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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09.OVG (https://dejure.org/2009,6367)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.10.2009 - 7 A 10165/09.OVG (https://dejure.org/2009,6367)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 7 A 10165/09.OVG (https://dejure.org/2009,6367)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tablighi Jamaat als Vereinigung i.S.d. Regelausweisungsgrundes des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG); Erfüllung der Ermessensausweisungstatbestände des AufenthG durch einen sog. Hassprediger

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 54 Nr. 5, AufenthG § 54 Nr. 5a, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8a, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8b, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2
    Ausweisung, schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Niederlassungserlaubnis, Tablighi Jamaat, terroristische Vereinigung, Unterstützung, besonderer Ausweisungsschutz, Ermessensausweisung, freiheitliche demokratische Grundordnung

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; EMR... K Art. 8; ; AufenthG § 54; ; AufenthG § 54 Nr. 5; ; AufenthG § 54 Nr. 5a; ; AufenthG § 55; ; AufenthG § 55 Abs. 2; ; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8a; ; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8b; ; AufenthG § 56; ; AufenthG § 56 Abs. 1; ; AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tablighi Jamaat als Vereinigung i.S.d. Regelausweisungsgrundes des Aufenthaltsgesetzes ( AufenthG ); Erfüllung der Ermessensausweisungstatbestände des AufenthG durch einen sog. Hassprediger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob gewisse Beweiserleichterungen, die der Gesetzgeber im Hinblick auf den Nachweis der Zugehörigkeit oder Anhängerschaft des Betreffenden mit der Formulierung eingeräumt hat, dass bloß "Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen" müssen, auch für die Frage gelten, ob die Vereinigung den Terrorismus unterstützt, oder ob für letztere Frage strengere Beweisanforderungen gelten, die Umstände mit anderen Worten "feststehen" müssen (vgl. u.U. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 15. März 2005, 1 C 26.03 = BVerwGE 123, 114, 129; BayVGH, Beschluss vom 19. Februar 2009, 19 CS 08.1175; juris Rn. 56; anderer Ansicht Discher, GK-AufenthG, § 54 AufenthG Rn. 533 f.).

    Dieses engere Verständnis des Begriffs einer Vereinigung gehört zum Kern des Tatbestandes, weil das Absehen von einer konkreten Gefährlichkeit des einzelnen Betroffenen und die Verlagerung des Ausweisungstatbestandes in das Vorfeld nur dadurch gerechtfertigt sind, dass schon die bloße Unterstützungshandlung geeignet ist, das von der Vereinigung ausgehende latente Gefährdungsrisiko potentiell zu erhöhen (vgl. BVerwGE 123, 114, 129).

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob gewisse Beweiserleichterungen, die der Gesetzgeber im Hinblick auf den Nachweis der Zugehörigkeit oder Anhängerschaft des Betreffenden mit der Formulierung eingeräumt hat, dass bloß "Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen" müssen, auch für die Frage gelten, ob die Vereinigung den Terrorismus unterstützt, oder ob für letztere Frage strengere Beweisanforderungen gelten, die Umstände mit anderen Worten "feststehen" müssen (vgl. u.U. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 15. März 2005, 1 C 26.03 = BVerwGE 123, 114, 129; BayVGH, Beschluss vom 19. Februar 2009, 19 CS 08.1175; juris Rn. 56; anderer Ansicht Discher, GK-AufenthG, § 54 AufenthG Rn. 533 f.).
  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    In beiden Tatbestandsalternativen muss der Ausländer persönlich und konkret eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Staates darstellen; eine Zugehörigkeit zu einer verbotenen Vereinigung als solche reicht nicht, soweit sich nicht der Verbotsgrund und die damit bekämpfte Gefahr in der Tätigkeit der Person selbst konkretisiert haben (vgl. BVerwGE 62, 36).
  • BVerfG, 02.10.2003 - 1 BvR 536/03

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Vereinsverbot des Kalifatstaats ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Bei Äußerungen im Rahmen einer Religionsgemeinschaft - wie hier bei den Predigten - ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 102, 370, 394; 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 2. Oktober 2003, 1 BvR 536/03 = NJW 2004, 47, 48; siehe auch OVG RP, AS 34, 342, 352), dass die bloße Überzeugung, Gottes Gebote gingen dem staatlichen Gesetz vor, keine Eingriffsmaßnahmen rechtfertigen; maßgeblich ist ausschließlich das äußere tatsächliche, nach weltlichen Kriterien zu beurteilende Verhalten der Akteure, nicht aber deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugung, die zu bewerten dem Staat aufgrund seiner Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität verwehrt ist.
  • VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 19 K 05.02681

