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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97   

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OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97 (https://dejure.org/1998,3661)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.02.1998 - 11 A 10716/97 (https://dejure.org/1998,3661)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 11 A 10716/97 (https://dejure.org/1998,3661)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschiebungshindernisse; Abschiedungsandrohung; Abschiebungsstaat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 457 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 158.80

    Asylsuchender - Drittstaat - Politische Verfolgung - Asylberechtigter -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97
    Ist deshalb aber im Zulassungsverfahren davon auszugehen, daß es für den Asylanspruch der Kläger auf die Verhältnisse in Usbekistan ankommt, daß dort den Klägern Verfolgungsmaßnahmen aber nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen, so stellt sich die Frage, ob ihnen eine etwa in der russischen Föderation drohende Bestrafung als politische Verfolgung darstellt, bei der Prüfung der Asylberechtigung im Sinne von Art. 16 a Abs. 1 GG nicht, damit grundsätzlich aber auch nicht bei der Prüfung eines Abschiebungshindernisses im Sinne von § 51 Abs. 1 AuslG, da diese Bestimmung insoweit keinen weiterreichenden Schutz gewährt als Art. 16 a Abs. 1 GG (so BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1995 - 9 C 3 und 75.95 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 180 f. unter Hinweis auf BVerwGE 68, 106 ).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97
    Dabei bewertet der Senat das Interesse der Kläger an der Feststellung des Vorliegens eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 6 AuslG mit einem Sechstel ihres mit der Klage und dem Zulassungsantrag verfolgten Gesamtinteresses (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 02. September 1997 - 9 C 40.96 - UA S. 13).
  • VGH Hessen, 29.08.1994 - 12 UE 181/94

    Anforderungen an die Abschiebungsandrohung hinsichtlich des Hinweises nach AuslG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97
    Wird aber erst zu diesem Zeitpunkt ein von dem in der Abschiebungsandrohung ausdrücklich genannten abweichender neuer Zielstaat der Abschiebung dem Ausländer gegenüber konkret mit regelnder und auf den Einzelfall bezogener Wirkung bezeichnet, so verbleibt es bezüglich der rechtlichen Qualifizierung des in § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG vorgesehenen Hinweises dabei, daß mit der in die Abschiebungsandrohung aufzunehmenden Wiederholung des Wortlautes des § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG eine die Rechte des abzuschiebenden Ausländers betreffende, konkrete Regelung im Einzelfall noch nicht vorliegt (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 28. April 1994 - 12 UE 181/94 - DVBl. 1994, 1419 f.; VGH BW, Beschluß vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382 f. und Urteil vom 11. Januar 1995 - A 13 S 2512/93 - NVwZ 1995, 720 ; GK-AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 34; GK-AsylVfG, § 34 Rdnr. 41.4; Hailbronner, AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 14 b).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1994 - A 13 S 441/94

    Abschiebungsandrohung: Benennung von Zielstaat und Ersatzländern - Prüfung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97
    Wird aber erst zu diesem Zeitpunkt ein von dem in der Abschiebungsandrohung ausdrücklich genannten abweichender neuer Zielstaat der Abschiebung dem Ausländer gegenüber konkret mit regelnder und auf den Einzelfall bezogener Wirkung bezeichnet, so verbleibt es bezüglich der rechtlichen Qualifizierung des in § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG vorgesehenen Hinweises dabei, daß mit der in die Abschiebungsandrohung aufzunehmenden Wiederholung des Wortlautes des § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG eine die Rechte des abzuschiebenden Ausländers betreffende, konkrete Regelung im Einzelfall noch nicht vorliegt (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 28. April 1994 - 12 UE 181/94 - DVBl. 1994, 1419 f.; VGH BW, Beschluß vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382 f. und Urteil vom 11. Januar 1995 - A 13 S 2512/93 - NVwZ 1995, 720 ; GK-AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 34; GK-AsylVfG, § 34 Rdnr. 41.4; Hailbronner, AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 14 b).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 13 S 2512/93

