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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07/OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07/OVG (https://dejure.org/2007,1760)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.05.2007 - 6 B 10118/07/OVG (https://dejure.org/2007,1760)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 6 B 10118/07/OVG (https://dejure.org/2007,1760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Begrenzung der Wettleidenschaft durch Aufrechterhaltung des Sportwettmonopols; Abwägung des öffentlichen Intersses mit dem Interesse von Wettvermittlern zur Fortsetzung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten ...

  • Judicialis

    LGlSpG § 2 Abs. 2; ; LGlSpG § 2; ; LottStV § 1; ; LottStV § 4 Abs. 2; ; LottStV § 4 Abs. 3; ; LottStV § 4; ; LottStV § 5 Abs. 1; ; LottStV § 5 Abs. 2; ; LottStV § 5; ; LottStV § 16... Abs. 1 S. 2; ; LottStV § 16 Abs. 1; ; LottStV § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Private Wettbüros bleiben verboten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Private Wettbüros bleiben verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rheinland-Pfalz: Private Wettbüros bleiben verboten - Verbraucherschutz und die Betrugsvorbeugung rechtfertigten die Beschränkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 610 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in den Kammerbeschlüssen vom 4. Juli 2006 (1 BvR 138/05, juris) und vom 19. Oktober 2006 (2 BvR 2023/06, juris) abweichend von dem am 27. April 2005 ergangenen Kammerbeschluss (GewArch 2005, 246 = NVwZ 2005, 1303) zum Ausdruck gebracht, dass unabhängig von einer Strafbarkeit ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verbots der unerlaubten Vermittlung gewerblich veranstalteter Sportwetten während der Übergangszeit besteht, die es dem Gesetzgeber im Urteil vom 28. März 2006 (BVerfGE 102, 197 = NJW 2006, 1261) zur Neuregelung dieser Materie eingeräumt hat.

    Dies ergibt sich aus dem auch auf die Situation in Rheinland-Pfalz anwendbaren Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (BVerfGE 102, 197 = NJW 2006, 1261) und den zwischenzeitlich ergriffenen Maßnahmen zur konsequenten Ausrichtung des bestehenden Sportwettenmonopols am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht (vgl. BVerfG, 2 BvR 2023/06, juris).

    Angesichts der weitgehend übereinstimmenden Interessenlage in den Bundesländern gilt auch für Rheinland-Pfalz die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 2006 (BVerfGE 102, 197 = NJW 2006, 1261), das in den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2005 (z.B. 12 B 10190/05.OVG) noch nicht berücksichtigt werden konnte, festgelegte Übergangsfrist für eine Umgestaltung des Glücksspielrechts.

    Zwar weist die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in ihrem ergänzenden Aufforderungsschreiben (2003/4350) zutreffend darauf hin, dass insbesondere von Spielautomaten eine größere Suchtgefahr ausgeht als von Sportwetten (vgl. auch BVerfGE 102, 197 = NJW 2006, 1261) und dass die zum 1. Januar 2006 in Kraft getretene Änderung der Spielverordnung die Möglichkeiten, Spielautomaten aufzustellen, erweitert hat.

    Die vom Land Rheinland-Pfalz beabsichtigte (LTDrs. 15/129) Aufrechterhaltung des Sportwettmonopols unter Beachtung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben wäre kaum möglich, wenn es während der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 102, 197 = NJW 2006, 1261) eingeräumten Übergangsfrist zu einer (weiteren) Öffnung des Sportwettenmarkts käme.

    Dem Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 102, 197 = NJW 2006, 1261) aufgezeigte und von der Konferenz der Regierungschefs der Bundesländer am 13. Dezember 2006 bekräftigte Beibehaltung des Monopols nicht unmöglich zu machen, liegt im besonderen öffentlichen Interesse.

    Eine solche Entwicklung würde weder der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 102, 197 = NJW 2006, 1261) geforderten Eindämmung der Spiel- und Wettleidenschaft noch den vom Europäischen Gerichtshof (C-243/01, NJW 2004, 139 = GewArch 2004, 30 - Gambelli -) anerkannten Belangen des Verbraucherschutzes und der Verminderung von Gelegenheiten zum Spiel genügen.

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in den Kammerbeschlüssen vom 4. Juli 2006 (1 BvR 138/05, juris) und vom 19. Oktober 2006 (2 BvR 2023/06, juris) abweichend von dem am 27. April 2005 ergangenen Kammerbeschluss (GewArch 2005, 246 = NVwZ 2005, 1303) zum Ausdruck gebracht, dass unabhängig von einer Strafbarkeit ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verbots der unerlaubten Vermittlung gewerblich veranstalteter Sportwetten während der Übergangszeit besteht, die es dem Gesetzgeber im Urteil vom 28. März 2006 (BVerfGE 102, 197 = NJW 2006, 1261) zur Neuregelung dieser Materie eingeräumt hat.

    Dies ergibt sich aus dem auch auf die Situation in Rheinland-Pfalz anwendbaren Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (BVerfGE 102, 197 = NJW 2006, 1261) und den zwischenzeitlich ergriffenen Maßnahmen zur konsequenten Ausrichtung des bestehenden Sportwettenmonopols am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht (vgl. BVerfG, 2 BvR 2023/06, juris).

    Dementsprechend dürfen auch in Rheinland-Pfalz das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten außerhalb des Monopols weiterhin als verboten angesehen und unter der Voraussetzung ordnungsrechtlich unterbunden werden, dass unverzüglich damit begonnen wird, das bestehende Sportwettenmonopol konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht auszurichten (vgl. BVerfG, 2 BvR 2023/06, juris).

    Damit ist das vom Bundesverfassungsgericht (2 BvR 2023/06, juris) geforderte Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft einerseits und der tatsächlichen Ausübung des Monopols andererseits hergestellt und der - einstweilen verfassungsrechtlich ausreichende - erste Schritt hin zu dem Zustand getan, der die Aufrechterhaltung des Wettmonopols auf Dauer erlaubt.

    Soweit der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH bzw. einzelnen Annahmestellen vorgehalten wird, die Auflagen des Ministeriums der Finanzen zu missachten, können solche Einzelfälle das dargestellte öffentliche Interesse am Sofortvollzug nicht mindern, zumal während der derzeitigen Übergangssituation von Verfassungs wegen nur ein Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft einerseits und der tatsächlichen Ausübung seines Monopols andererseits verlangt ist (vgl. BVerfG, 2 BvR 2023/06, juris).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07
    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil in den Rechtssachen C-338/04 u.a. - Placanica u.a. - wie schon im Urteil in der Rechtssache C-243/01 (NJW 2004, 139 = GewArch 2004, 30 - Gambelli -) eine systematische und kohärente Begrenzung der Wetttätigkeit im öffentlichen Interesse als hinreichende Rechtfertigung für eine Beschränkung von Grundfreiheiten des EG-Vertrages angesehen.

    Nach dieser Rechtsprechung in den Rechtssachen C-338/04 u.a. -Placanica u.a. - und in der Rechtssache C-243/01 (NJW 2004, 139 = GewArch 2004, 30 - Gambelli -) ist die Unterbindung der Vermittlung von Sportwetten in andere Mitgliedsstaaten mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wenn sie wirklich dem Ziel dient, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, und die Finanzierung sozialer Aktivitäten mit Hilfe einer Abgabe auf die Einnahmen aus genehmigten Spielen nur eine Nebenfolge, nicht aber der eigentliche Grund der betriebenen restriktiven Politik ist.

    Im Urteil in der Rechtssache C-243/01 (NJW 2004, 139 = GewArch 2004, 30 - Gambelli -) hat der Europäische Gerichtshof die Berufung auf die Notwendigkeit, die Gelegenheiten zum Spiel zu vermindern, allerdings dann nicht gelten lassen, um Beschränkungen der Grundfreiheiten zu rechtfertigen, wenn die Behörden des Mitgliedstaats die Verbraucher dazu anreizen und ermuntern, an Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen.

