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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15   

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OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15 (https://dejure.org/2015,4566)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.03.2015 - 6 A 10054/15 (https://dejure.org/2015,4566)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. März 2015 - 6 A 10054/15 (https://dejure.org/2015,4566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 2 BauGB, § 10a Abs 1 S 1 KAG RP, § 10a Abs 1 S 2 KAG RP
    Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen; Bestimmtheit der Bezeichnung Ortslage; (keine) trennende Wirkung einer Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße, einer Bahntrasse und eines Gewässerbettes; Aufwendungsmehrbelastung bei entsprechendem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12

    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15
    Soweit sie der Sache nach bereits Gegenstand des Normenkontrollverfahrens 6 C 10085/12.OVG waren, wird auf den Beschluss des Senats vom 21. August 2012 verwiesen.

    c) Dass der satzungsrechtliche Beitragsmaßstab nicht zu beanstanden ist, hat der Senat bereits im Normenkontrollverfahren 6 C 10085/12.OVG (AS 41, 218, juris) entschieden.

    Schließlich hat die Beklagte, die bei der Ermittlung des Beitragssatzes vom Durchschnitt der im Zeitraum von fünf Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen ausgeht, das in einem solchen Fall erforderliche Investitionsprogramm (vgl. OVG RP, 6 C 10085/12, AS 41, 218, juris) aufgestellt und im hier maßgeblichen Jahr Aufwendungen für den Straßenausbau in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung gehabt.

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15
    b) Dem angefochtenen Urteil kann auch nicht in der Auffassung gefolgt werden, der Straßenausbau in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der Anbaustraßen des Ortsteils H. vermittele nicht sämtlichen dort gelegenen Grundstücken den verfassungsrechtlich erforderlichen individuell-konkret zurechenbaren Vorteil (vgl. BVerfG, 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448, juris, Rn. 63 f.).

    Auch Bahnanlagen, Flüsse und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können eine Zäsur bilden, die den Zusammenhang einer Bebauung aufhebt (BVerfG, 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448, juris; OVG RP, 6 A 10853/14.OVG, esovgrp).

    Bedenken an der Rechtmäßigkeit des § 3 Abs. 1 ABS ergeben sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass Gebiete innerhalb einer Gemeinde mit strukturell gravierend unterschiedlichem Straßenausbauaufwand nicht in einer einzigen einheitlichen öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen zusammengeschlossen werden dürfen, wenn dies zu einer nicht mehr zu rechtfertigenden Umverteilung von Ausbaulasten führt (vgl. BVerfG, 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14

    Abgrenzbarer Gebietsteil, Anbaustraße, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15
    Von einer zusammenhängenden Bebauung, die regelmäßig eine Aufteilung des Gemeindegebiets in mehrere einheitliche öffentliche Einrichtungen von Anbaustraßen entbehrlich macht, kann allerdings nicht gesprochen werden, wenn Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang zwischen den bebauten Gebieten liegen (vgl. OVG RP, 6 A 10853/14.OVG, esovgrp).

    Auch Bahnanlagen, Flüsse und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können eine Zäsur bilden, die den Zusammenhang einer Bebauung aufhebt (BVerfG, 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448, juris; OVG RP, 6 A 10853/14.OVG, esovgrp).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15
    Da der gesamte von Anliegergrundstücken innerhalb des Ortsteils H. ausgehende bzw. dorthin führende Verkehr als Anliegerverkehr innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 10a Abs. 1 KAG zu bewerten ist, hat der Senat keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Annahme des Gemeinderats, der Anliegerverkehr auf den in der Baulast der Gemeinde (vgl. hierzu OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, esovgrp, juris) stehenden Verkehrsanlagen überwiege insgesamt den Durchgangsverkehr, fehlerhaft sein könnte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15
    Sie bezieht sich auf die Ermittlung der Zahl der zulässigen Vollgeschosse, nicht aber der beitragspflichtigen Fläche (vgl. hierzu OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, juris, esovgrp; OVG RP, 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, juris, esovgrp).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15
    d) Die Tiefenbegrenzungsregelung des § 6 Abs. 2 Nr. 2 d) ABS entspricht ebenfalls der Rechtsprechung des Senats (6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, KStZ 2003, 35, juris; 6 B 11894/03.OVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15
    Sie bezieht sich auf die Ermittlung der Zahl der zulässigen Vollgeschosse, nicht aber der beitragspflichtigen Fläche (vgl. hierzu OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, juris, esovgrp; OVG RP, 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, juris, esovgrp).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12