    Ausweisung wegen Zugehörigkeit zur Tablighi Jamaat (TJ) und wegen Gefährdung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Für die Annahme der Terrorismusunterstützung reicht es zur Zurechnung nicht aus, dass bei einer Vielzahl von terroristischen Anschlägen in aller Welt (vgl. insoweit im Einzelnen die vom Beklagten in Bezug genommene Aufzählung in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Januar 2008 AN 19 K 05.02681, S. 16 - 19 = Bl. 337 - 339 d. GA) insoweit eine Verbindung zur TJ hergestellt werden konnte, als sich bei den Ermittlungen herausstellte, dass die Täter häufig sämtlich oder zu Teilen Anhänger (auch) der TJ waren.
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Die freiheitliche demokratische Grundordnung ihrerseits erfasst die grundlegenden Verfassungsprinzipien wie die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit der politischen Parteien (BVerfGE 5, 85, 195).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Bei Äußerungen im Rahmen einer Religionsgemeinschaft - wie hier bei den Predigten - ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 102, 370, 394; 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 2. Oktober 2003, 1 BvR 536/03 = NJW 2004, 47, 48; siehe auch OVG RP, AS 34, 342, 352), dass die bloße Überzeugung, Gottes Gebote gingen dem staatlichen Gesetz vor, keine Eingriffsmaßnahmen rechtfertigen; maßgeblich ist ausschließlich das äußere tatsächliche, nach weltlichen Kriterien zu beurteilende Verhalten der Akteure, nicht aber deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugung, die zu bewerten dem Staat aufgrund seiner Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität verwehrt ist.
  • BVerwG, 31.05.1994 - 1 C 5.93

    Ausländer - Sicherheit - Gefährdung - Einbürgerung - Versorgung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Indessen lassen sich - wie angeführt - die dem Kläger unterstellten Predigtinhalte nicht in einem organisatorischen Zusammenhang mit der Bestärkung bestimmter terroristischer Organisationen sehen, sodass der angeführte Bereich der Sicherheit des Staates im engeren Sinne nicht als betroffen angesehen werden kann (vgl. zur engen Auslegung des Begriffes BVerwGE 96, 86, 91 f.).
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Die Bestimmungen sollen nach den gesetzgeberischen Erwägungen eine Grundlage schaffen, sogenannte Hassprediger auszuweisen, und damit geistigen Brandstiftern das Handwerk zu legen, erfordern wegen der schwerwiegenden Folgen der Äußerung indessen in Bezug auf den komplexen Tatbestand belastbare Feststellungen und eine Aufarbeitung der tatbestandlichen Einzelelemente (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 13. Juni 2005, 2 BvR 485/05 - juris -).
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94

    Verbot der Wiking-Jugend bestätigt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.2009 - 7 A 10165/09
    Nur unter solchen Umständen aber könnten in der Predigt mit dem bezeichneten Inhalt die erforderlichen kämpferisch-aggressiven Elemente liegen, die für eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erforderlich sind (vgl. dazu im Hinblick auf ein Vereinsverbot BVerwG, Urteil vom 13. April 1999, 1 A 3/94 = DVBl. 1999, 1743).
  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der

    Bei einer Organisation, die international tätig ist und über eine Vielzahl von Anhängern - hier mehrere Millionen - verfügt, kann aus dem Verhalten Einzelner nicht auf eine Grundeinstellung der Gesamtorganisation oder auch nur der Mehrheit ihrer Mitglieder geschlossen werden (vgl. bereits BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 8.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris).

    Politik und Ausrichtung auf den militanten (kämpferischen) Islamismus sind folglich - auch nach der Einschätzung des Verfassungsschutzes selbst - nicht Bestandteil des Leitbilds von TJ (so mit Recht auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 8.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris).

    Angesichts ihrer auf Gewaltlosigkeit ausgerichteten Lehre und den Verlautbarungen ihrer Führer, aus denen sich nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes Aufrufe zur Gewaltanwendung nicht entnehmen lassen, trifft TJ auch keine Garantenpflicht, alles dafür zu tun, dass ein Missbrauch ihrer Infrastruktur nicht stattfindet (so mit Recht auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 8.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris).

    Nach dem vom Beklagten vorgelegten Material bestehen deshalb keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass TJ die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange öffentlich unterstützt, billigt oder hervorzurufen bezweckt (so auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 8.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris).

    Bei einer Organisation, die international tätig ist und über eine Vielzahl von Anhängern - hier mehrere Millionen - verfügt, kann jedoch aus dem Verhalten Einzelner nicht auf eine Grundeinstellung der Gesamtorganisation oder auch nur der Mehrheit ihrer Mitglieder geschlossen werden (vgl. bereits BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 8.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris).