    Eine solche Beschränkung darf vielmehr auch im Interesse des Verbraucherschutzes, der Betrugsvorbeugung und der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen, also auch zur Verminderung problematischer Spielleidenschaft, sowie zur Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen erfolgen (vgl. EuGH, C-243/01, NJW 2004, 139 = GewArch 2004, 30 - Gambelli -, sowie Urteil in den Rechtssachen C-338/04 u.a. - Placanica u.a. -).

    Eine solche Entwicklung würde weder der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 102, 197 = NJW 2006, 1261) geforderten Eindämmung der Spiel- und Wettleidenschaft noch den vom Europäischen Gerichtshof (C-243/01, NJW 2004, 139 = GewArch 2004, 30 - Gambelli -) anerkannten Belangen des Verbraucherschutzes und der Verminderung von Gelegenheiten zum Spiel genügen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.06.2005 - 12 B 10190/05

    Private Vermittlung von Oddset-Wetten vorläufig zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07
    Es bestehen auch keine Aussichten, dass sie mit einem diesbezüglichen Begehren Erfolg haben würden (vgl. bereits OVG RP, 12 B 10190/05.OVG).

    Denn die Veranstaltung öffentlichen Glücksspiels ist im Interesse der Eindämmung und Lenkung des Spieltriebs in Deutschland monopolisiert (vgl. OVG RP, 12 B 10190/05.OVG; Kment, NVwZ 2006, 617; Bücker/Gabriel, NVwZ 2006, 662).

    Angesichts der weitgehend übereinstimmenden Interessenlage in den Bundesländern gilt auch für Rheinland-Pfalz die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. März 2006 (BVerfGE 102, 197 = NJW 2006, 1261), das in den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2005 (z.B. 12 B 10190/05.OVG) noch nicht berücksichtigt werden konnte, festgelegte Übergangsfrist für eine Umgestaltung des Glücksspielrechts.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2006 - 6 B 10895/06

    Private Wettbüros müssen schließen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07
    Auch nach Ergehen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März 2007 in den verbundenen Rechtssachen C- 338/04, C-359/04 und C-360/04 - Placanica u.a. - überwiegt nach Auffassung des Senats das öffentliche Interesse an der Begrenzung der Wettleidenschaft durch Aufrechterhaltung des Sportwettmonopols das Interesse von Wettvermittlern, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen (im Anschluss an OVG RP, 6 B 10895/06, AS 33, 351 = NJW 2006, 1426, ESOVGRP).

    Der Senat hat dies im Einzelnen in seinem Beschluss vom 28. September 2006 (6 B 10895/06, AS 33, 351 = NVwZ 2006, 1426, ESOVGRP), an dem festgehalten wird, begründet.

    Wegen der Begründung wird ebenfalls auf den Beschluss vom 28. September 2006 (6 B 10895/06, AS 33, 351 = NVwZ 2006, 1426, ESOVGRP) verwiesen.

  • OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06

    Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07
    Soweit das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG SL, 3 W 18/06, juris) mündliche Vereinbarungen zwischen der staatlichen Lotterieaufsicht und dem Monopolunternehmen nicht als ausreichend betrachtet, können daraus für die Situation in Rheinland-Pfalz keine Schlüsse gezogen werden.

    Auch aus dem Urteil in den Rechtssachen C-338/04 u.a. -Placanica u.a. - lässt sich nicht entnehmen, dass jeweils das gesamte Glücksspielwesen eines Mitgliedstaats auf seine systematische und kohärente Begrenzung in den Blick genommen werden muss (zweifelnd auch OVG SL, 3 W 18/06, juris).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07
    Auch nach Ergehen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März 2007 in den verbundenen Rechtssachen C- 338/04, C-359/04 und C-360/04 - Placanica u.a. - überwiegt nach Auffassung des Senats das öffentliche Interesse an der Begrenzung der Wettleidenschaft durch Aufrechterhaltung des Sportwettmonopols das Interesse von Wettvermittlern, die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher einstweilen fortzusetzen (im Anschluss an OVG RP, 6 B 10895/06, AS 33, 351 = NJW 2006, 1426, ESOVGRP).

