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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 7 A 11006/18.OVG   

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https://dejure.org/2019,10452
OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 7 A 11006/18.OVG (https://dejure.org/2019,10452)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.02.2019 - 7 A 11006/18.OVG (https://dejure.org/2019,10452)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 7 A 11006/18.OVG (https://dejure.org/2019,10452)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 50 Abs 1 AufenthG 2004, § 58 Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 59 Abs 1 S 1 AufenthG 2004, § 16 AufenthV
    (Eine Verbalnote erlaubt keinen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ohne Aufenthaltstitel).

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbalnote; über die sichtvermerkfreie Einreise brasilianischer Staatsangehöriger vom 28. Juni 1956; Abkommen; Abschiebungsandrohung; Aufenthalt; aufenthaltsbeendende Maßnahme; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Aufenthaltsverbot; Aufenthaltszweck; Ausländer; ...

  • rechtsportal.de

    Dauer der rechtlichen Wirkungen der Verbalnote über die sichtvermerkfreie Einreise brasilianischer Staatsangehöriger vom 28. Juni 1956; Recht auf unbefristeten Aufenthalt in Deutschland ohne Aufenthaltstitel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2009 - 19 B 533/09

    Einstellung eines Verfahrens und Kostenentscheidung nach Billigkeitserwägungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 7 A 11006/18
    Andererseits ist aus den verwendeten Begriffen (Einreise, Einreisesichtvermerk) abzuleiten, dass sich die Verbalnote ausschließlich mit der Frage befasst, ob und wann für die Einreise nach Deutschland kein Sichtvermerk mehr benötigt wird (vgl. OVG NW, Beschluss vom 19. Mai 2019 - 19 B 533/09 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Saarland, 17.07.2009 - 2 B 385/09

    Visumsfreistellung der Einreise für einen Kurzaufenthalt bis zu drei Monaten -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 7 A 11006/18
    Der Verbalnote lässt sich aber nicht entnehmen, dass sie darüber hinaus die materiell-rechtliche Frage regeln wollte, ob nach visumfreier Einreise ein Aufenthaltstitel für einen längerfristigen Aufenthalt erforderlich ist (vgl. SaarlOVG Beschluss vom 17. Juli 2009 - 2 B 385/09 -, juris, LS 1, Rn. 14).
  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 10.16

    Verpflichtungsgeber haftet für die Lebensunterhaltskosten von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 7 A 11006/18
    Eine Ausweitung der Erlaubnis zur visumfreien Einreise in eine unbefristete Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels widerspräche zudem dem Grundsatz, nach dem ein Aufenthaltstitel grundsätzlich nur zu einem bestimmten Aufenthaltszweck erteilt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 1 C 10/16 -, BVerwGE 157, 208 = juris, Rn. 29).
  • BVerwG, 18.12.1984 - 1 C 19.81

    Voraussetzung - Annahme - Asylrechtsmißbrauch - Ausweisungsgrund

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 7 A 11006/18
    Denn von ihr gehen keine die Klägerin belastenden Rechtswirkungen mehr aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1984 - 1 C 19/81 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2019 - 7 B 11544/18

    Effektiver Rechtsschutz bei Asylfolgeanträgen; Eilantrag gegenüber der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.2019 - 7 A 11006/18
    Dieses besteht nicht, wenn der angestrebte Rechtsschutz die Rechtsstellung des Rechtsschutzsuchenden nicht verbessern und ihm keinen Vorteil bringen kann (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Januar 2019 - 7 B 11544/18.OVG -, juris, Rn. 2).
  • VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Bei der Verbalnote handelt es sich um eine völkerrechtlich verbindliche einseitige Verpflichtung, die einem Sichtvermerkabkommen entspricht und die deshalb im Wege der Neufassung von § 16 AufenthV im Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz vom 20. Dezember 2008 in deutsches Aufenthaltsrecht umgesetzt wurde (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.02.2019 - 7 A 11006/18 -, juris Rn. 38 unter Hinweis auf die Einzelbegründung zu § 16 AufenthV im Entwurf des genannten Gesetzes, BR-Drs. 634/08, S. 17).

    Denn sie regelt nicht die Frage, ob nach visumfreier Einreise ein Aufenthaltstitel für einen längerfristigen Aufenthalt erforderlich ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17, 07.2009 - 2 B 385/09 -, juris, LS 1, Rn. 14; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.02.2019 - 7 A 11006/18 -, juris Rn. 41).

    Dies verdeutlicht, dass diese Staatsangehörigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet zunächst kein Visum benötigen, für den beabsichtigten längerfristigen Aufenthalt aber später ein Aufenthaltstitel erforderlich wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.02.2019 - 7 A 11006/18 -, juris Rn. 42 ff.).

    Für andere Rechtsbehelfe und -mittel fehlt das Rechtsschutzinteresse (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.02.2019 - 7 A 11006/18 -, juris Rn. 32).

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