    Rücknahme einer rechtswidrig befristeten Aufenthaltserlaubnis-EG nach VwVfG BW §

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97
    Wird aber erst zu diesem Zeitpunkt ein von dem in der Abschiebungsandrohung ausdrücklich genannten abweichender neuer Zielstaat der Abschiebung dem Ausländer gegenüber konkret mit regelnder und auf den Einzelfall bezogener Wirkung bezeichnet, so verbleibt es bezüglich der rechtlichen Qualifizierung des in § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG vorgesehenen Hinweises dabei, daß mit der in die Abschiebungsandrohung aufzunehmenden Wiederholung des Wortlautes des § 50 Abs. 2 Halbsatz 2 AuslG eine die Rechte des abzuschiebenden Ausländers betreffende, konkrete Regelung im Einzelfall noch nicht vorliegt (vgl. auch HessVGH, Urteil vom 28. April 1994 - 12 UE 181/94 - DVBl. 1994, 1419 f.; VGH BW, Beschluß vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382 f. und Urteil vom 11. Januar 1995 - A 13 S 2512/93 - NVwZ 1995, 720 ; GK-AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 34; GK-AsylVfG, § 34 Rdnr. 41.4; Hailbronner, AuslR, § 50 AuslG Rdnr. 14 b).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Dagegen begründet das Gesetz keine Pflicht des Bundesamts - und folglich auch keinen Anspruch des Asylbewerbers - auf weltweite Prüfung von Abschiebungshindernissen (so auch die obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 1998 - 4 Bf 297/98.A - ; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 - AuAS 1998, 154 = EzAR 044 Nr. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. August 1996 - 13 L 4828/96 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2001 - 11 A 10582/00
    Dies wäre aber geboten gewesen, wäre den Klägern die Abschiebung gerade nach Armenien angedroht worden (vgl. den Beschluss des Senats vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97.OVG - AuAS 1998, 154 [155 f.] = EZAR 044 Nr. 13 m.w.N.).

    Dieser Hinweis soll dem Ausländer lediglich klarmachen, dass er ohne erneute Abschiebungsandrohung in einen später noch zu benennenden (anderen) Staat abgeschoben werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000, a.a.O. S. 211; vgl. auch bereits den Beschluss des Senats vom 6. Februar 1998, a.a.O. S. 155).

    So hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 6. Februar 1998 (a.a.O. S. 155) entschieden, dass die spätere konkrete Zielstaatsbezeichnung durch die Ausländerbehörde in Form einer Regelung erfolgen muss, etwa durch Änderung oder Ergänzung der Abschiebungsandrohung oder durch eine Abschiebungsanordnung.

  • VG Oldenburg, 12.02.2002 - 1 A 3457/99

    Russland, Karbadinen, Tschetschenien, Bürgerkrieg, Bewaffnete

    Er kann daher keine ausreichende rechtliche Grundlage für eine Abschiebung in einen anderen Staat darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 42/99 - NJW 2000, 3798 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 1. November 1999 ­ 4 Bf 43/97.A ­ juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 ­ 11 A 10716/97 ­ juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 1997 ­ 11 S 2807/96 ­ InfAuslR 1998, 18; Beschluss vom 18. April 1994 ­ A 13 S 441/94 ­ VBlBW 1994, 382; Marx, AsylVfG, 4. Auflage 1999, Rn. 25 zu § 34; Funke/Kaiser in: GK-AsylVfG, Stand: August 1999, Rn. 50 ff. zu § 34).

    Föderation bereits begrifflich ausscheiden, denn eine politische Verfolgung im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG kann nur im Land der Staatsangehörigkeit des Asylbewerbers bzw. bei Staatenlosen im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. August 1996 - 9 C 172/95 - DVBl. 1997, 182, 184; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 9 C 75/95 - Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG, Nr. 181; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2007 - 2 M 153/07

    Prüfung von Abschiebungshindernissen bei Zielstaatabweichung

    Voraussetzung für eine solche Abschiebung ist vielmehr, dass das (insoweit nach wie vor zuständige) Bundesamt auch hinsichtlich dieses Zielstaates die Prüfung im Sinne des § 24 Abs. 2 AsylVfG i.V.m. § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG vornimmt (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 59 RdNr. 58; VGH BW, Urt. v. 30.07.1997 - 11 S 2807/96 - InfAuslR 1998, 18; OVG RP, Beschl. v. 06.02.1998 - 11 A 10716/97 - NVwZ-RR 1998, 457; offen gelassen von BVerwG, Urt.v. 25.07.2000 - BVerwG 9 C 42.99 - InfAuslR 2001, 46) und dem Ausländer der neue Zielstaat in einer Abschiebungsanordnung benannt wird (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 59 RdNr. 57).
  • VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98

    Zielstaatbezogenheit der Prüfung von Abschiebungshindernissen;

    Dieser gesetzlich vorgesehene Hinweis in der Abschiebungsandrohung begründet weder eine Verpflichtung des Bundesamtes noch eine solche des angerufenen Gerichts, für eine - gegebenenfalls große Zahl - von Staaten, die neben dem in der Verfügung ausdrücklich genannten Zielstaat möglicherweise auch als Aufnahmeland für den vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer in Betracht kommen könnten, gewissermaßen prophylaktisch festzustellen, ob in Bezug auf jeden dieser Staaten gegebenenfalls Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG vorliegen könnten (vgl. OVG Hamburg, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 1997 - 11 S 2807/96 -, InfAuslR 1998, S. 18 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 -, ZAR 1998, S. 135).
  • VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1701/98