    Etwas hiervon Abweichendes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. März 2007 in den verbundenen Rechtssachen C-338/04, C-359/04 und C-360/04 - Placanica u.a. - (www.curia.europa.eu).

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07
    Deshalb bedarf keiner weiteren Aufklärung, ob die Vergabe der Konzession an die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH den Anforderungen genügen musste und ihnen entspricht, die der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-458/03 (Slg. I 2005, 8585 = GewArch 2005, 471 - Parking Brixen -) aufgestellt hat.
  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07
    Im Übrigen handelt es sich bei Spielbanken, Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten, Lotterien und Sportwetten um unterschiedliche Glücksspielmärkte mit voneinander abweichendem Spielsuchtpotenzial (so auch HambOVG, 1 Bs 378/06, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2006 - 6 B 10359/06

    Gewerberecht - Bauartzulassung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07
    Man muss nämlich die gesamte Neuregelung der Spielverordnung in die Bewertung einbeziehen, also auch das gleichzeitig - gewissermaßen im Gegenzug - erlassene Verbot der als problematisch empfundenen Fun Games (vgl. hierzu auch OVG RP, 6 B 10359/06.OVG, GewArch 2007, 38), der JackpotSysteme, der Rabattierungen (Pep-Systeme, Bonus-Dollars etc.) sowie ähnlicher Anreize (vgl. Schönleiter/Böhme, GewArch 2006, 65 und 407).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 31/04

    Begriff des Drohens eines ungewöhnlich hohen Schadens

  • EuGH, 15.10.1986 - 168/85

    Kommission / Italien

  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

  • VG Stuttgart, 01.02.2008 - 10 K 2990/04

    Rechtmäßigkeit des Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg - Oddset-Wette

    Insbesondere sind die Beschränkungen durch das Sportwettenmonopol nicht diskriminierend, weil sie inländische wie ausländische Wirtschaftsteilnehmer ohne inländische Konzession in gleicher Weise vom Markt fernhalten (vgl. OVG Koblenz, B.v. 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, zit. nach juris; VG Stuttgart, U.v. 12.7.2007 - 1 K 1731/05 -, a.a.O.).

    Es ist daher bereits zweifelhaft, ob das Urteil dahingehend ausgelegt werden kann, dass die Mitgliedstaaten in jedem Fall zu einer wissenschaftlichen Evidenzkontrolle verpflichtet sind (so wohl Hess. VGH, B.v. 5.1.2007 - 2 TG 2911/06 -, zit. nach juris; Bay VGH, B.v. 2.10.2007 - 24 CS 07.1986 -, a.a.O.; OVG Koblenz, B.v. 2.5.207 - 6 B 10118/07 -, a.a.O.; a.A. Prof. Dr. Caspar, Gutachten über europa- und verfassungsrechtliche Aspekte zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 11.10.2007, www.uni-hohenheim.de/gluecksspiel/staatsvertrag/ GutachtenSchleswigHolstein.pdf).

    Aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs folgt nicht, dass gemeinschaftsrechtlich zwingend eine einheitliche Regelung des gesamten Glücksspielbereichs erfolgen muss (vgl. OVG Hamburg, B.v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06 -, a.a.O.; Bay VGH, B.v. 2.10.2007 - 24 Cs 07.1986 -, zit. nach juris; OVG Koblenz, B.v. 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, a.a.O.; VG Stuttgart, U.v. 12.7.2007 - 1 K 1731/05 -, a.a.O.).

    Auch bei Spielbanken und Spielhallen handelt es sich um unterschiedliche Glücksspielmärkte mit voneinander abweichendem Spielsuchtpotenzial, die abweichende Regelungen rechtfertigen (vgl. OVG Koblenz, B.v. 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, a.a.O.).

    Die Rechtsposition privater Vermittler von Sportwetten hat sich durch dieses Urteil nicht verbessert (vgl. VGH BW, B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 - OVG Koblenz, B.v. 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, a.a.O.; OVG Hamburg, B.v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06 - a.a.O.; Hess VGH, B.v. 5.1.2007 - 2 TG 2911/06 -, a.a.O.; VG Wiesbaden, U.v. 20.3.2007 - 5 E 1329/06 -, zit. nach juris).

  • VG Stuttgart, 01.02.2008 - 10 K 4239/06

    Rechtmäßigkeit des staatlichen Wettmonopols

    Die Rechtsposition privater Vermittler von Sportwetten hat sich durch dieses Urteil nicht verbessert (vgl. VGH BW, B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, a.a.O.; OVG Koblenz, B.v. 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, zit. nach juris; OVG Hamburg, B.v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06 - , GewArch 2007, 249; Hess VGH, B.v. 5.1.2007 - 2 TG 2911/06 -, zit. nach juris; VG Wiesbaden, U.v. 20.3.2007 - 5 E 1329/06 -, zit. nach juris).

    Insbesondere sind die Beschränkungen durch das Sportwettenmonopol nicht diskriminierend, weil sie inländische wie ausländische Wirtschaftsteilnehmer ohne inländische Konzession in gleicher Weise vom Markt fernhalten (vgl. OVG Koblenz, B.v. 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, a.a.O.; VG Stuttgart, U.v. 12.7.2007 - 1 K 1731/05 -, a.a.O.).

    Es ist daher bereits zweifelhaft, ob das Urteil dahingehend ausgelegt werden kann, dass die Mitgliedstaaten in jedem Fall zu einer wissenschaftlichen Evidenzkontrolle verpflichtet sind (so wohl Hess. VGH, B.v. 5.1.2007 - 2 TG 2911/06 -, zit. nach juris; Bay VGH, B.v. 2.10.2007 - 24 CS 07.1986 -, a.a.O.; OVG Koblenz, B.v. 2.5.207 - 6 B 10118/07 -, a.a.O.; a.A. Prof. Dr. Caspar, Gutachten über europa- und verfassungsrechtliche Aspekte zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 11.10.2007, www.uni-hohenheim.de/gluecksspiel/staatsvertrag/Gutach-tenSchleswigHolstein.pdf).

    Aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs folgt nicht, dass gemeinschaftsrechtlich zwingend eine einheitliche Regelung des gesamten Glücksspielbereichs erfolgen muss (vgl. OVG Hamburg, B.v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06 -, a.a.O.; Bay VGH, B.v. 2.10.2007 - 24 Cs 07.1986 -, zit. nach juris; OVG Koblenz, B.v. 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, a.a.O.; VG Stuttgart, U.v. 12.7.2007 - 1 K 1731/05 -, a.a.O.).

    Auch bei Spielbanken und Spielhallen handelt es sich um unterschiedliche Glücksspielmärkte mit voneinander abweichendem Spielsuchtpotenzial, die abweichende Regelungen rechtfertigen (vgl. OVG Koblenz, B.v. 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07

    Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der

    Insofern hat sich mit diesem Urteil die Rechtsposition privater Vermittler von Sportwetten nicht verbessert (vgl. Senat, Beschl. v. 29.03.2007 - 6 S 1972/06 - ebenso OVG Hamburg, Beschl. 09.03.2007 - 1 Bs 378/06 - OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 02.05.2007 - 6 B 10118/07.OVG -).

    Auch von einer widersprüchlichen bzw. willkürlichen - und insofern auch nach Art. 3 Abs. 1 GG erheblichen - Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit kann aufgrund der zwischen den jeweiligen Glückspielmärkten bestehenden Unterschiede nicht gesprochen werden (vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 02.05.2007, a.a.O.).

