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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 8 C 10973/17.OVG   

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https://dejure.org/2017,51629
OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 8 C 10973/17.OVG (https://dejure.org/2017,51629)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.12.2017 - 8 C 10973/17.OVG (https://dejure.org/2017,51629)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 8 C 10973/17.OVG (https://dejure.org/2017,51629)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 7 BauGB, § 10 BauGB, § 8 Abs 2 BauGB, § 24 Abs 6 S 2 Nr 1 GemO RP 1994, § 10 Abs 1 S 2 GemODV RP
    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Ausfertigungsmangels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausfertigungsmangel eines Bebauungsplans bei Unzutreffenheit des auf der Planurkunde als Datum der Ausfertigung angegebenen Datums; Beschlussfähigkeit des Gemeinderats; Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen hinsichtlich Verkehrslärmimmissionen

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausfertigung; Ausfertigungsdatum; Ausfertigungsfehler; Ausfertigungsmangel; Ausfertigungsvermerk; Authentizität; Bebauungsplan; Bebauungsplanurkunde; Bekanntmachung; Beschlussfähigkeit; Datum; Entwicklungsgebot; Gemeinderat; Gewerbelärmimmission; Normenkontrolle; ...

  • rechtsportal.de

    Ausfertigungsmangel eines Bebauungsplans bei Unzutreffenheit des auf der Planurkunde als Datum der Ausfertigung angegebenen Datums; Beschlussfähigkeit des Gemeinderats; Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen hinsichtlich Verkehrslärmimmissionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan aufgrund von Ausfertigungsmangel unwirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausfertigungsmangel kann zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans führen

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 10 C 36/88
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 8 C 10973/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz folgt das Ausfertigungserfordernis auch für Bebauungspläne letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip: Dieses verlangt, dass das Ausfertigungsorgan durch die Ausfertigung der Rechtsnorm die Übereinstimmung des textlichen und gegebenenfalls zeichnerischen Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") bezeugt (vgl. z.B. OVG RP, Urteil vom 9. August 1989 - 10 C 36/88 -, AS 22, 380, 381 sowie Urteil vom 15. Mai 2003 - 1 C 11224/02.OVG -, BauR 2003, 1340 und juris, Rn. 29 und Beschluss vom 20. August 1999 - 8 C 10017/99.OVG -, jeweils m.w.N.).

    Da die durch eine solche Ausfertigung entstehende Originalurkunde der Rechtsnorm Grundlage und Voraussetzung für deren Verkündung ist, muss die Ausfertigung nach Abschluss aller für die Verkündung der Rechtsnorm erforderlichen Verfahrensabschnitte und unmittelbar vor ihrer Verkündung erfolgen (st. Rspr.; vgl. z.B. OVG RP, Urteil vom 9. August 1989, a.a.O., sowie Urteil vom 15. Mai 2003, a.a.O., Rn. 29; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 4 B 129.98 -, BauR 1999, 611 und juris, LS 1 und Rn. 5 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2003 - 1 C 11224/02

    vertikale Gliederung, Kerngebiet, geschossweise Schichtung, Ausfertigungsfehler,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 8 C 10973/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz folgt das Ausfertigungserfordernis auch für Bebauungspläne letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip: Dieses verlangt, dass das Ausfertigungsorgan durch die Ausfertigung der Rechtsnorm die Übereinstimmung des textlichen und gegebenenfalls zeichnerischen Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") bezeugt (vgl. z.B. OVG RP, Urteil vom 9. August 1989 - 10 C 36/88 -, AS 22, 380, 381 sowie Urteil vom 15. Mai 2003 - 1 C 11224/02.OVG -, BauR 2003, 1340 und juris, Rn. 29 und Beschluss vom 20. August 1999 - 8 C 10017/99.OVG -, jeweils m.w.N.).

    Da die durch eine solche Ausfertigung entstehende Originalurkunde der Rechtsnorm Grundlage und Voraussetzung für deren Verkündung ist, muss die Ausfertigung nach Abschluss aller für die Verkündung der Rechtsnorm erforderlichen Verfahrensabschnitte und unmittelbar vor ihrer Verkündung erfolgen (st. Rspr.; vgl. z.B. OVG RP, Urteil vom 9. August 1989, a.a.O., sowie Urteil vom 15. Mai 2003, a.a.O., Rn. 29; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 4 B 129.98 -, BauR 1999, 611 und juris, LS 1 und Rn. 5 f.).