    Straßenausbaubeitrag; Aufwandsverteilung; grundstücksbezogener Artzuschlag;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 10139/12.OVG, AS 41, 197, juris) ist eine Erhöhung der Maßstabsdaten um 20 v.H. der Grundstücksfläche für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten ebenso vorteilsgerecht wie eine Erhöhung der Maßstabsdaten um 10 v.H. bei teilweise gewerblicher, industrieller oder ähnlicher Nutzung in sonstigen Baugebieten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10818/12

    Hinreichende Bestimmung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15
    Dies kann nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 10818/12.OVG, esovgrp, juris; 6 A 10553/13.OVG, AS 42, 77, LKRZ 2014, 64, esovgrp, juris) durch die Angabe des gesamten Gemeindegebiets bzw. einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile erfolgen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2013 - 6 A 10553/13

    Vorauszahlungsbescheid auf wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag; Begriff der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15
    Dies kann nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 10818/12.OVG, esovgrp, juris; 6 A 10553/13.OVG, AS 42, 77, LKRZ 2014, 64, esovgrp, juris) durch die Angabe des gesamten Gemeindegebiets bzw. einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile erfolgen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2002 - 6 A 11252/01

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Wirksamkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

    aa) Dies kann nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255, juris; Urteil vom 11. Dezember 2012 - 6 A 10818/12.OVG -, AS 41, 304, juris) durch die Angabe des gesamten Gemeindegebiets bzw. einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile erfolgen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen; Anbaustraßen

    Gleiches gilt für eine Bundesstraße, die von vergleichsweise geringer Breite ist, ungehindert überquert werden kann und innerhalb einer Ortsdurchfahrt überwiegend beidseitig bebaut ist (OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

    Ebenso wenig trennt im Allgemeinen eine stillgelegte Bahntrasse mit eingleisiger Strecke, die über eine Unter- und vier Überführungen verfügt (OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    Ebenso wenig trennt im Allgemeinen eine stillgelegte Bahntrasse mit eingleisiger Strecke, die über eine Unter- und vier Überführungen verfügt (OVG RP, Urteil vom 23.8.2017 - 6 A 10945/17 - juris und Urteil vom 9.3.2015 - 6 A 10054/15 - juris).
  • VG Neustadt, 04.11.2015 - 1 K 443/15

    Bildung einer Abrechnungseinheit

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz habe in seinen Entscheidungen vom 5.3.2015 (Az 6 A 10054/15 und 6 A 10055/15) ausdrücklich auch, ausgeführt, dass das Vorhandensein von "Außenbereichsinseln" nicht zu einer Aufhebung der Abrechnungseinheit führe.

    Von einer Außenbereichsinsel (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.3.2015 - 6 A 10054/15) kann hier genauso wenig ausgegangen werden, wie von einer Baulücke (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.6.2015, a.a.O.; U. v. 9.3.2015, a.a.O.) .

    Dass der Frauenwiesenbach und die fast parallel dazu verlaufende Trasse der stillgelegten "Bachbahn" (vgl. zu einer stillgelegten Trasse mit Querungsmöglichkeiten: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.3.2015, a.a.O.), gegebenenfalls zusammen mit dem Verlauf des E.bachs, ebenfalls eine trennende Wirkung im beitragsrechtlichen Sinn entfaltet, erscheint ausweislich der vorgelegten Pläne, Luftbilder und Fotoausdrucke nicht wahrscheinlich.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17

    Einschätzungsspielraum bezüglich eines räumlichen Zusammenhangs trotz

    Gleiches gilt für eine Bundesstraße, die von vergleichsweise geringer Breite ist, ungehindert überquert werden kann und innerhalb einer Ortsdurchfahrt überwiegend beidseitig bebaut ist (OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

    Ebenso wenig trennt im Allgemeinen eine stillgelegte Bahntrasse mit eingleisiger Strecke, die über eine Unter- und vier Überführungen verfügt (OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2018 - 6 A 11120/17

    Abgrenzung von Abrechnungseinheiten für Ausbaubeiträge

    Soweit diese Frage in verallgemeinerungsfähiger Weise beantwortet werden kann, ist dies zudem durch die Senatsurteile vom 10. Dezember 2014 (6 A 10852/14.OVG sowie 6 A 10853/14.OVG, AS 43, 139 = KStZ 2015, 75), vom 9. März 2015 (6 A 10054/15.OVG, LKRZ 2015, 255), vom 19. Mai 2015 (6 A 11005/14.OVG, LKRZ 2015, 418) und vom 18. Oktober 2017 (6 A 11881/16.OVG, KStZ 2018, 37) erfolgt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2022 - 6 A 10207/22

    Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken in eine Abrechnungseinheit durch

    Die Bildung einer öffentlichen Einrichtung der Anbaustraßen kann nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 11. Dezember 2012 - 6 A 10818/12.OVG -, AS 41, 304, und 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, juris Rn. 18) durch die Angabe des gesamten Gemeindegebiets bzw. einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile erfolgen.