    Dass sich die angegriffene Beschränkung des Sportwettangebots durchaus zur Spielsuchtbekämpfung eignet, folgt im Übrigen bereits aus dem begrenzten - weil monopolisierten - Angebot (vgl. bereits OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 02.05.2007, a.a.O.; hierzu Hayer/Meyer, Das Suchtpotenzial von Sportwetten, Sucht 49 (2003), S. 212 ff. ); eine beschränkte Zulassung privater Wettanbieter wäre im Hinblick auf die dann erforderliche staatliche Aufsicht zudem weit weniger effektiv (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.07.2000, BVerfGE 102, 197).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07

    Untersagung von Sportwetten

    Dass das angegriffene staatliche Wettmonopol deren Verwirklichung gewährleistet, folgt bereits aus dem begrenzten - weil monopolisierten - Angebot (vgl. bereits OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 02.05.2007 - 6 B 10118/07 - hierzu Hayer/Meyer, Das Suchtpotenzial von Sportwetten, a.a.O., S. 218).

    Im Hauptsacheverfahren wird ggf. auch zu klären sein, inwiefern sich unterschiedliche Begrenzungen bereits mit den in den jeweiligen Glücksspielmärkten bestehenden Unterschieden - hinsichtlich des jeweiligen Suchtpotenzials bzw. hinsichtlich der jeweiligen Verlustmöglichkeiten - rechtfertigen ließen (zu etwa gebotenen Differenzierungen auch EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 30.05.2007 - Case E-3/06 Rn. 52; auch bereits OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 02.05.2007 - 6 B 10118/07 - Rn. 18; Antwort der BReg. v. 15.06.2007, BT-Drucks. 16/5687, S. 6 f. u. v. 02.10.2007, BT-Drucks. 16/6551, S. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Ob der EuGH die Forderung nach einem kohärenten und systematischen Beitrag zur Begrenzung der Wetttätigkeit auf den gesamten Glücksspielbereich, so OVG Saarl., Beschluss vom 30.4.2007 - 3 W 30/06 -, vgl. auch EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 30.5.2007, E - 3/06, Rn. 45; VG Schleswig, Beschluss vom 30.1.2008 - 12 A 102/06 - VG Stuttgart, Beschluss vom 24.7.2007 - 4 K 4435/06 - VG Gießen, Beschluss vom 7.5.2007 - 10 E 13/07 -, auf den monopolisierten Bereich, in diese Richtung OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, oder nur auf den einzelnen Glücksspielsektor - hier die Sportwetten - bezieht, so Hamb. OVG, Beschluss vom 6.7.2007 - 1 Bs137/07 - Hess. VGH, Beschluss vom 30.8.2007 - 7 TG 616/07 - Bay. VGH, Beschluss vom 2.10.2007 - 24 CS 07.1986-; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.11.2007 - 6 S 2223/07 - VG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2007 - 3 K 2901/06 - offen gelassen: Nds. OVG, Beschluss vom 2.5.2007 - 11 ME 106/07 - OVG Bremen, Beschluss vom 15.5.2007 - 1 B 447/06 - Sächs. OVG, Beschluss vom 12.12.2007- 3 BS 311/06 -, ist umstritten.

    Auch der Umstand, dass es sich um unterschiedliche Märkte mit unterschiedlichen Gefahren im Hinblick auf das Suchtpotenzial und/oder die Begleitkriminalität handelt, so Hess. VGH, Beschluss vom 30.8.2007 - 7 TG 616/07 -, OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, spricht nicht ohne Weiteres für eine Beschränkung der Prüfung auf einzelne Glücksspielsektoren.

  • VG Stade, 06.05.2008 - 6 B 364/08

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Vor diesem Hintergrund ist die Kammer der Auffassung, dass die derzeitige Ausgestaltung des Wettmonopols in Niedersachsen mit Einhaltung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe zugleich den Anforderungen entspricht, die das europäische Recht an die Untersagung privater Wettanbieter und -vermittler stellt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 02.05.2007, a.a.O.).