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 8 C 10973/17
    Da die durch eine solche Ausfertigung entstehende Originalurkunde der Rechtsnorm Grundlage und Voraussetzung für deren Verkündung ist, muss die Ausfertigung nach Abschluss aller für die Verkündung der Rechtsnorm erforderlichen Verfahrensabschnitte und unmittelbar vor ihrer Verkündung erfolgen (st. Rspr.; vgl. z.B. OVG RP, Urteil vom 9. August 1989, a.a.O., sowie Urteil vom 15. Mai 2003, a.a.O., Rn. 29; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 4 B 129.98 -, BauR 1999, 611 und juris, LS 1 und Rn. 5 f.).

    So kann etwa die Übereinstimmung von Ausfertigungs- und Bekanntmachungsdatum ein Indiz dafür sein, dass die Reihenfolge nicht gewahrt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1999, a.a.O., Rn. 6, m.w.N.).

  • BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 8 C 10973/17
    Die Antragsteller können sich zumindest auf ihr Interesse berufen, von zusätzlichen Lärmimmissionen verschont zu werden, die durch den durch die Planung zurechenbar verursachten Mehrverkehr auf dem an ihr Grundstück östlich unmittelbar angrenzenden, nördlichen Teil der Wegeparzelle Nr. ... entstehen (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, NVwZ 2000, S. 197 und Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, BVerwGE 140, 41 und juris, Rn. 19).
  • VG Neustadt, 18.01.2016 - 3 K 890/15

    Haltung von neun Huskys im allgemeinen Wohngebiet unzulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 8 C 10973/17
    Unwirksam ist auch eine Ausfertigung, wenn der Ausfertigungsvermerk - entgegen § 10 Abs. 1 Satz 2 GemODVO - nur eine undatierte Unterschrift des Ortsbürgermeisters enthält (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 18. Januar 2016 - 3 K 890/15.NW -, juris, Rn. 38, m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 8 C 10973/17
    In der Rechtsprechung ist jedoch geklärt, dass eine planbedingte Zunahme des Verkehrslärms auch unterhalb der Grenzwerte der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) grundsätzlich zum Abwägungsmaterial gehört (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 4 BN 16.07 u.a. -, ZfBR 2007, 580 und juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 8 C 10973/17
    Die Antragsteller können sich zumindest auf ihr Interesse berufen, von zusätzlichen Lärmimmissionen verschont zu werden, die durch den durch die Planung zurechenbar verursachten Mehrverkehr auf dem an ihr Grundstück östlich unmittelbar angrenzenden, nördlichen Teil der Wegeparzelle Nr. ... entstehen (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, NVwZ 2000, S. 197 und Urteil vom 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, BVerwGE 140, 41 und juris, Rn. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2023 - 8 A 10011/23

    Klage einer Nachbarkommune gegen die Verlängerung eines Bauvorbescheides für die

    Die zeitliche Reihenfolge der einzelnen Schritte muss sich dabei eindeutig aus der Bebauungsplanurkunde, namentlich aus den dortigen Vermerken über die Ausfertigung und die öffentliche Bekanntmachung ergeben (vgl. OVG RP, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 8 C 10973/17.OVG -, juris, Rn. 48).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2023 - 8 C 11093/22

    Bebauungsplanänderung; Ausfertigungsmangel; städtebauliche Erforderlichkeit;

    Nach ständiger Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz folgt das Ausfertigungserfordernis auch für Satzungen nach dem BauGB letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip: Dieses verlangt, dass das Ausfertigungsorgan durch die Ausfertigung der Rechtsnorm die Übereinstimmung des textlichen und gegebenenfalls zeichnerischen Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") bezeugt (vgl. z.B. OVG RP, Urteil vom 15. Mai 2003 - 1 C 11224/02.OVG -, juris Rn. 29 und Urteil vom 6. Dezember 2017 - 8 C 10973/17.OVG -, juris Rn. 47, jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 10 C 11760/19

    Kommunaler Finanzausgleich: Festsetzung der Verbandsgemeindeumlagesätze;

    Zwar kann die Übereinstimmung von Ausfertigungs- und Bekanntmachungsdatum nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Indiz dafür sein, dass die Reihenfolge zwischen Ausfertigung und Bekanntmachung nicht gewahrt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 4 B 129.98 -, juris Rn. 6; OVG RP, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 8 C 10973/17 -, juris Rn. 48).

