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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10713/08.OVG   

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https://dejure.org/2009,5264
OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10713/08.OVG (https://dejure.org/2009,5264)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.07.2009 - 8 C 10713/08.OVG (https://dejure.org/2009,5264)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 8 C 10713/08.OVG (https://dejure.org/2009,5264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinsame Planung einer Straße durch zwei benachbarte Gemeinden; Verschaffung von Ersatzland für einen gartenbaulichen Betrieb i.R.d. Bauleitplanung bei Existenzgefährdung dessen durch die Verwirklichung eines Straßenbauvorhabens; Einzelheiten der Inanspruchnahme (z.B. ...

  • Judicialis

    BauGB § 1; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 85; ; BauGB § 99; ; BauGB § 100

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsplan/Normenkontrolle: Grundeigentum, Eigentum, Betrieb, Gartenbaubetrieb, Existenz, Existenzgefährdung, Straße, Ersatzfläche, Enteignung, Ersatzlandenteignung, Enteignungsverfahren, Abwägung, Nullvariante, Alternative, Zufahrt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planung einer Straße durch zwei benachbarte Gemeinden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1123
  • DÖV 2009, 824
  • BauR 2009, 1626
  • ZfBR 2010, 176 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10713/08
    Darüber hinaus ist die Gefahr einer Existenzgefährdung eines betroffenen (hier) gartenbaulichen Betriebs zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, BauR 2001, 900 und juris, Rn. 44).

    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass die Frage des geeigneten und erforderlichen Ersatzlands nicht abschließend im Bebauungsplanverfahren erörtert und behandelt werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001, BauR 2001, 900 und juris, Rn. 44).

  • BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98

    Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10713/08
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Planungsträger das Interesse des Grundeigentümers, möglichst von einer Grundstücksinanspruchnahme verschont zu bleiben, bei der Trassenwahl berücksichtigt und entsprechend der hohen Bedeutung, die dem Eigentum in der grundgesetzlichen Ordnung zukommt, gewichtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2000, BauR 2001, 599 und juris, Rn. 19).

    Der Planungsträger verstößt nur dann gegen das Abwägungsgebot, wenn er private Belange wie das Grundeigentum hintansetzt, die zu wahren er in der Lage ist, ohne das Planungsziel zu gefährden und gegenläufige Belange unter Einschluss von Kostengesichtspunkten zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 2000, a.a.O. und juris, Rn. 22).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10713/08
    Eine konkrete Bedarfsanalyse erfordert dies nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2002, BVerwGE 117, 58 und juris, Rn. 33).

    Insbesondere die Gefahr des Entstehens eines Planungstorsos kann hier ausgeschlossen werden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Septemebr 2002, BVerwGE 117, 58 und juris, Rn. 46 bis 48).

  • BVerwG, 29.08.2000 - 4 BN 40.00

    Antragsbefugnis; Rechtsverletzung "durch" einen Bebauungsplan; aufeinander

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10713/08
    Mit diesem Gesamtplanungskonzept, das schon aus kompetenzrechtlichen Gründen der Abstimmung der beiden benachbarten Gemeinden bedarf und grundsätzlich zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000, BauR 2001, 199 und juris, Rn 10, 15), verfolgt die Antragsgegnerin also erkennbar (zugleich) die Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes auf ihrem Gemeindegebiet.

    Sie ist wegen unterschiedlicher Kompetenzen rechtlich notwendig, aber auch in der Sache wegen eines grundsätzlich anzuerkennenden Bedürfnisses für Gemeindegrenzen überschreitende Planungen zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000, a.a.O. und juris, Rn. 10, 15).

  • BVerwG, 11.03.1998 - 4 BN 6.98

    Bebauungsplan; Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10713/08
    Der planerische Zugriff der Gemeinde auf im privaten Eigentum stehende Grundstücke bedeutet indes nicht, dass etwa (isolierte) öffentliche Verkehrsflächen nur unter der Voraussetzung des Art. 14 Abs. 3 GG festgesetzt werden dürfen, denn der Bebauungsplan entfaltet keine enteignungsrechtliche Vorwirkung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1998, BauR 1998, 515 und juris, Rn. 4; Urteil vom 6. Juni 2002, NVwZ 2002, 1506 und juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10713/08
    Der planerische Zugriff der Gemeinde auf im privaten Eigentum stehende Grundstücke bedeutet indes nicht, dass etwa (isolierte) öffentliche Verkehrsflächen nur unter der Voraussetzung des Art. 14 Abs. 3 GG festgesetzt werden dürfen, denn der Bebauungsplan entfaltet keine enteignungsrechtliche Vorwirkung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1998, BauR 1998, 515 und juris, Rn. 4; Urteil vom 6. Juni 2002, NVwZ 2002, 1506 und juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 10.11.2004 - 4 BN 33.04

    Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkungen des Einzelhandels zur Stärkung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10713/08
    Dies schließt die Befugnis der Gemeinde ein, durch einen Bebauungsplan eine eigene "Verkehrspolitik" zu betreiben sowie einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999, BVerwGE 108, 248 und juris, Rn. 18; Beschluss vom 10. Dezember 2004, BauR 2005, 818 und juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10713/08
    Die Existenzgefährdung eines Betriebs kann allerdings durch die verbindliche Bereitstellung geeigneten Ersatzlandes vermieden werden mit der Folge, dass sie als Abwägungsposten an Gewicht verliert oder ganz ausfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995, BVerwGE 98, 339 und juris, Rn. 43; Beschluss vom 5. März 2003, NuR 2004, 520 und juris, Rn. 26).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10713/08
    Dies schließt die Befugnis der Gemeinde ein, durch einen Bebauungsplan eine eigene "Verkehrspolitik" zu betreiben sowie einer Bedarfslage gerecht zu werden, die sich erst für die Zukunft abzeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999, BVerwGE 108, 248 und juris, Rn. 18; Beschluss vom 10. Dezember 2004, BauR 2005, 818 und juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10713/08
    Ferner ergeben sich für das Fehlen benötigter Finanzmittel für die Verwirklichung des Straßenprojekts, das in tatsächlicher Hinsicht das Vorhaben als dauerhaft nicht realisierbar erscheinen lassen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002, BVerwGE 116, 144 und juris, Rn. 10 f.; Urteil vom 18. März 2004, BVerwGE 120, 239 und juris, Rn 9 ff.), keine belastbaren Anhaltspunkte.
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • BVerwG, 28.12.2005 - 4 BN 40.05

    Moderator, Moderationsverfahren; interkommunale Abstimmung, - Vereinbarung;

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 BN 38.05

    Standorte für Windkraftanlagen im Regionalplan zulässig?

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an Tatbestand und

  • VG Düsseldorf, 16.07.2010 - 1 K 714/08

    Rechtsweg innerkirchliche Streitigkeit Kirchenbeamtenverhältnis

    (3.) Selbst wenn man aber mit einer in der zivilrechtlichen Rechtsprechung und der Literatur vertretenen Auffassung in der von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV formulierten Schranke "des für alle geltenden Gesetzes" eine Bestätigung für die grundsätzlich auch gegenüber kirchlichen Maßnahmen bestehende Pflicht zur Justizgewährung durch staatliche Gerichte sähe und eine Beschränkung lediglich des Inhalts und Umfangs der Justizgewährung annähme, vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 28. März 2003 - V ZR 261/03 -, NJW 2003, 2097; Oberverwaltungsgericht für das Land Rheinland-Pfalz (OVG Rheinland-Pfalz), Urteil vom 28. November 2008 - 2 A 10495/08-, DVBl. 2009, 1123; beide auch www.juris.de.; von Campenhausen in: von Mangoldt u.a., GG Art. 137 WRV Rn 138 ff., 164 ff. m.w.N.; Ehlers in: Sachs, GG, 5. Auflage 2009, Art. 140 Rn 12 f.
  • VGH Hessen, 25.08.2011 - 4 C 419/10

    "Erforderlich" im Sinne von § 1 Abs 3 BauGB; Verletzung des Abwägungsgebots;

    Dass das Grundeigentum an den im Plangebiet liegenden Flächen durch einen Bebauungsplan inhaltlich bestimmt und gestaltet wird und dass in der Realität der Bauleitplanung eine eigentumsverteilende Wirkung zukommt, hat nicht zur Folge, dass schon für den Bebauungsplan die Enteignungsvoraussetzungen zu prüfen sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.07.2009 - 8 C 10713/08 - BRS 74 Nr. 18).
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