    Diesem kurzen und überwiegend beidseitig bebauten Straßenzug (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, juris Rn. 23) ist aber keine den Bebauungszusammenhang trennende Wirkung beizumessen.

  • VG Koblenz, 28.10.2021 - 4 K 920/19

    Ausbaubeitragssatzung: Anforderungen an die Bestimmtheit

    Wird die einheitliche öffentliche Einrichtung im Sinne des § 10a Abs. 1 Satz 2 KAG in der Satzung nach dem gesamten Gemeindegebiet oder nach einzelnen, voneinander abgrenzbaren Gebietsteilen gebildet und bezeichnet, muss die Bezeichnung des Gebietes in der Satzung in Verbindung mit dem beigefügten Plan zweifelsfrei ergeben, welche Verkehrsanlagen in welcher räumlichen Ausdehnung zu der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der Anbaustraßen in dem betreffenden Gebiet gehören (vgl. OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, juris, Rn. 19).

    b) Mit der Bezeichnung "Ortslage" ist - ungeachtet der auch Außenbereichsparzellen umfassenden zeichnerischen Darstellung - für einen Abgabenschuldner im vorliegenden Fall auch nicht ohne weiteres erkennbar, welche Straßenparzellen in welcher Länge und Breite zum Abrechnungsgebiet zählen sollen (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 9. März 2015- 6 A 10054/15.OVG -, juris, Rn. 19).

    c) Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 9. März 2015 (6 A 10054/15.OVG, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 6 A 10308/18

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; Systemwechsel vor Entstehen der Beitragspflicht;

    Gleiches gilt für eine Bundesstraße, die von vergleichsweise geringer Breite ist, ungehindert überquert werden kann und innerhalb einer Ortsdurchfahrt überwiegend beidseitig bebaut ist (OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

    Ebenso wenig trennt im Allgemeinen eine stillgelegte Bahntrasse mit eingleisiger Strecke, die über eine Unter- und vier Überführungen verfügt (OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16

    Möglichkeit eines satzungsrechtlichen Systemwechsel in Gestalt der Einführung

    Gleiches gilt für eine Bundesstraße, die von vergleichsweise geringer Breite ist, ungehindert überquert werden kann und innerhalb einer Ortsdurchfahrt überwiegend beidseitig bebaut ist (OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

    Ebenso wenig trennt im Allgemeinen eine stillgelegte Bahntrasse mit eingleisiger Strecke, die über eine Unter- und vier Überführungen verfügt (OVG RP, Urteil vom 9. März 2015 - 6 A 10054/15.OVG -, LKRZ 2015, 255; OVG RP, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 10945/17.OVG -).

  • VGH Bayern, 14.12.2017 - 1 B 15.2795

    Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine Spielhalle

  • VG Koblenz, 19.07.2021 - 4 K 11/21

    Straßenausbaubeitrag; Bedeutung eines einseitigen absoluten Halteverbotes

  • VG Neustadt, 25.03.2015 - 1 K 760/14

    Ausbaubeitragssatzung: Gemeindeanteil von 40 v.H. kann nicht beanstandet werden

  • VG Neustadt, 30.04.2015 - 1 L 224/15

    Erhebung von Ausbaubeiträgen; Beitragsbemessung

  • VG Koblenz, 02.02.2017 - 4 K 701/16

    Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2023 - 6 C 10972/22

    Ausbaubeitragsrecht-wiederkehrende Beiträge

  • VG Neustadt, 31.08.2020 - 3 K 60/20

    Zur erstmaligen rückwirkenden Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge

  • VG Neustadt, 21.06.2017 - 1 K 59/17

    Zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge durch die Gemeinde für die

  • VG Neustadt, 13.07.2016 - 1 K 1189/15

    Abrechnung, Abrechnungseinheit, Aufwand, Ausbau, Ausbauaufwand, Ausbaubeitrag,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 6 C 10972/22

    Normenkontrollverfahren gegen die Satzung einer Gemeinde über die Erhebung

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