    Vielmehr beruht die Feststellung der Unwirksamkeit des zur Überprüfung gestellten Bebauungsplans darauf, dass der Tag der Ausfertigung nicht festgestellt werden konnte (vgl. OVG RP, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 8 C 10973/17 -, a.a.O. Rn. 52).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2023 - 8 C 10471/22

    Ausfertigung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht; In-Betracht-Ziehen

    Nach ständiger Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz folgt das Ausfertigungserfordernis auch für Satzungen nach dem BauGB letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip: Dieses verlangt, dass das Ausfertigungsorgan durch die Ausfertigung der Rechtsnorm die Übereinstimmung des textlichen und gegebenenfalls zeichnerischen Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des Rechtssetzungsberechtigten ("Authentizität") sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Legalität") bezeugt (vgl. z.B. OVG RP, Urteil vom 15. Mai 2003 - 1 C 11224/02.OVG -, juris Rn. 29 und Urteil vom 6. Dezember 2017 - 8 C 10973/17.OVG -, juris Rn. 47, jeweils m.w.N.).

    Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) vom 21. Februar 1974 (GVBl. S. 98) enthält eine Satzung jedoch "das Datum, unter dem der Bürgermeister ihre Bekanntmachung unterzeichnet" (vgl. bereits OVG RP, Urteil vom 6. Dezember 2017, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2021 - 8 C 10349/20

    Normenkontrollverfahren gegen Landschaftsschutzgebiet in Mainz-Ebersheim

    Dieses verlangt, dass das Ausfertigungsorgan durch die Ausfertigung der Rechtsnorm die Übereinstimmung der anzuwendenden Norm und ihres Inhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ("Identitätsfunktion, Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion") bestätigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2018 - 4 BN 34.17 -, Rn. 7 f., OVG RP, Urteil vom 6. Dezember 2017 - 8 C 10973/17.OVG -, juris, Rn. 47).
  • OVG Bremen, 16.11.2021 - 1 D 305/20

    Normenkontrollantrag, vorhabenbezogener Bebauungsplan, formelle Mängel -

    Der Ausfertigung kommt somit neben einer sog. "Identitätsfunktion" auch eine "Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion" zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.03.2021 - 4 B 40.20, juris Rn. 3; OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 06.12.2017 - 8 C 10973/17, juris Rn. 47 f.).
  • VG Halle, 15.10.2020 - 4 A 543/17

    Beitrag für die Herstellung einer Schmutzwasserentsorgungseinrichtung;

    Denn aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme steht fest, dass die Ausfertigung nach dem Satzungsbeschluss und vor der Veröffentlichung erfolgte und damit den Anforderungen des § 6 Abs. 2 Satz 2 GO LSA Rechnung getragen worden ist (OVG LSA, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 K 368/08 - Juris Rn. 25; vgl. auch OVG RhPf, Urteil vom 06. Dezember 2017 - 8 C 10973/17 - Juris Rn. 52).
  • VG Halle, 26.10.2020 - 4 A 543/17

    Beitrag für die Herstellung einer Schmutzwasserentsorgungseinrichtung;

    Denn aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme steht fest, dass die Ausfertigung nach dem Satzungsbeschluss und vor der Veröffentlichung erfolgte und damit den Anforderungen des § 6 Abs. 2 Satz 2 GO LSA Rechnung getragen worden ist (OVG LSA, Beschluss vom 24. November 2010 - 4 K 368/08 - Juris Rn. 25; vgl. auch OVG RhPf, Urteil vom 06. Dezember 2017 - 8 C 10973/17 - Juris Rn. 52).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2018 - 8 C 11141/17

    Abwägung, Abwägungsgebot, Angebot, Angebotsplanung, Anstoßfunktion, Auslegung,

    Die versehentliche Falschangabe des Datums gibt auch keine Veranlassung, etwa die ordnungsgemäße Ausfertigung des Bebauungsplans in Frage zu stellen: Mit der Ausfertigung bezeugt der Bürgermeister die Übereinstimmung des textlichen und zeichnerischen Inhalts der Normurkunde mit dem Willen des rechtsetzungsberechtigten Organs sowie die Einhaltung des für die Normgebung gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens ("Authentizität" und "Legalität", st. Rspr., vgl. zuletzt: Senatsurteil vom 6. Dezember 2017 - 8 C 10973/17.OVG -, ESOVGRP).
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