    Hierzu hat die Kammer bereits mit Beschluss vom 16. August 2007 - 6 B 811/07 - in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 02.05.2007, a.a.O.) ausgeführt, dass diese Bewertungen der Kommission die in Niedersachsen in der Übergangszeit erfolgte tatsächliche Entwicklung nicht hinreichend berücksichtigen.

    Aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs folgt nicht, dass aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht zwingend eine einheitliche Regelung des gesamten Glücksspielwesens erfolgen muss (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 09.03.2007 - 1 Bs 387/06 - Bayrischer VGH, Beschl. v. 02.10.2007 - 24 Cs 07.1986 - OVG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2007 - 6 B 10118/07 - ).

    Im Übrigen handelt es sich um vom Sportwettensektor zu unterscheidende Glücksspielmärkte mit voneinander abweichendem Spielsuchtpotenzial, die abweichende Regelungen rechtfertigen (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2007 - 6 B 10118/07 -).

  • VG Karlsruhe, 12.03.2008 - 4 K 207/08

    Untersagung von Sportwettenvermittlung; ausländische Konzession; Werbemaßnahmen

    Insofern hat sich mit diesem Urteil die Rechtsposition privater Vermittler von Sportwetten nicht verbessert (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.03.2007, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. 09.03.2007 - 1 Bs 378/06 - OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 02.05.2007 - 6 B 10118/07.OVG -).

    Die hiermit verbundenen Beschränkungen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit werden nicht in diskriminierender Weise angewandt, weil sie inländische wie ausländische Wirtschaftsteilnehmer ohne inländische Konzession in gleicher Weise vom Markt fernhalten (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2007 - 6 B 10118/07 - VG Stuttgart, Urt. v. 12.07.2007 - 1 K 1731/05 -).

    Es ist daher bereits zweifelhaft, ob das Urteil dahingehend ausgelegt werden kann, dass die Mitgliedstaaten in jedem Fall zu einer wissenschaftlichen Evidenzkontrolle verpflichtet sind (so wohl Hess. VGH, Beschl. v. 05.01.2007 - 2 TG 2911/06 - Bay VGH, Beschl. v. 02.10.2007 - 24 CS 07.1986 - OVG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2007 - 6 B 10118/07 -).

  • VGH Hessen, 30.08.2007 - 7 TG 616/07

    Untersagung privater Sportwetten in Hessen

    Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs setzt dessen bisherige Rechtsprechung insbesondere zur Frage der Verhältnismäßigkeit und zum Ermessen nationaler staatlicher Stellen bei der Festlegung, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben, fort (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07.OVG - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 6 S 2340/06 - Hamb. OVG, Beschluss vom 9. März 2007 - 1 Bs 378/06 - Bay. VGH, Beschluss vom 29. März 2007 - 24 CS 07.384 - Nieders. OVG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 11 ME 106/07 - vgl. auch Stein, EuZW 2007, 230).

    Deshalb ist bei Sportwetten nach festen Quoten von einem gegenüber allgemeinen Lotterien gesteigerten Suchtpotenzial auszugehen (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07 - a. a. O., m. w. N.).

    Zur Frage der Verhältnismäßigkeit kommt der Senat auch in gemeinschaftsrechtlicher Hinsicht nicht zu einem anderen Ergebnis (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07 - a. a. O.; vgl. hierzu auch Stein, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 08.11.2007 - 7 TG 1921/07

    Untersagen von privaten Sportwetten

    Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs setzt dessen bisherige Rechtsprechung insbesondere zur Frage der Verhältnismäßigkeit und zum Ermessen nationaler staatlicher Stellen bei der Festlegung, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben, fort (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07.OVG - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 6 S 2340/06 - Hamb. OVG, Beschluss vom 9. März 2007 - 1 Bs 378/06-; Bay. VGH, Beschluss vom 29. März 2007 - 24 CS 07.384 - Nieders.

