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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13.OVG   

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https://dejure.org/2013,25954
OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13.OVG (https://dejure.org/2013,25954)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.09.2013 - 6 A 10448/13.OVG (https://dejure.org/2013,25954)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. September 2013 - 6 A 10448/13.OVG (https://dejure.org/2013,25954)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 68 Abs 1 S 2 PolG RP, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 13 Abs 3 GlSpielG RP
    Glücksspielrechtliche Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten wegen fehlender Erlaubnis; Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten wegen Fehlens der erforderlichen glücksspielrechtlichen Erlaubnis; Geltendmachen von Ersatzansprüchen auf der Grundlage der verschuldensunabhängigen Haftung § 68 Abs. 1 S. 2 POG

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Landesweites Vermittlungsverbot für ungenehmigte Sportwetten ist rechtmäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Landesweites Vermittlungsverbot für ungenehmigte Sportwetten ist rechtmäßig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13
    Denn es kommt auf die Erlaubnisfähigkeit nicht entscheidend an, solange nicht offensichtlich ist, dass die materielle Legalität vorliegt oder jedenfalls allein mit Nebenbestimmungen gesichert werden kann (vgl. BVerwG, 8 C 14.12, juris, Rn. 54 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, 8 C 14.12, juris, Rn. 52 ff.) hat entschieden, dass die Vermittlung privater Sportwetten ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis in diesem Zeitraum zum Erlass einer auf § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2008 (GVBl. S. 240 - GlüStV 2008 -) gestützten Untersagungsverfügung ermächtigte.

    a) Unter Berücksichtigung der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung kann die Klägerin ein berechtigtes Interesse an der von ihr begehrten Feststellung nach der bereits erwähnten Änderung des Glücksspielrechts zum 1. Juli 2012 weder auf eine Wiederholungsgefahr noch auf ein Rehabilitierungsinteresse stützen (vgl. hierzu BVerwG, 8 C 14.12, juris).

    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse kann auch nicht wegen eines tiefgreifenden Eingriffs in die Berufsfreiheit oder die Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit angenommen werden (vgl. hierzu BVerwG, 8 C 14.12, juris).

    Bei Ermessensentscheidungen wie den glücksspielrechtlichen Untersagungen ist der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen Rechtsverletzung und Schaden nämlich nur zu bejahen, wenn feststeht, dass die Behörde bei fehlerfreier Ermessensausübung eine andere, nicht zum Schaden führende Entscheidung getroffen hätte (vgl. BVerwG, 8 C 14.12, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 16. Mai 2013 (BVerwG, 8 C 14.12, juris, Rn. 52 ff.) entschieden, dass die Vermittlung privater Sportwetten ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis in dem fraglichen Zeitraum zum Erlass einer auf § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV 2008 gestützten Untersagungsverfügung ermächtigte.

  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13
    Da es sich insoweit um einen glücksspielrechtlichen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. hierzu BVerwG, 8 B 62.11, ZfWG 2012, 115, juris) handelt, ist entscheidend auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat abzustellen (vgl. BVerfG, 1 BvR 2410/08, NVwZ 2009, 1221, juris; BVerfG, 1 BvR 1946/06, NVwZ-RR 2011, 405, juris; BVerfG, 1 BvR 2218/06, NVwZ 2008, 301; BVerwG, 3 C 6.97, BVerwGE 106, 141; BVerwG, 8 C 11.10, juris, Rn. 17).

    Der Übergang von einem Anfechtungs- oder einem Verpflichtungs- zu einem Feststellungsbegehren nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO setzt nämlich voraus, dass der Streitgegenstand nicht ausgewechselt oder erweitert wird (BVerwG, 8 B 62/11, NVwZ 2012, 510, juris).

    Da die Klägerin auch in zeitlicher Hinsicht über den Umfang der Anfechtung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung entscheidet (vgl. BVerwG, 8 B 62.11, NVwZ 2012, 510, juris), war die mit Schreiben vom 24. Juni 2010 bestätigte Verfügung des Beklagten vom 15. Juni 2010 nur in der neuen Gestalt angefochten, die sie durch den Widerspruchsbescheid vom 30. März 2012 erhalten hat, also mit den Ermessenserwägungen, die nicht auf das Monopol abstellen, sondern auf den Erlaubnisvorbehalt und die Tatsache, dass eine glücksspielrechtliche Erlaubnis nicht erteilt wurde.

