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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15   

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OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15 (https://dejure.org/2015,7893)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.03.2015 - 6 A 10055/15 (https://dejure.org/2015,7893)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. März 2015 - 6 A 10055/15 (https://dejure.org/2015,7893)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12

    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15
    Soweit sie der Sache nach bereits Gegenstand des Normenkontrollverfahrens 6 C 10085/12.OVG waren, wird auf den Beschluss des Senats vom 21. August 2012 verwiesen.

    c) Dass der satzungsrechtliche Beitragsmaßstab nicht zu beanstanden ist, hat der Senat bereits im Normenkontrollverfahren 6 C 10085/12.OVG (AS 41, 218, juris) entschieden.

    Schließlich hat die Beklagte, die bei der Ermittlung des Beitragssatzes vom Durchschnitt der im Zeitraum von fünf Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen ausgeht, das in einem solchen Fall erforderliche Investitionsprogramm (vgl. OVG RP, 6 C 10085/12, AS 41, 218, juris) aufgestellt und im hier maßgeblichen Jahr Aufwendungen für den Straßenausbau in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung gehabt.

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15
    b) Dem angefochtenen Urteil kann auch nicht in der Auffassung gefolgt werden, der Straßenausbau in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der Anbaustraßen des Ortsteils H. vermittele nicht sämtlichen dort gelegenen Grundstücken den verfassungsrechtlich erforderlichen individuell-konkret zurechenbaren Vorteil (vgl. BVerfG, 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448, juris, Rn. 63 f.).

    Auch Bahnanlagen, Flüsse und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können eine Zäsur bilden, die den Zusammenhang einer Bebauung aufhebt (BVerfG, 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448, juris; OVG RP, 6 A 10853/14.OVG, esovgrp).

    Bedenken an der Rechtmäßigkeit des § 3 Abs. 1 ABS ergeben sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass Gebiete innerhalb einer Gemeinde mit strukturell gravierend unterschiedlichem Straßenausbauaufwand nicht in einer einzigen einheitlichen öffentlichen Einrichtung von Anbaustraßen zusammengeschlossen werden dürfen, wenn dies zu einer nicht mehr zu rechtfertigenden Umverteilung von Ausbaulasten führt (vgl. BVerfG, 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14

    Abgrenzbarer Gebietsteil, Anbaustraße, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15
    Von einer zusammenhängenden Bebauung, die regelmäßig eine Aufteilung des Gemeindegebiets in mehrere einheitliche öffentliche Einrichtungen von Anbaustraßen entbehrlich macht, kann allerdings nicht gesprochen werden, wenn Außenbereichsflächen von nicht nur unbedeutendem Umfang zwischen den bebauten Gebieten liegen (vgl. OVG RP, 6 A 10853/14.OVG, esovgrp).

    Auch Bahnanlagen, Flüsse und größere Straßen, deren Querung mit Hindernissen verbunden ist, können eine Zäsur bilden, die den Zusammenhang einer Bebauung aufhebt (BVerfG, 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, NVwZ 2014, 1448, juris; OVG RP, 6 A 10853/14.OVG, esovgrp).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15
    Da der gesamte von Anliegergrundstücken innerhalb des Ortsteils H. ausgehende bzw. dorthin führende Verkehr als Anliegerverkehr innerhalb der einheitlichen öffentlichen Einrichtung im Sinne des § 10a Abs. 1 KAG zu bewerten ist, hat der Senat keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Annahme des Gemeinderats, der Anliegerverkehr auf den in der Baulast der Gemeinde (vgl. hierzu OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, AS 40, 4, esovgrp, juris) stehenden Verkehrsanlagen überwiege insgesamt den Durchgangsverkehr, fehlerhaft sein könnte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15
    d) Die Tiefenbegrenzungsregelung des § 6 Abs. 2 Nr. 2 d) ABS entspricht ebenfalls der Rechtsprechung des Senats (6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, KStZ 2003, 35, juris; 6 B 11894/03.OVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12

    Straßenausbaubeitrag; Aufwandsverteilung; grundstücksbezogener Artzuschlag;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 10139/12.OVG, AS 41, 197, juris) ist eine Erhöhung der Maßstabsdaten um 20 v.H. der Grundstücksfläche für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten ebenso vorteilsgerecht wie eine Erhöhung der Maßstabsdaten um 10 v.H. bei teilweise gewerblicher, industrieller oder ähnlicher Nutzung in sonstigen Baugebieten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10818/12

    Hinreichende Bestimmung der einheitlichen öffentlichen Einrichtung der zum Anbau

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15
    Dies kann nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 10818/12.OVG, esovgrp, juris; 6 A 10553/13.OVG, AS 42, 77, LKRZ 2014, 64, esovgrp, juris) durch die Angabe des gesamten Gemeindegebiets bzw. einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile erfolgen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15
    Sie bezieht sich auf die Ermittlung der Zahl der zulässigen Vollgeschosse, nicht aber der beitragspflichtigen Fläche (vgl. hierzu OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, juris, esovgrp; OVG RP, 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, juris, esovgrp).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2013 - 6 A 10553/13

    Vorauszahlungsbescheid auf wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag; Begriff der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15
    Dies kann nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 10818/12.OVG, esovgrp, juris; 6 A 10553/13.OVG, AS 42, 77, LKRZ 2014, 64, esovgrp, juris) durch die Angabe des gesamten Gemeindegebiets bzw. einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile erfolgen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2002 - 6 A 11252/01

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Wirksamkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15
    Danach ist der sog. Vollgeschossmaßstab (Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse, wobei je Vollgeschoß ein Zuschlag von 15 v.H. berechnet wird) grundsätzlich vorteilsgerecht (vgl. OVG RP, 6 A 11252/01.OVG, KStZ 2002, 157, esovgrp; OVG RP, 6 A 10938/05.OVG, esovgrp).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

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