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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 9 C 11309/07   

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https://dejure.org/2008,22057
OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 9 C 11309/07 (https://dejure.org/2008,22057)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.06.2008 - 9 C 11309/07 (https://dejure.org/2008,22057)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 9 C 11309/07 (https://dejure.org/2008,22057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines ländlichen Grundstücks durch eine Unternehmensflurbereinigung; Möglichkeit der Geltendmachung von Einwänden gegen die Erforderlichkeit eines Vorhabens bei Bestehen eines wirksamen Planfeststellungsbeschlusses; Anforderungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 1067 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 51.87

    Unternehmensflurbereinigung - Flurbereinigungsverfahren - Landverlust -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 9 C 11309/07
    Wird statt des Enteignungsverfahrens eine Unternehmensflurbereinigung durchgeführt, erfolgt die Prüfung in deren Rahmen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989, BVerwGE 82, 205 [210 bis 212]).

    Denn es ist nicht erforderlich, dass der Versuch des freihändigen Grunderwerbs schon vor der Anordnung der Unternehmensflurbereinigung unternommen wird (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989, BVerwGE 82, 205 [212]).

    Es handelt sich aber um eine weniger belastende Form der Enteignung unter der Bereitstellung gleichwertiger Tauschflächen und damit um das mildere Mittel (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989, BVerwGE 82, 205 [211]).

    Bereits bei einem Flächenverlust von mehr als 5 ha liegt in der Regel ein Flächenbedarf von großem Umfang vor (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989, BVerwGE 82, 205 [209]).

    Die Ziele des § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG können in einem großen Flurbereinigungsgebiet sogar noch besser erreicht werden (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989, BVerwGE 82, 205 [208]).

  • BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 9.82

    Begrenzung des Flurbereinigungsgebiets - Gebietskarte - Flurbereinigungsbeschluss

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 9 C 11309/07
    Ein Interesse der Beteiligten an der Unternehmensflurbereinigung wird nicht vorausgesetzt, weil es in der Regel nicht im Interesse der Mehrheit der Teilnehmer liegt, durch Landabzug nach § 88 Nr. 4 FlurbG Flächen aufzubringen, die sonst nur von den Eigentümern der unmittelbar von dem Unternehmen benötigten Flächen abgegeben werden müssten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982, BVerwGE 66, 224 [233]).

    Die Prüfung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist für das geplante Unternehmen bereits im Planfeststellungsverfahren vorgenommen worden (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982, BVerwGE 66, 224 [232]).

    Dies bedeutet bei der Unternehmensflurbereinigung, dass die Abgrenzung an dem Zweck der Verteilung des Landverlustes und der Vermeidung von Nachteilen nach § 87 Abs. 1 Satz 1 FlurbG auszurichten ist (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1982, BVerwGE 66, 224 [230]).

  • VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 9 C 11309/07
    Dabei ist zweifelhaft, ob das Angebot eine auch angemessene Entschädigung für sonstige Vermögensnachteile enthalten muss, weil dies mit dem Verfahrenszweck der Unternehmensflurbereinigung nicht vereinbar ist (BayVGH Beschluss vom 18. September 2006, RdL 2006, 334).

    Etwas anderes gilt nach Auffassung des Senats auch dann nicht, wenn die Planfeststellung bereits vor der Anordnung der Unternehmensflurbereinigung unanfechtbar geworden ist, so dass die für das Unternehmen benötigten Flächen bereits feststanden und Verhandlungen über ihren freihändigen Erwerb möglich gewesen wären (anders aber BayVGH, Beschluss vom 18. September 2006, RdL 2006, 334).

  • BVerwG, 03.06.1961 - I B 19.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 9 C 11309/07
    Vielmehr ist die Einbeziehung von Waldflächen schon aus vermessungstechnischen Gründen gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 1961, RdL 1961, 190).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1979 - 9 C 14/78
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 9 C 11309/07
    Die Einbeziehung möglichst der gesamten Gemarkung ist in der Regel zweckmäßig (OVG RP, Urteil vom 7. Juni 1979, RdL 1979, 264).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 9 C 11309/07
    Die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses erstreckt sich neben den Grundstücken in der Straßentrasse auch auf die Flächen für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996, BauR 1997, 106).
  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 9 C 11309/07
    Dazu gehört auch der Grunderwerb (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. Oktober 1984, AS 19, 179; Beschluss vom 5. Juni 2000 - 1 B 10729/00.OVG - vgl. auch Hermanns, DÖV 2003, 714 [717]).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 1 BvR 300/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Enteignung zugunsten der Landesmesse

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 9 C 11309/07
    Danach steht mit seiner Bestandskraft die Zulässigkeit einer für das Vorhaben erforderlichen Enteignung dem Grunde nach fest (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2007, UPR 2007, 263 [264]).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 11.90

    Bestimmung der Anzahl von Kuhplätzen bei Bemessung der Referenzmenge -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 9 C 11309/07
    Denn ein Landverlust i.S. von § 87 Abs. 1 FlurbG entsteht auch dann, wenn ein Landabzug letztlich nicht notwendig ist (BVerwG Urteil vom 14. August 1985, BVerwGE 71, 118, VGH BW, Urteil vom 6. Mai 1991, RdL 1992, 324).
  • BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08

    Flurbereinigungsverfahren; Unternehmensflurbereinigung; Fristunterbrechung;

    - OVG Rheinland-Pfalz - 04.06.2008 - AZ: OVG 9 C 11309/07.
  • OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09

    Fortführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auf anderer

    Im Hinblick auf die Zulässigkeit der Enteignung im Rahmen einer Unternehmensflurbereinigung ist es nicht erforderlich, dass der Versuch des freihändigen Grunderwerbs schon vor der Anordnung der Flurbereinigung unternommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 51.87 -, BVerwGE 82, 205 [212]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juni 2008 - 9 C 11309/07 -, juris).

    Eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung ist nicht gerechtfertigt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juni 2008, a.a.O.; a. A. Bay. VGH, Beschluss vom 18. September 2006 - 13 AS 06.2191 -, RdL 2006, 334).

  • VGH Bayern, 16.07.2009 - 13 A 08.2589

    Gegenstandswert für ein Widerspruchsverfahren gegen einen

    Der Ansatz des Auffanggegenstandswerts von 5.000 Euro in Verfahren mit einem Flurbereinigungsbeschluss als Streitgegenstand entspricht im Übrigen auch der herrschenden Meinung und der ständigen Rechtssprechung des erkennenden Senats (siehe z.B. zuletzt BayVGH vom 12.3.2009 Az. 13 A 08.2738; BVerwG vom 9.8.2007 BVerwG 9 B 13.07; OVG RhPf vom 4.6.2008 Az. 9 C 11309/07 - juris Rn. 45; vom 27.9.2006 Az. 9 C 10441/06 - juris Rn. 26; ThOVG vom 17.1.2002 Az. 7 F 944/00 - juris Rn. 51; Wingerter in Schwantag/Wingerter, FlurbG, 8. Aufl. 2008, Rd.Nr. 23 zu § 147).
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