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13
    Da es sich insoweit um einen glücksspielrechtlichen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. hierzu BVerwG, 8 B 62.11, ZfWG 2012, 115, juris) handelt, ist entscheidend auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat abzustellen (vgl. BVerfG, 1 BvR 2410/08, NVwZ 2009, 1221, juris; BVerfG, 1 BvR 1946/06, NVwZ-RR 2011, 405, juris; BVerfG, 1 BvR 2218/06, NVwZ 2008, 301; BVerwG, 3 C 6.97, BVerwGE 106, 141; BVerwG, 8 C 11.10, juris, Rn. 17).

    Aus dem Urteil des Senats vom 1. Juni 2011 (BVerwG 8 C 2.10 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 276 Rn. 55; vgl. die Parallelentscheidungen vom selben Tag - BVerwG 8 C 4.10 - ZfWG 2011, 341 und Urteile vom 11. Juli 2011 - BVerwG 8 C 11.10 und BVerwG 8 C 12.10 - je juris Rn. 53) ergibt sich nichts anderes.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03

    Keine Windkraftanlagen neben Segelflugplatz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13
    Vergleichbares gilt des Weiteren für Ersatzansprüche auf der Grundlage der verschuldensunabhängigen Haftung gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (vgl. hierzu OVG RP, 8 A 10814/03.OVG, UPR 2004, 198, esovgrp).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13
    Gleichwohl hatte der Beklagte das Erlaubnisverfahren nach Ergehen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen Stoß u.a. (EuGH, C-316/07, Slg. 2010, I-8069, juris), Carmen Media Group (EuGH, C-46/08, Slg. 2010, I-8175, juris) sowie Winner Wetten (EuGH, C-409/06, Slg. 2010, I-8041, juris) eröffnet.
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass sich die Besonderheiten des Angebots von Glücksspielen im Internet als Quelle von, verglichen mit den herkömmlichen Glücksspielmärkten, anders gearteten und größeren Gefahren für den Schutz der Verbraucher und insbesondere von Jugendlichen und Personen erweisen, die eine besonders ausgeprägte Spielneigung besitzen oder eine solche Neigung entwickeln könnten, und dass deswegen anzuerkennen ist, dass eine Maßnahme, mit der jedes Anbieten von Glücksspielen über das Internet verboten wird, grundsätzlich als geeignet angesehen werden kann, die legitimen Ziele der Vermeidung von Anreizen zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen und der Bekämpfung der Spielsucht sowie des Jugendschutzes zu verfolgen, auch wenn das Anbieten solcher Spiele über herkömmlichere Kanäle zulässig bleibt (EuGH, C-46/08 - Carmen Media Group - Slg. 2010, I-08149, Rn. 103 ff.; EuGH, C-42/07 - Liga Portuguesa - Slg. 2009, I-07633, Rn. 70).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2012 - 6 A 11163/11
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13
    Dies könnte allenfalls angenommen werden, wenn diese Entscheidung mit dem Bestehen eines staatlichen Monopols begründet worden wäre (vgl. hierzu OVG RP, 6 A 11163/11.OVG, ZfWG 2012, 203, esovgrp, juris).
  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 4.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13
    Aus dem Urteil des Senats vom 1. Juni 2011 (BVerwG 8 C 2.10 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 276 Rn. 55; vgl. die Parallelentscheidungen vom selben Tag - BVerwG 8 C 4.10 - ZfWG 2011, 341 und Urteile vom 11. Juli 2011 - BVerwG 8 C 11.10 und BVerwG 8 C 12.10 - je juris Rn. 53) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13
    Da es sich insoweit um einen glücksspielrechtlichen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl. hierzu BVerwG, 8 B 62.11, ZfWG 2012, 115, juris) handelt, ist entscheidend auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat abzustellen (vgl. BVerfG, 1 BvR 2410/08, NVwZ 2009, 1221, juris; BVerfG, 1 BvR 1946/06, NVwZ-RR 2011, 405, juris; BVerfG, 1 BvR 2218/06, NVwZ 2008, 301; BVerwG, 3 C 6.97, BVerwGE 106, 141; BVerwG, 8 C 11.10, juris, Rn. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 6 B 11013/10