    Zielstaatbezogenheit der Prüfung von Abschiebungshindernissen;

    Dieser gesetzlich vorgesehene Hinweis in der Abschiebungsandrohung begründet weder eine Verpflichtung des Bundesamtes noch eine solche des angerufenen Gerichts, für eine - gegebenenfalls große Zahl - von Staaten, die neben dem in der Verfügung ausdrücklich genannten Zielstaat möglicherweise auch als Aufnahmeland für den vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer in Betracht kommen könnten, gewissermaßen prophylaktisch festzustellen, ob in Bezug auf jeden dieser Staaten gegebenenfalls Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 6 AuslG vorliegen könnten (vgl. OVG Hamburg, a. a. O.; VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 1997 - 11 S 2807/96 -, InfAuslR 1998, S. 18 f.; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 -, ZAR 1998, S. 135).
  • VG Karlsruhe, 18.07.2001 - A 11 K 11798/00

    Aserbaidschan: Keine Gruppenverfolgung armenischer Volkszugehöriger

    Da indes im vorliegenden Rechtsstreit das Bundesamt der Klägerin die Abschiebung nach Aserbaidschan angedroht, ist infolge dieser Zielstaatsbestimmung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 06.02.1998 - 11 A 10716/97 - AuAs 1998, 154 = EzAR 044 Nr. 13) zu prüfen, ob Abschiebungshindernisse im Sinne dieser Bestimmung vorliegen.
  • VG Kassel, 25.03.2004 - 2 E 1241/00
    Aber selbst wenn davon auszugehen wäre, dass die Klägerin zu 1. staatenlos ist - für den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit gibt es keinerlei Anhaltspunkte -, änderte sich nichts daran, dass bezüglich der politischen Verfolgung der Klägerin zu 1. und der geltend gemachten Ansprüche auf die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung auf die Verhältnisse in Armenien als ihrem ständigen Aufenthaltsort vor der Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und dem in der Abschiebungsandrohung genannten Zielstaat abzustellen wäre (OVG Koblenz, Beschluss vom 06.02.1998 - 11 A 10716/97 -, EZAR 044 Nr. 13).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.1998 - 11 A 10694/97

    Afghanistan; Staatsgewalt; Staatsähnliche Herrschaftsmacht; Politische

    Schließlich sei kurz angemerkt, daß eine weitere Prüfung eines Abschiebungshindernisses im Sinne von § 53 AuslG schon deshalb nicht geboten wäre, weil in der Abschiebungsandrohung durch das Bundesamt kein konkreter Zielstaat einer etwaigen Abschiebung benannt worden ist (vgl. dazu ausführlich den Beschluß des Senats vom 06. Februar 1998 - 11 A 10716/97.OVG -).
  • VG Aachen, 29.03.2006 - 9 L 137/06

    Sierra Leone, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    vgl., wenn auch noch zu Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 6 AuslG ergangen, BVerwG, Beschluss vom 1. September 1998 - 1 B 41/98 -, (InfAuslR) 1999, 73, Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwGE 115, 267; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 1998 - 18 B 2284/96 -, Ausländer- und asylrechtlicher Rechtsprechungs-dienst (AuAS) 1998, 160; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97, AuAS 1998, 154; anderer Auffassung wohl für den Fall des Fehlens jeglichen Bezugs zum Zielstaat Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 1995 - 1 S 1345/95 -, juris.
  • VG Aachen, 03.03.2006 - 9 K 3016/03

    Sierra Leone, Schutzbereitschaft, Schutzfähigkeit, Abschiebungsandrohung,

  • OVG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03

    Anspruch auf Abschiebungsschutz wegen konkreter Gefahr für Leib und Leben;

  • VG Berlin, 13.10.2003 - 34 X 87.03

    Anspruch auf Feststellung von Abschiebungshindernissen; Erhebliche konkrete

  • VG Gießen, 03.06.2003 - 9 E 1828/00

    Bosnien: keine Verfolgung gemischter Ehen

  • VG Braunschweig, 06.02.2002 - 6 A 169/01

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Staatenlosigkeit; subjektive

  • VG Arnsberg, 28.11.2001 - 1 K 3081/99

    Streitum die Ablehnung einer Asylanerkennung und um eine Abschiebungsandrohung;

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