rn. 29).
  • VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10

    Zum Rechtsweg gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung einer

    Kirchliche Maßnahmen oder solche religiöser Körperschaften des öffentlichen Rechts wie der Beklagten stellen zwar öffentliche Gewalt dar, aber eben keine staatliche (BVerwG, a.a.O., insoweit auch zustimmend OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 26. November 2008 - 2 A 10495/08.OVG - und vom 1. Juni 2001 - 2 A 12125/00.OVG -, trotz der im Übrigen vom BVerwG abweichenden Auffassung hinsichtlich der Tragweite des Justizgewährungsanspruches, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht