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OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2006 - 10 B 11122/06 |
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OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Oktober 2006 - 10 B 11122/06 (https://dejure.org/2006,32342)
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Volltextveröffentlichung
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- OVG Rheinland-Pfalz, 04.10.2005 - 7 A 10667/05
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2006 - 10 B 11122/06
Der Beschluss entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 B 10085/06.OVG -) sowie des bis zum Jahresende 2005 für das Fahrerlaubnisrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts (vgl. hierzu insbesondere den Beschluss vom 2.1. November 2000, DAR 2001, S. 183, sowie den Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 7 A 10667/05.OVG -, mit dem der 7. Senat auch in Ansehung der Recht sprechung des Bundesverfassungsgerichts, namentlich des Beschlusses vom 20. Juni 2002, NJW 2002, S. 2378 f. - vgl. insoweit den Beschluss des 7. Senats vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03.OVG -, nach einer Sachverständigenanhörung seine bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten hat).Dass gerade auch Amphetamin im vorbezeichneten Sinne gefährlich ist, ergibt sich aus den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr... vor dem 7. Senat des Gerichts in dem Verfahren 7 A 10667/05.OVG, die das Verwaltungsgericht in seiner angefochtenen Entscheidung im Einzelnen zutreffend wiedergegeben hat.
- BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2006 - 10 B 11122/06
Der Beschluss entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 B 10085/06.OVG -) sowie des bis zum Jahresende 2005 für das Fahrerlaubnisrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts (vgl. hierzu insbesondere den Beschluss vom 2.1. November 2000, DAR 2001, S. 183, sowie den Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 7 A 10667/05.OVG -, mit dem der 7. Senat auch in Ansehung der Recht sprechung des Bundesverfassungsgerichts, namentlich des Beschlusses vom 20. Juni 2002, NJW 2002, S. 2378 f. - vgl. insoweit den Beschluss des 7. Senats vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03.OVG -, nach einer Sachverständigenanhörung seine bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten hat). - OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2003 - 7 B 10601/03
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2006 - 10 B 11122/06
Der Beschluss entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 B 10085/06.OVG -) sowie des bis zum Jahresende 2005 für das Fahrerlaubnisrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts (vgl. hierzu insbesondere den Beschluss vom 2.1. November 2000, DAR 2001, S. 183, sowie den Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 7 A 10667/05.OVG -, mit dem der 7. Senat auch in Ansehung der Recht sprechung des Bundesverfassungsgerichts, namentlich des Beschlusses vom 20. Juni 2002, NJW 2002, S. 2378 f. - vgl. insoweit den Beschluss des 7. Senats vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03.OVG -, nach einer Sachverständigenanhörung seine bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten hat). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - 10 B 10085/06
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2006 - 10 B 11122/06
Der Beschluss entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 B 10085/06.OVG -) sowie des bis zum Jahresende 2005 für das Fahrerlaubnisrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts (…vgl. hierzu insbesondere den Beschluss vom 2.1. November 2000, DAR 2001, S. 183, sowie den Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 7 A 10667/05.OVG -, mit dem der 7. Senat auch in Ansehung der Recht sprechung des Bundesverfassungsgerichts, namentlich des Beschlusses vom 20. Juni 2002, NJW 2002, S. 2378 f. - vgl. insoweit den Beschluss des 7. Senats vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03.OVG -, nach einer Sachverständigenanhörung seine bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten hat). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97
Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2006 - 10 B 11122/06
Der Beschluss entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 B 10085/06.OVG -) sowie des bis zum Jahresende 2005 für das Fahrerlaubnisrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Gerichts (vgl. hierzu insbesondere den Beschluss vom 2.1. November 2000, DAR 2001, S. 183, sowie den Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 7 A 10667/05.OVG -, mit dem der 7. Senat auch in Ansehung der Recht sprechung des Bundesverfassungsgerichts, namentlich des Beschlusses vom 20. Juni 2002, NJW 2002, S. 2378 f. - vgl. insoweit den Beschluss des 7. Senats vom 16. Mai 2003 - 7 B 10601/03.OVG -, nach einer Sachverständigenanhörung seine bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten hat).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2008 - 10 B 10646/08
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum
Im Übrigen kann in diesem Zusammenhang zur Vermeidung von Wiederholungen auf den angefochtenen Beschluss der Kammer verwiesen werden, der im Rahmen eines wörtlichen Zitats des Beschlusses des Senates vom 2. Oktober 2006 - 10 B 11122/06 - dessen für die Richtigkeit dieser Sichtweise sprechenden verkehrssicherheitsrechtlichen Erwägungen wiedergibt. - OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2008 - 10 B 10646/08
Nachweis des einmaligen Konsums einer sog. harten Droge (hier: Amphetamin) als …
Im Übrigen kann in diesem Zusammenhang zur Vermeidung von Wiederholungen auf den angefochtenen Beschluss der Kammer verwiesen werden, der im Rahmen eines wörtlichen Zitats des Beschlusses des Senates vom 2. Oktober 2006 - 10 B 11122/06 - dessen für die Richtigkeit dieser Sichtweise sprechenden verkehrssicherheitsrechtlichen Erwägungen wiedergibt.