Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10310/13.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16000
OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10310/13.OVG (https://dejure.org/2013,16000)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.07.2013 - 6 A 10310/13.OVG (https://dejure.org/2013,16000)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 6 A 10310/13.OVG (https://dejure.org/2013,16000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 257 S 1 BGB, § 71 Abs 2 TKG, § 72 Abs 1 TKG, § 72 Abs 3 TKG
    Kosten für Sicherungsarbeiten an Telekommunikationskabel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 71 Abs. 2 TKG im Rahmen von Sicherungsarbeiten an Telekommunikationskabeln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 71 Abs. 2; TKG § 72
    Prüfung eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 71 Abs. 2 TKG im Rahmen von Sicherungsarbeiten an Telekommunikationskabeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03

    Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10310/13
    § 53 Abs. 3 TKG kommt insoweit ein abschließender Charakter zu (BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 - juris, Rn. 5 f.).

    Der Nutzungsberechtigte verfügt nämlich im Vergleich zum Verkehrswegeunterhaltungspflichtigen über größere Erfahrung und Sachkunde im Zusammenhang mit Arbeiten an Telekommunikationslinien (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003, a.a.O., Rn. 8).

  • BGH, 28.04.1993 - VIII ZR 109/92

    Verjährung der Ansprüche eines Wohnungseigentumsverwalters auf Schuldbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10310/13
    Dass der Kläger zwischenzeitlich im März 2010 den geforderten Rechnungsbetrag an die bauausführende Firma gezahlt hatte, ändert an dem beschriebenen Ablauf der Verjährungsfrist nichts, da sich der bis dahin bestehende Befreiungsanspruch aufgrund der Zahlung lediglich in einen Erstattungsanspruch umgewandelt hatte, der den Ablauf der Verjährungsfrist unberührt ließ (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1227 f.).
  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10310/13
    Dies war hier der Schluss des Jahres 2007, da die Drittforderung der bauausführenden Firma spätestens - wie dargelegt - mit ihrer im Jahr 2007 erstellten Schlussrechnung fällig geworden war (BGH, Urteil vom 5. März 2010 - III ZR 209/09 -, juris, Rn. 21 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2002 - 6 A 11416/02

    Freilegen von Telekommunikationskabeln im Zusammenhang mit Straßenbau - Kosten -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10310/13
    Soweit das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 30. Januar 2007 - 6 A 11153/06.OVG - unter Berufung auf sein Urteil vom 10. Dezember 2002 - 6 A 11416/02.OVG - festgestellt hat, erst mit Erfüllung der Werklohnforderung der bauausführenden Firma seien ersatzfähige Kosten im Sinne des § 52 Abs. 2 TKG a.F. (= § 71 Abs. 2 TKG) entstanden, wird hieran im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den notwendigen Konsequenzen für einen Befreiungsanspruch aus § 257 Satz 1 BGB bei Anwendung des neuen Verjährungsrechts nicht mehr festgehalten.
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10310/13
    Ausreichend für die Annahme einer nach Errichtung einer Telekommunikationslinie beabsichtigten Änderung des Verkehrsweges ist jeder physisch-reale Eingriff in den Straßenkörper, der zur Folge hat, dass der Verkehrsweg als technisches Bauwerk umgestaltet wird, d.h. jeder bauliche Eingriff in den Bestand des Verkehrsweges (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1999 - 4 A 27/98 -, NVwZ 2000, 316 [317], und Beschluss vom 19. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 4; HessVGH, Urteil vom 2. März 2012 - 7 A 237/10 -, juris, Rn. 45).
  • VG Berlin, 29.01.2016 - 27 K 181.13

    Anspruch eines Unterhaltspflichtigen für eine Straße; Kostenerstattungsansprüche

    Da die T... die Umverlegung ihrer Leitungsanlagen selbst und auf eigene Kosten durchgeführt habe, könnten ihr nicht zusätzlich Erschwerniskosten auferlegt werden (so das Urteil des OVG Koblenz vom 2. Juli 2013 - 6 A 10310/13 -).

    Die Regelung des § 72 Abs. 3 TKG ist insoweit auch abschließend (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 6 B 21/12 -, juris Rn. 4 f.; zustimmend OVG Koblenz, Urteil vom 2. Juli 2013 - 6 A 10310/13 -, juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2014 - 20 A 525/12

    Zugehörigkeit einer Leitung zu denjenigen für den Fernverkehr im Sinne von § 56

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 6 B 21.12 -, a. a. O.; OVG Rh.- Pf., Urteil vom 2. Juli 2013 - 6 A 10310/13 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2019 - 2 L 80/17

    Freistellungsanspruch aus einem Subventionsverhältnis

    Dem von diesen Erwägungen abweichenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 02.07.2013 - 6 A 10310/13 -, juris) habe kein öffentlich-rechtliches Subventionsverhältnis mit den hierfür maßgeblichen Zweckbestimmungen und Förderzeiträumen zugrunde gelegen.

    Diese Rechtsprechung wird auch bei vertraglichen Freistellungsansprüchen (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 22.10.2018 - 325 O 82/18 -, juris, Rdnr. 47 f.; OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2017 - I-12 U 26/17, 12 U 26/17 -, juris, Rdnr. 81) und bei öffentlich-rechtlichen Freistellungsansprüchen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.07.2013 - 6 A 10310/13 -, juris, Rdnr. 23) angewandt.

  • VG Halle, 13.06.2017 - 2 A 248/15
    Ein Freistellungsanspruch nach § 257 BGB ist auch im öffentlichen Recht anerkannt (vgl. etwa OVG Koblenz, Urteil vom 02. Juli 2013 - 6 A 10310/13 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht