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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10264/04   

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https://dejure.org/2004,22031
OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10264/04 (https://dejure.org/2004,22031)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.09.2004 - 1 C 10264/04 (https://dejure.org/2004,22031)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. September 2004 - 1 C 10264/04 (https://dejure.org/2004,22031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planfeststellung für die Änderung von Bundesfernstraßen; Enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses ; Überprüfung von Variantenentscheidungen der Planfeststellungsbehörde durch das Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenbau: Enteigung möglich, wenn Umgehung zu teuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1829 (Ls.)
  • BauR 2004, 1988 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10264/04
    Als Eigentümer eines Grundstücks, das für die planfestgestellte Straßenausbaumaßnahme unmittelbar in Anspruch genommen wird, ist der Kläger durch die sog. enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses (dazu vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 18. März 1983, BVerwGE 67, 74, 76 und vom 27. Juli 1990, NVwZ 1991, 781, 784; Dürr, in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Aufl. 1995, S. 984 m.w.N.) betroffen.

    Er ist daher nicht darauf beschränkt, eine Verletzung eigener Rechte oder Belange durch den Planfeststellungsbeschluss zu rügen, sondern kann grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der planerischen Abwägung in einem umfassenden Sinne zur gerichtlichen Überprüfung stellen (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 18. März 1983, a.a.O.; vgl. z.B. Urteile vom 26. Februar 1999, NVwZ 2000, 560; vom 27. Oktober 2000, NVwZ 2001, 673, 674 und vom 20. März 2004 - 9 A 34.03 - juris -).

  • BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10264/04
    Bei der Überprüfung von Variantenentscheidungen der Planfeststellungsbehörde haben die Gerichte zu beachten, dass es nicht ihre Aufgabe ist, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich dabei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2003 - 9 VR 9.03 - juris - unter Hinweis auf das Urteil vom 19. Mai 1998, NVwZ 1998, 961, 964).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind vielmehr erst dann in einer vom Gericht zu beanstandenden Weise überschritten, wenn sich eine andere als die gewählte Linienführung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Lösung darstellt, sodass sie sich der Planfeststellungsbehörde hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2003, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Verfassungsmäßigkeit der straßenrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10264/04
    Die materielle Verwirkungspräklusion ist mit dem Grundgesetz vereinbar, auch wenn sie sich im Ergebnis auf Einwendungen gegen eine Enteignung i.S. von Art. 14 Abs. 3 GG bezieht (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996, NVwZ 1997, 489).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10264/04
    Er ist daher nicht darauf beschränkt, eine Verletzung eigener Rechte oder Belange durch den Planfeststellungsbeschluss zu rügen, sondern kann grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der planerischen Abwägung in einem umfassenden Sinne zur gerichtlichen Überprüfung stellen (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 18. März 1983, a.a.O.; vgl. z.B. Urteile vom 26. Februar 1999, NVwZ 2000, 560; vom 27. Oktober 2000, NVwZ 2001, 673, 674 und vom 20. März 2004 - 9 A 34.03 - juris -).
  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10264/04
    Dies gilt insbesondere für die Berücksichtigung des größeren technischen und finanziellen Aufwandes, der entstünde, wenn mit der Trasse der Hangfuß des Welschbergs angeschnitten werden müsste; dass bei der planerischen Abwägung und bei der Entscheidung zwischen Planungsvarianten auch Kostengesichtspunkte als öffentlicher Belang zu berücksichtigen sind und sogar den Ausschlag geben können, steht außer Frage (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1996, NVwZ 1996, 1011, 1015 und vom 28. Januar 1999, NVwZ 1999, 1222, 1224; Beschluss vom 9. Juli 2003 - 9 VR 1.03 - juris -).
  • BVerwG, 16.10.2001 - 4 VR 20.01

    Präklusion; Einwendungsausschluss; hinreichend konkrete Einwendung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10264/04
    Aufgrund des Einwendungsschreibens der Mutter des Klägers war die Planfeststellungsbehörde allerdings aufgerufen zu prüfen, ob Trassenalternativen den Vorzug verdienen, bei denen das jetzt dem Kläger gehörende Grundstück nicht oder weniger beeinträchtigt wird (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2001, NVwZ 2002, 726).
  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10264/04
    Soweit im Planfeststellungsverfahren sinngemäß Zweifel an der Erforderlichkeit der angegriffenen Planung zum Ausdruck gebracht worden sein sollten und nunmehr vom Kläger geltend gemacht wird, Letztere verbessere die Verkehrsverhältnisse nicht, ist festzustellen, dass es dem planfestgestellten Straßenausbau nicht an der erforderlichen Planrechtfertigung (dazu näher BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2001, NVwZ 2002, 350, 353 f.; ferner Urteil des Senats vom 11. März 1999 - 1 C 10135/98.OVG - Umdruck S. 16 f. - ESOVGRP - m.w.N.) ermangelt.
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10264/04
    Als Eigentümer eines Grundstücks, das für die planfestgestellte Straßenausbaumaßnahme unmittelbar in Anspruch genommen wird, ist der Kläger durch die sog. enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses (dazu vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 18. März 1983, BVerwGE 67, 74, 76 und vom 27. Juli 1990, NVwZ 1991, 781, 784; Dürr, in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Aufl. 1995, S. 984 m.w.N.) betroffen.
  • BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98

    Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10264/04
    Da das private Eigentum in der planerischen Abwägung keinen absoluten Schutz genießt, war die Planfeststellungsbehörde schließlich auch nicht gehindert, den für das Straßenbauvorhaben streitenden Gemeinwohlbelangen in der Abwägung den Vorrang vor dem Interesse des Klägers an der Erhaltung der Substanz seines Grundeigentums einzuräumen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 1993 - 4 A 5.93 - juris - Urteil vom 9. November 2000, NVwZ 2001, 682, 683).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 1 C 10264/04
    Dies gilt insbesondere für die Berücksichtigung des größeren technischen und finanziellen Aufwandes, der entstünde, wenn mit der Trasse der Hangfuß des Welschbergs angeschnitten werden müsste; dass bei der planerischen Abwägung und bei der Entscheidung zwischen Planungsvarianten auch Kostengesichtspunkte als öffentlicher Belang zu berücksichtigen sind und sogar den Ausschlag geben können, steht außer Frage (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 1996, NVwZ 1996, 1011, 1015 und vom 28. Januar 1999, NVwZ 1999, 1222, 1224; Beschluss vom 9. Juli 2003 - 9 VR 1.03 - juris -).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 24.03.2004 - 9 A 34.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Einwendungsausschluss wegen

  • BVerwG, 26.07.1993 - 4 A 5.93

    Antrag auf aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen

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