Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2000 - 2 B 11405/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9234
OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2000 - 2 B 11405/00 (https://dejure.org/2000,9234)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.09.2000 - 2 B 11405/00 (https://dejure.org/2000,9234)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. September 2000 - 2 B 11405/00 (https://dejure.org/2000,9234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der Beförderung zweier Beamter zu Amtsräten aufgrund einer fehlerhaften Auswahlentscheidung; Möglichkeit der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle mit einem anderen Bewerber bei ordnungsgemäßer Wiederholung der Auswahl; Unrichtigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 756 (Ls.)
  • DÖV 2001, 41
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1997 - 2 B 10052/97

    Beamter; Beförderungsamt; Dienstposten; Anforderungsprofil;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2000 - 2 B 11405/00
    Beschränkte sich dennoch die Auswahl auch in einem Fall wie dem vorliegenden von vornherein auf den Kreis der Dienstposteninhaber, so träte in der Tat eine "Abschottung" der Verwaltungseinheiten gegeneinander ein, die so weder das Dienstrecht noch das Haushaltsrecht will (s. auch Beschluss des Senats vom 30. Januar 1997 - 2 B 10052/97.OVG - = IÖD 1997, 260).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2000 - 2 B 11405/00
    Die Ausbringung von Planstellen im Haushaltsplan liegt in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Haushaltsgesetzgebers, und die gleiche Dispositionsfreiheit kommt dem Dienstherrn im Rahmen der Stellenplanbewirtschaftung zu (BVerwGE 101, 112 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10

    Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern einer Berufungskommission an einer

    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts entspricht der allgemein in der Rechtsprechung vertretenen (vgl. Beschl. des Senats v. 02.09.2009 - 2 M 97/09 - OVG Münster, Beschl. v. 30.10.2009 - 1 B 134/09 - OVG Magdeburg "offensichtlich chancenlos" - Beschl. v. 26.08.2009 - 1 M 52/09 - OVG Berlin-Brandenburg "in jedem Fall chancenlos", Beschl. v. 06.06.2007 - 4 S 14.07 - OVG Koblenz, Beschl. v. 08.09.2000 - 2 B 11405/00 - alle zit. nach juris, zum Teil m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2004 - 2 A 10994/04

    Erprobungszeit vor Beförderung auch für freigestelltes Personalratsmitglied

    Durch die Erprobungszeit soll die aufgrund einer Prognose zustande gekommene Auswahlentscheidung kontrolliert und objektiviert werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2000, ZBR 2000, 303; OVG R-Pf, Beschluss vom 8. September 2000, DÖV 2001, 41; Battis, BBG-Kommentar, 3. Aufl. 2004, § 23 Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 14.02.2020 - 2 B 259/19

    Konkurrentenstreit; Beschränkung des Bewerberfeldes; Anforderungsprofil;

    20 Grundsätzlich sind alle Bewerber in eine Beförderungsauswahl einzubeziehen, welche die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das Beförderungsamt erfüllen (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 8. September 2000 - 2 B 11405/00 -, juris).
  • VG Trier, 27.11.2007 - 1 K 624/07

    Beförderung eines Polizeibeamten; Beförderung eines Konkurrenten allein aufgrund

    Erst wenn eine vom Haushaltsgesetzgeber geschaffene Planstelle im Wege der Beförderung zu besetzen ist, hat der Dienstherr danach die Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG im Rahmen der gegenständlich und zeitlich anschließenden Auswahlentscheidung zu beachten (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, NVwZ-RR 2000, 172; Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 172; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. September 2000 - 2 B 11405/00.OVG -, DÖD 2002, 103; Beschluss vom 30. Januar 1997 - 2 B 10052/97.OVG -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2002 - 1 B 751/02

    Sicherungsfähigkeit eines Bewerbungsverfahrensanspruchs; Fehlens der Bewährung

    Er hat sich weder auf dem - nach A 14 BBesO A und B bewerteten - Dienstposten des Geschäftsleiters noch auf einem anderen, gegenüber dem ihm bislang übertragenen Statusamt höherwertigen Dienstposten - vgl. zu dieser Möglichkeit OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 8.9.2000 - 2 B 11405/00 -, DÖD 2002, 103 = DÖV 2001, 41 = RiA 2001, 153, m.w.N. - i.S.d. § 10 Abs. 4 Satz 1 LVO NRW bewährt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 2 A 10534/02

    Beförderung im Polizeidienst - Wartezeiten für Bewährungsaufsteiger

    Erst wenn eine vom Haushaltsgesetzgeber geschaffene Planstelle im Wege der Beförderung zu besetzen ist, hat der Dienstherr danach die Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG im Rahmen der gegenständlich und zeitlich anschließenden Auswahlentscheidung zu beachten (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, NVwZ-RR 2000, 172; Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 172; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. September 2000 - 2 B 11405/00.OVG -, DÖD 2002, 103; Beschluss vom 30. Januar 1997 - 2 B 10052/97.OVG -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht