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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06.OVG (https://dejure.org/2006,5904)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.09.2006 - 8 A 10343/06.OVG (https://dejure.org/2006,5904)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. September 2006 - 8 A 10343/06.OVG (https://dejure.org/2006,5904)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag einer Gemeinde auf Zulassung einer Abweichung von Zielen der Raumordnung zur Durchführung eines Vorhabens auf dem Gemeindegebiet; Voraussetzung für die Zulassung einer Zielabweichung; Auswirkungen des Fehlens einer naturschutzrechtlichen Befreiung; ...

  • Judicialis

    LPlG § 10; ; LPlG § 10 Abs. 6; ; LPlG § 10 Abs. 6 S. 1; ; LPlG § 10 Abs. 6 S. 2; ; LPlG § 8; ; LPlG § 8 Abs. 3; ; LPlG § 8 Abs. 3 S. 2; ; ROG § ... 11; ; ROG § 11 S. 1; ; ROG § 6; ; ROG § 6 S. 2; ; BauG § 1; ; BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 6; ; BauGB § 6 Abs. 2; ; LPflG § 16; ; LPflG § 16 Abs. 3; ; VwVfG § 35; ; VwGO § 42; ; VwGO § 42 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abweichung von Zielen der Raumordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 303
  • DVBl 2006, 1536 (Ls.)
  • DVBl 2007, 68 (Ls.)
  • BauR 2007, 63
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung ist darunter die Planungskonzeption zu verstehen, die die im Einzelnen aufgeführten Ziele trägt und damit den für sie wesentlichen Gehalt bestimmt (BVerwG, UPR 2005, 390 zu § 10 Abs. 1 LPlG LSA unter Hinweis auf NVwZ 1990, 873, 874 zu § 125 Abs. 3 BauGB).

    Die Abweichung muss -soll sie mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein - durch das planerische Wollen gedeckt sein; es muss - mit anderen Worten - angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte (BVerwG, NVwZ 1990, 873, 874).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03

    Windkraftplanung in der Region Trier - Klage auf zusätzlichen Standort abgewiesen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Diese Kriterien sind Bestandteil des von der Regionalvertretung bereits zu Beginn des Fortschreibungsverfahrens beschlossenen (s. Beschluss vom 02. Juli 2002), rechtlich nicht zu beanstandenden (s. OVG RhPf., NuR 2004, 465) und auch nicht nachträglich funktionslos gewordenen Taburaumkonzeptes gewesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2003 - 1 C 11713/02

    Abwägungsgebot beim Erstellen eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Die begehrte Abweichungszulassung stellt gegenüber der Klägerin nach zutreffender Auffassung der Vorinstanz einen Verwaltungsakt dar (s. HessVGH, NVwZ-RR 2005, 683, 684; s. auch OVG RhPf, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 C 11713/02.OVG -, S. 9 UA, wo der Zulassung einer Zielabweichung als Verwaltungsakt Tatbestandswirkung zugebilligt wird; Schmitz in Bielenberg/Runkel/Spannowsky: Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, § 11 ROG Rn 114).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2001 - 8 A 11441/00

    Beeinträchtigung des zwischengemeindlichen Rücksichtnahmegebotes: FOC im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Dieser besagt nur, dass eine Zielabweichungsgenehmigung, die in einem von einem Bauherrn betriebenen Raumordnungsverfahren erteilt wird (s. dazu den Tatbestand des zugehörigen Urteils in der Hauptsache vom 28. März 2001 - 8 A 11441/00.OVG -), gegenüber umliegenden, nicht durch das Ziel geschützten Gemeinden keinen Verwaltungsaktscharakter hat.
  • BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung; Ziel der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung ist darunter die Planungskonzeption zu verstehen, die die im Einzelnen aufgeführten Ziele trägt und damit den für sie wesentlichen Gehalt bestimmt (BVerwG, UPR 2005, 390 zu § 10 Abs. 1 LPlG LSA unter Hinweis auf NVwZ 1990, 873, 874 zu § 125 Abs. 3 BauGB).
  • VGH Bayern, 14.01.2003 - 1 N 01.2072

    Normenkontrolle gegen einen Änderungsbebauungsplan, Widerspruch eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Zwar ist ein Bauleitplan mangels Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 BauGB unwirksam, wenn sein Inhalt in unauflöslichem Widerspruch zu einer Naturschutzverordnung steht (s. für Flächennutzungsplan auch § 6 Abs. 2 BauGB); plant er jedoch in eine Befreiungslage hinein (s. BVerwG, NuR 1998, 135) oder ist diese - wie hier - durch die Tatbestandswirkung einer erteilten, projektbezogenen (s. S. 3 der Befreiung vom 18. August 2004) Befreiung vorgegeben, ist die Bauleitplanung wirksam (s. BVerwG, NuR 2004, 661 und vorgehend BayVGH, NuR 2003, 753).
  • BVerwG, 09.02.2004 - 4 BN 28.03