    Unerlaubte private Sportwetten bleiben verboten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 6 A 10448/13
    Soweit seinerzeit gerichtlich weiter verfolgte Anträge auf Erteilung einer Veranstaltungs- bzw. einer Vermittlungserlaubnis ohne Erfolg blieben, war dies im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Veranstalter nicht bereit waren, sich dem Verbot von Live-Wetten (§ 21 Abs. 2 Satz 3 GlüStV 2008) und dem Internet-Verbot (§ 4 Abs. 4 GlüStV 2008) zu unterwerfen, und eine Vermittlungserlaubnis nach § 4 Abs. 2 Satz 2 GlüStV 2008 nur für nach diesem Glücksspielstaatsvertrag erlaubte Glücksspiele erteilt werden durfte (vgl. hierzu OVG RP, 6 B 11013/10.OVG, ZfWG 2011, 58, esovgrp, juris).
  • OVG Saarland, 19.11.2012 - 3 B 273/12

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten - hier: Anordnung der aufschiebenden

  • BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Abweisung einer

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 12.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06

    Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland

  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 CS 14.2669

    Es bestehen Zweifel daran, dass ein privater Vermittler von Sportwetten eines

    Diese Entscheidung beruht darauf, dass offenbar in Rheinland-Pfalz anders als in Bayern die Möglichkeit besteht, private Sportwettvermittlungen einstweilen zu dulden, wenn die Erteilung einer Konzession erwartet werden kann, die gewerbe- oder glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit vorliegt und die Betriebsstätte zur Vermittlung von Sportwetten geeignet ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 10.9.2013 - 6 A 10448/13 - juris Rn. 33).

    Schließlich stellt sich die Frage, ob der sich aus dem Anwendungsvorrang des Unionsrecht ergebenden Verpflichtung, im Falle der Unvereinbarkeit des bisherigen Sportwettenmonopols mit der Niederlassungs- oder der Dienstleistungsfreiheit Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten während einer Übergangszeit nicht ungeprüft zu lassen, sowie einer diskriminierenden Anwendung des Erlaubnisvorbehalts nicht in unionsrechtskonformer Weise dadurch entgegen gewirkt werden kann, dass die private Sportwettvermittlung unter bestimmten Bedingungen einstweilen förmlich geduldet wird (vgl. in diesem Sinne OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 10.9.2013 - 6 A 10448/13 - juris Rn. 33 zur rheinland-pfälzischen Verwaltungspraxis), auch wenn möglicherweise das Unionsrecht einen Anspruch auf eine solche Duldung nicht vermittelt (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 56; U.v. 20.6.2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 53).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 6 B 11140/15

    Duldung der Sportwettvermittlung in einer Verkaufsstelle - Mindestabstand von

    bb) Die Ermessensausübung des Antragsgegners, die Sportwettvermittlung in der Betriebsstätte N. in W. zu untersagen, wäre auch dann zu beanstanden, wenn die Erteilung der gemäß §§ 4 Abs. 1 GlüStV, 1 Abs. 1 LGlüG vorgeschriebenen Erlaubnis offensichtlich beansprucht werden könnte (vgl. hierzu BVerwG, 8 C 14.12, BVerwGE 146, 303, juris, Rn. 54; OVG RP, 6 A 10448/13.OVG, ZfWG 2014, 29, juris, Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - 4 B 574/13

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung

    OVG, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 3 B 268/12 -, juris; OVG Berl-Bb., Beschluss vom 24. August 2012 - 1 S 44/12 -, juris, Rn. 3; VG Arnsberg, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 L 395/13 -, juris, Rn. 5 f.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2013 - 3 L 1220/13 -, juris; unklar OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. September 2013 - 6 A 10448/13 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2021 - 12 A 82/18

    Erfolglose Berufung in Bezug auf die Untersagung des Betriebs von Einrichtungen

    vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 49; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 10. September 2013 - 6 A 10448/13 -, juris Rn. 61.
  • VG Arnsberg, 21.10.2013 - 1 L 395/13

    Auswirkungen einer fehlenden Konzession für die Vermittlung von Sportwetten auf

    Zu einer einstweiligen Duldung privater Wettvermittlungsstellen während des laufenden Konzessionsverfahrens vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. September 2013 - 6 A 10448/13 -, juris Rn. 33.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2013 - 3 M 244/13

    Vollständige Untersagung der Vermittlung von Sportwetten bei ausreichenden

    Für die rechtliche Beurteilung einer Untersagungsverfügung kommt es daher auch weiterhin auf die Verhältnismäßigkeit des mit ihr durchgesetzten Erlaubnisvorbehalts sowie des Verbots selbst und damit auch auf Fragen der materiellen Erlaubnisfähigkeit des untersagten Verhaltens an (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.06.2013, a. a. O., Rdnr. 50 m. w. N.; im Ansatz auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.09.2013 - 6 A 10448/13 -, juris Rdnr. 31 f.), wobei allerdings die Anforderungen an die gewerbliche Vermittlung von Sportwetten in § 19 i. V. m. §§ 5 bis 8 GlüStV zum Teil neu geregelt worden sind.
  • VG München, 28.01.2014 - M 16 K 12.3506

    Behördliche Zuständigkeit für Erteilung einer isolierten Vermittlungserlaubnis

    Aus den gerichtlichen Entscheidungen, die von der Rechtswidrigkeit von Untersagungsverfügungen aufgrund der Annahme eines tatsächlichen Hindernisses durch das andauernde Konzessionsverfahren für die Erteilung von Vermittlungserlaubnissen ausgehen, kann kein Anspruch auf Erteilung einer isolierten Vermittlungserlaubnis bzw. auf ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber hergeleitet werden (vgl. VG Hamburg, B.v. 29.4.2013 - 4 E 331/12; OVG NW, B.v. 20.12.2013 - 4 B 574/13 - juris Rn. 5 f.; OVG Saarl, U.v. 6.12.2012 - 3 B 268/12 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.8.2012 - OVG 1 S 44.12 - juris Rn. 3; a.A. VG Regensburg, B.v. 13.12.2013 - RN 5 K 13.1434 - juris Rn. 4: auch während des laufenden Konzessionsverfahrens bleibt die Vermittlung von Sportwetten unerlaubt und kann untersagt werden; unklar OVG RhPf, U.v.10.9.2013 - 6 A 10448/13 - juris Rn. 32 f.).
  • VG München, 28.01.2014 - M 16 K 11.2291

    Behördliche Zuständigkeit für Erteilung einer isolierten Vermittlungserlaubnis

    Aus den gerichtlichen Entscheidungen, die von der Rechtswidrigkeit von Untersagungsverfügungen aufgrund der Annahme eines tatsächlichen Hindernisses durch das andauernde Konzessionsverfahren für die Erteilung von Vermittlungserlaubnissen ausgehen, kann kein Anspruch auf Erteilung einer isolierten Vermittlungserlaubnis bzw. auf ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber hergeleitet werden (vgl. VG Hamburg, B.v. 29.4.2013 - 4 E 331/12; OVG NW, B.v. 20.12.2013 - 4 B 574/13 - juris Rn. 5 f.; OVG Saarl, U.v. 6.12.2012 - 3 B 268/12 - juris Rn. 10; OVG Berlin-Bbg, B.v. 24.8.2012 - OVG 1 S 44.12 - juris Rn. 3; a.A. VG Regensburg, B.v. 13.12.2013 - RN 5 K 13.1434 - juris Rn. 4: auch während des laufenden Konzessionsverfahrens bleibt die Vermittlung von Sportwetten unerlaubt und kann untersagt werden; unklar OVG RhPf, U.v.10.9.2013 - 6 A 10448/13 - juris Rn. 32 f.).
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