    Deshalb ist bei Sportwetten nach festen Quoten von einem gegenüber allgemeinen Lotterien gesteigerten Suchtpotenzial auszugehen (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07 - a. a. O., m. w. N.).

    Zur Frage der Verhältnismäßigkeit kommt der Senat auch in gemeinschaftsrechtlicher Hinsicht nicht zu einem anderen Ergebnis (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07 - a. a. O.; vgl. hierzu auch Stein, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 05.09.2007 - 7 TG 1391/07

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten

    Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs setzt dessen bisherige Rechtsprechung insbesondere zur Frage der Verhältnismäßigkeit und zum Ermessen nationaler staatlicher Stellen bei der Festlegung, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben, fort (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07.OVG - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 6 S 2340/06 - Hamb. OVG, Beschluss vom 9. März 2007 - 1 Bs 378/06 - Bay. VGH, Beschluss vom 29. März 2007 - 24 CS 07.384 - Nieders.

    Deshalb ist bei Sportwetten nach festen Quoten von einem gegenüber allgemeinen Lotterien gesteigerten Suchtpotenzial auszugehen (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07 - a. a. O., m. w. N.).

    Zur Frage der Verhältnismäßigkeit kommt der Senat auch in gemeinschaftsrechtlicher Hinsicht nicht zu einem anderen Ergebnis (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07 - a. a. O.; vgl. hierzu auch Stein, a. a. O.).

  • VG Hannover, 01.12.2008 - 10 A 4171/06

    Dauerwirkung; Erlaubnis; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel; Kohärenz; Oddset;

  • VGH Bayern, 13.06.2007 - 24 CS 07.802

    Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten - Sofortvollzug - Vereinbarkeit mit

  • VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1017/08

    Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

  • VG Hannover, 08.08.2008 - 10 B 1868/08

    Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Oddset; Pferdewetten; Spielbanken; Spielhallen;

  • VG Aachen, 20.12.2007 - 8 K 110/07

    Vereinbarkeit des Ausschlusses privater Sportwettenanbieter mit Art. 12 Abs. 1 GG

  • VG Hannover, 24.11.2008 - 10 A 1531/08

    Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

  • VG Hannover, 22.09.2008 - 10 A 4359/07
  • VG Berlin, 02.04.2008 - 35 A 52.08

    Private Sportwetten im Land Berlin vorerst weiter zulässig

  • VGH Bayern, 13.09.2007 - 24 CS 07.82

    Gewerbe- und Berufsrecht: Sportwetten // Veranstaltung und Vermittlung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2009 - 6 B 10998/09

    Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten

  • VGH Bayern, 02.10.2007 - 24 CS 07.1986

    Sportwetten; Sofortvollzug; "Placanica"-Entscheidung des EuGH;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2009 - 6 B 10323/09

    Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Online-Sportwetten

  • VG Potsdam, 02.04.2008 - 3 L 687/07

    Rechtmäßigkeit des Sportwettenmonopols in Brandenburg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 1 S 121.07

    Online-Vermittlung von Sportwetten; Begriff der Wettannahmestelle; unentgeltliche

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 6 S 2020/06

    Werbeverbot für private Sportwetten

  • VG Berlin, 05.05.2008 - 35 A 108.08
  • VG Berlin, 02.12.2008 - 35 A 185.08

    Sportwetten - Beschränkung der Berufsfreiheit der Sportwettenanbieter,

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1652/05

    Untersagung der Vermittlung von Oddset-Sportwetten an Private eines über eine

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1724/05

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1731/05

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und

  • VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06

    Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel

  • VG Wiesbaden, 28.08.2007 - 5 E 953/06

    Vermittlung von Sportwetten in Hessen an einen in Österreich lizensierten

  • VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05

    Sportwetten; Spielsucht; Übergangsrecht

  • VG Darmstadt, 17.08.2007 - 3 G 846/07
  • VG Hamburg, 15.04.2008 - 4 E 971/08

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Untersagungsverfügung nach neuem

  • VG Mainz, 12.09.2007 - 6 L 583/07
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