    Bebauungsplan; Landschaftsschutzverordnung; Befreiung; Befreiungslage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Zwar ist ein Bauleitplan mangels Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 BauGB unwirksam, wenn sein Inhalt in unauflöslichem Widerspruch zu einer Naturschutzverordnung steht (s. für Flächennutzungsplan auch § 6 Abs. 2 BauGB); plant er jedoch in eine Befreiungslage hinein (s. BVerwG, NuR 1998, 135) oder ist diese - wie hier - durch die Tatbestandswirkung einer erteilten, projektbezogenen (s. S. 3 der Befreiung vom 18. August 2004) Befreiung vorgegeben, ist die Bauleitplanung wirksam (s. BVerwG, NuR 2004, 661 und vorgehend BayVGH, NuR 2003, 753).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Zwar ist ein Bauleitplan mangels Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 BauGB unwirksam, wenn sein Inhalt in unauflöslichem Widerspruch zu einer Naturschutzverordnung steht (s. für Flächennutzungsplan auch § 6 Abs. 2 BauGB); plant er jedoch in eine Befreiungslage hinein (s. BVerwG, NuR 1998, 135) oder ist diese - wie hier - durch die Tatbestandswirkung einer erteilten, projektbezogenen (s. S. 3 der Befreiung vom 18. August 2004) Befreiung vorgegeben, ist die Bauleitplanung wirksam (s. BVerwG, NuR 2004, 661 und vorgehend BayVGH, NuR 2003, 753).
  • VGH Hessen, 13.04.2005 - 4 Q 3637/04

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung; Konzentrationswirkung; Abweichung vom

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2006 - 8 A 10343/06
    Die begehrte Abweichungszulassung stellt gegenüber der Klägerin nach zutreffender Auffassung der Vorinstanz einen Verwaltungsakt dar (s. HessVGH, NVwZ-RR 2005, 683, 684; s. auch OVG RhPf, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 C 11713/02.OVG -, S. 9 UA, wo der Zulassung einer Zielabweichung als Verwaltungsakt Tatbestandswirkung zugebilligt wird; Schmitz in Bielenberg/Runkel/Spannowsky: Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, § 11 ROG Rn 114).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2012 - 3 S 351/11

    Ansiedlung eines Einkaufzentrums - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung und

    Die beantragte Zulassung der Zielabweichung ist - wie deren Ablehnung durch Bescheid des Regierungspräsidiums vom 21.06.2007 - ein Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil vom 05.11.2009 - 4 C 3.09 -, NVwZ 2010, 133; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.09.2006 - 8 A 10343/06 -, NVwZ-RR 2007, 303; Urteil vom 15.10.2008 - 1 A 10388/08 -, DVBl 2009, 386; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.2009 - 3 S 2110/08 -, VBlBW 2010, 357).

    Die Unzulässigkeit folgt zunächst aus dem Fehlen der vorherigen Antragstellung bei der Behörde auf Erlass des begehrten Verwaltungsakts (vgl. zum Verwaltungsaktcharakter der Zielabweichung BVerwG, Urteil vom 05.11.2009 - 4 C 3.09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.09.2006 - 8 A 10343/06 -, NVwZ-RR 2007, 303; Urteil vom 15.10.2008 - 1 A 10388/08 -, DVBl 2009, 386), die eine nicht nachholbare Sachurteilsvoraussetzung jeder Verpflichtungsklage ist (siehe hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 16.01.1986 - 5 C 36.84 -, NVwZ 1987, 412; Urteil vom 31.08.1995 - 5 C 11.94 -, DVBl. 1996, 309; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.04.1999 - 6 S 420/97 -, juris; Urteil vom 16.05.2012 - 11 S 2328/11 -, juris; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 75 Rn. 25; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 68 Rn. 41 und § 75 Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08

    Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele

    Die beantragte Zulassung der Zielabweichung ist - wie deren Ablehnung durch Bescheid des Regierungspräsidiums vom 21.06.2007 - ein Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil vom 05.11.2009 - 4 C 3.09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.09.2006 - 8 A 10343/06 -, NVwZ-RR 2007, 303; Urteil vom 15.10.2008 1 A 10388/08 -, DVBl 2009, 386).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2017 - 10 B 1.17

    Raumordnungsplan; Ziele der Raumordnung; Bebauungsplan; Zielabweichung; Ermessen;

    Der von der Klägerin als Gemeinde begehrten Zielabweichung kommt Verwaltungsaktqualität zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 2009 - BVerwG 4 C 3.09 -, juris Rn. 14; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. September 2006 - 8 A 10343/06 -, juris Rn. 14; Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, 2010, § 6 Rn. 47; Runkel/Spannowsky/Reitzig/Schmitz, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, Stand 7/2017, § 6 Rn 183).