    Das vorgelegte Material bietet - selbst wenn man entgegen der hier zugrunde gelegten Ansicht statt eines Vollbeweises bereits eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Tatbestandserfüllung genügen ließe - keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass TJ auf die Begehung terroristischer Taten abzielt, diese wissentlich unterstützt oder diese auch nur - um ihre unterstützende Funktion wissend - billigend in Kauf nimmt (so zutreffend auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 8.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris, auf der Grundlage des Materials der dort zuständigen Behörden).

  • VG Göttingen, 08.01.2013 - 3 A 168/11

    Rechtliche Ausgestaltung einer Ausweisung nach § 54 Nr. 5 a AufenthG wegen

    15 Die freiheitliche demokratische Grundordnung erfasst die grundlegenden Verfassungsprinzipien wie die Achtung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit der politischen Parteien (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2009 - 7 A 10165/09 -, juris, Rn 28).

    Darum muss der Ausländer persönlich und konkret eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen (Nds. OVG, Urteil vom 15.09.2009 - 11 LB 487/07 -, juris, Rn 38ff m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 13.01.2009 - 1 C 2.08 -, juris, Rn 24; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2009, aaO., Rn 26, 29ff; ebenso VG Augsburg, Urteil vom 05.07.2011 - Au 1 K 10.1876 -, juris, Rn 65f; VG Berlin, Urteil vom 12.05.2011 - 14 K 237.09 V -, juris, Rn 32).

    Solange nicht nachgewiesen ist, dass Personen aus dem Zuhörerkreis des Klägers für Bestrebungen offen waren und sind, in Deutschland eine Herrschaft des Islam im Sinne einer göttlichen und weltlichen Herrschaft zu errichten, und sie aufgrund der Äußerungen gerade des Klägers bereit waren oder sind, ihre Vorstellungen in die Tat umzusetzen, fehlt eine Tatsachengrundlage für die Annahme, in den Äußerungen des Kläger könnten die erforderlichen kämpferisch-aggressiven Elemente liegen, die für eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erforderlich sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.10.2009, aaO., Rn 29).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2015 - 3 B 16.09

    Ausweisung; Regelausweisung; Ermessensausweisung; Imam; Predigt; terroristische

    Angesichts der schwerwiegenden Folgen erfordert dies belastbare Feststellungen und eine Aufarbeitung der tatbestandlichen Einzelelemente (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2005 - 2 BvR 485/05 -, juris Rn. 29; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 7 A 10165/09 -, juris Rn. 31).

    Da der Tatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 8a AufenthG Äußerungen und Handlungen erfasst, die das friedliche Zusammenleben gefährden, muss die Störung zudem aktuell sein, also einen Bezug zur Gegenwart haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. März 2012 - OVG 3 B 2.11 -, juris Rn. 25; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 7 A 10165/09 -, juris Rn. 32; zum Ganzen auch Discher in: GK-AufenthG § 55 Rn. 1081 ff.).

  • VGH Hessen, 16.11.2011 - 6 A 907/11

    Ausweisung eines "Hasspredigers"

    Dies gilt auch dann, wenn diese Überzeugungen durch Imame im Rahmen von Predigten, Gebeten oder sonstigen religiösen Ansprachen geäußert werden und sich als Ausdruck eines fundamentalistischen Islamverständnisses darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 1 BvR 536/03 -, NJW 2004, 47, 48 [Kalifatstaat]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 2009 - 7 A 10165/09 -, Jurisdokument, Rdnr. 28).
  • VG Stuttgart, 25.01.2010 - 11 K 3543/09

    PKK als den Terrorismus unterstützende Vereinigung i.S.d. AufenthG 2004;

    Maßgebend ist ausschließlich das äußere tatsächliche, nach weltlichen Kriterien zu beurteilende Verhalten der Akteure, nicht aber deren weltanschauliche (oder religiöse) Überzeugung, die zu bewerten dem Staat aufgrund seiner Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität verwehrt ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 08.10.2009 - 7 A 10165/09 - juris - VGH München, Beschl. v. 17.07.2009 - 19 CS 08.2512 - juris -).
  • VG Karlsruhe, 08.05.2013 - 4 K 1419/11

    Einbürgerungsbegehren eines Iraners; Doppelehe im Iran und in Deutschland;

    In einfachgesetzlichen Regelungen findet sich der Begriff der freiheitlich demokratischen Grundordnung z.B. in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004 (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 08.10.2009 - 7 A 10165/09 -, ) bzw. ehemals in § 10 Abs. 1 Nr. 11 AuslG sowie in § 8 Soldatengesetz.
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