    Die Abweichung muss - soll sie mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein - durch das planerische Wollen gedeckt sein; es muss - mit anderen Worten - angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Plangeber gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er den Grund für die Abweichung gekannt hätte (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 4 C 8.10 -, juris Rn. 26 m.w.N.; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. September 2006 - 8 A 10343/06 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Juli 2012 - 3 S 351/11 -, juris Rn. 57).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 A 10388/08

    Zulassung einer Zielabweichung von Bestimmungen des Landesentwicklungsprogramms

    Im Verhältnis zur Belegenheitsgemeinde eines Vorhabens, die selbst einen Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung gestellt hat, ist geklärt, dass die zu treffende Entscheidung eine Regelung mit Außenwirkung beinhaltet, weil es der betreffenden Kommune als nach § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung gebundene Trägerin der Bauleitplanung ermöglicht wird, sich von dieser Bindung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu befreien (vgl. OVG RP, Urteil vom 05.09.2006, NVwZ-RR 2007, 303).
  • VG Karlsruhe, 26.06.2008 - 6 K 2099/07

    Ansiedlung eines Einkaufzentrums - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung und

    Da die begehrte Abweichungszulassung gegenüber der Klägerin einen Verwaltungsakt darstellt, kommt als zulässige Klageart nur die Verpflichtungsklage in Betracht (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.09.2006 - 8 A 10343/06 - juris, m.w.N. sowie Nonnenmacher, a.a.O., S. 201)).
  • VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 9 K 4438/14

    Aufhebung der gegenüber dem Regionalverband Ruhr ergangenen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 2009 - 4 C 3.09 -, juris, Rn 14; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. September 2006 - 8 A 10343/06 -, juris, Rn 14; Goppel in Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, § 6, Rn 47.

    So auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. September 2006 - 8 A 10343/06 -, juris, Rn 14.

  • VG Schwerin, 17.03.2011 - 2 A 1087/08

    Antragsberechtigung Privater im Zielabweichungsverfahren, Windenergie

    Die normierten Voraussetzungen stehen nebeneinander und müssen kumulativ gegeben sein (vgl. OVG Rh-Pf, Urt. V. 05.09.2006 - 8 A 10343/06 -, juris, Rn. 18, zur Frage der Ergänzung nach dem ROG a.F.).
  • VG Mainz, 16.11.2016 - 3 K 1535/15

    Raumordnungsverfahren zur Zulassung eines großflächigen Möbeleinzelhandels

    Die Abweichung muss - soll sie mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein - durch das planerische Wollen gedeckt sein; es muss - mit anderen Worten - angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte (vgl. vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010, a.a.O. = juris Rn. 26; OVG RP, Urteil vom 5. September 2006 - 8 A 10343/06.OVG -, BauR 2007, 63 = juris Rn. 21 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 9. März 1990 - 8 C 76/88 -, BVerwGE 85, 66 = juris Rn. 19).
  • VG Koblenz, 10.09.2007 - 1 K 1821/06

    Streit um Factory-Outlet-Center in Montabaur

    Im Verhältnis zur Belegenheitsgemeinde eines Vorhabens, die selbst einen Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung gestellt hat, ist nämlich geklärt, dass die zu treffende Entscheidung eine Regelung mit Außenwirkung beinhaltet, weil es der betreffenden Kommune als nach § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung gebundene Trägerin der Bauleitplanung ermöglicht wird, sich von dieser Bindung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu befreien (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, NVwZ-RR 2007, 303).
  • VG Lüneburg, 07.07.2009 - 2 B 16/09

    Landesplanerische Feststellung zur Raumverträglichkeit eines

    Im Verhältnis zur Belegenheitsgemeinde eines Vorhabens, die selbst einen Antrag auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung gestellt hat, ist geklärt, dass die zu treffende Entscheidung eine Regelung mit Außenwirkung beinhaltet, weil es der betreffenden Kommune als nach § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung gebundene Trägerin der Bauleitplanung ermöglicht wird, sich von dieser Bindung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu befreien (vgl. OVG RP, Urteil vom 05.09.2006, NVwZ-RR 2007, 303).
  • VG Koblenz, 10.09.2007 - 1 K 46/07

    Rechtmäßigkeit der Zulassung einer Zielabweichung von den Bestimmungen des

  • VG Koblenz, 10.09.2007 - 1 K 1829/06

    Rechtmäßigkeit der Zulassung einer Zielabweichung von Bestimmungen des

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