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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 8 C 11694/17.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 8 C 11694/17.OVG (https://dejure.org/2018,39066)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.10.2018 - 8 C 11694/17.OVG (https://dejure.org/2018,39066)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 8 C 11694/17.OVG (https://dejure.org/2018,39066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 18 Abs 1 AEG, § 133 BGB, § 22 Abs 1 BImSchG, § 3 Abs 1 BImSchG, § 66 Abs 2 BImSchG ... mehr
    Eisenbahnverkehrsrecht, Immissionsschutz, Schutzvorkehrung, Nebenbestimmung, Auflage, Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägung; Anfechtungsklage; Anordnung; Auflage; Außenpegel; AVV Baulärm; Bahn; Bahnübergang; Baulärm; Bestimmtheit; Betriebsregelung; Biergarten; Biergartensaison; Eisenbahn; Entschädigung; Ersatzwohnraum; Ertragseinbuße; Feiertagsarbeit; Fenster; Gewerbebetrieb; ...

  • rechtsportal.de

    Klage einer Bahngesellschaft gegen ihre Verpflichtung zur Durchführung von Schutzvorkehrungen gegen Baulärm bei Arbeiten an einer Bahnstrecke; Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses; Aufnahme von Auflagen zu einem Planfeststellungsbeschluss in dessen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 8 C 11694/17
    § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG erfasst insoweit auch nachteilige Wirkungen durch das Vorhaben, die durch Lärm oder andere Beeinträchtigungen aufgrund der Bauarbeiten für das planfestgestellte Vorhaben entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 7 A 11.11 -, BVerwGE 143, 249 und juris, Rn. 24).

    Grundlage für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Baulärm sind die §§ 22 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit den nach § 66 Abs. 2 BImSchG weiterhin anwendbaren Vorschriften der AVV Baulärm (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012, a.a.O., juris, Rn. 25).

    Dabei konkretisiert die AVV Baulärm den Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen für Geräuschimmissionen von Baustellen und bestimmt das vom Normgeber für erforderlich gehaltene Schutzniveau differenzierend nach dem Gebietscharakter und nach Tages- und Nachtzeiten durch Festlegung bestimmter Immissionsrichtwerte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012, a.a.O., juris, Rn. 26 f.).

    Eine Abweichung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Schutzwürdigkeit des Einwirkungsbereichs der Baustelle im konkreten Fall etwa wegen einer vorhandenen Lärmvorbelastung ausnahmsweise als geringer anzusehen ist, als es in den Immissionsrichtwerten der Allgemeinen Verwaltungsschrift zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012, a.a.O., juris, Rn. 32).

    Zwar können Freisitze von Restaurants und Gaststätten grundsätzlich zu den schutzwürdigen Außenbereichen gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 7 A 11.11 -, BVerwGE 143, 249 und juris, Rn. 35).

    Auch Ertragseinbußen, die etwa durch die Furcht der Kunden vor unzumutbarem Lärm entstehen, sind unerheblich, da § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG dem Schutz vor tatsächlichen und nicht vor vermeintlichen Lärmbelastungen dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 7 A 11.11 -, BVerwGE 143, 249 und juris, Rn. 74; BayVGH, Urteil vom 11. Juli 2016 - 22 A 15.40035 -, juris, Rn. 121 ff.).

  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 8 C 11694/17
    Die Umsetzung eines hierfür tauglichen Konzepts kann der Bauausführung überlassen bleiben, die von der Behörde hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben überwacht wird (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 A 5/15 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 75 und juris, Rn. 102).

    Die vorrangigen Anordnungen aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen kommen allerdings dann nicht in Betracht, wenn sie für den Träger des Vorhabens untunlich sind im Sinne von § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG, insbesondere - hier in Bezug auf die effektive Durchführung der Baumaßnahme - unverhältnismäßige, nicht mehr vertretbare Aufwendungen erfordern (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2016, a.a.O., juris, Rn. 103).

    Ist hiernach davon auszugehen, dass bei Wohnräumen Innengeräuschpegel von 40 dB(A) eingehalten werden müssen, und nimmt man an, dass bei Fenstern mit üblicher Isolierverglasung ein Dämmwert von 32 dB(A) erreicht wird, so ist der erforderliche Schutz bei Außenpegeln bis zu etwa 70 dB(A) gewährleistet (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2016 - 3 A 5.15 -, juris, Rn. 105).

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 8 C 11694/17
    Hierbei handelt es sich indessen um eine Frage der Begründetheit der Anfechtungsklage und nicht um eine Frage der Zulässigkeit, soweit eine isolierte Aufhebbarkeit der entsprechenden Nebenbestimmung nicht von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 und juris, Rn. 25; Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 -, BVerwGE 144, 341 und juris, Rn. 5; Urteil vom 18 März 2010 - 3 C 19.09 -, NVwZ-RR 2010, 645 und juris, Rn. 9; OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2017 - 8 A 11825/16.OVG -, BauR 2017, 154 und juris, Rn. 36).

    Vielmehr stellen sich die Auflagen als Teil einer einheitlich zu beurteilenden Gesamtregelung dar, so dass der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmungen sinnvoller- und rechtmäßigerweise nicht bestehen bleiben kann (vgl. zu diesen Kriterien: BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 und juris, Rn. 25; Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 -, BVerwGE 144, 341 und juris, Rn. 5).

  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 8 C 11694/17
    Hierbei handelt es sich indessen um eine Frage der Begründetheit der Anfechtungsklage und nicht um eine Frage der Zulässigkeit, soweit eine isolierte Aufhebbarkeit der entsprechenden Nebenbestimmung nicht von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 und juris, Rn. 25; Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 -, BVerwGE 144, 341 und juris, Rn. 5; Urteil vom 18 März 2010 - 3 C 19.09 -, NVwZ-RR 2010, 645 und juris, Rn. 9; OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2017 - 8 A 11825/16.OVG -, BauR 2017, 154 und juris, Rn. 36).

    Vielmehr stellen sich die Auflagen als Teil einer einheitlich zu beurteilenden Gesamtregelung dar, so dass der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmungen sinnvoller- und rechtmäßigerweise nicht bestehen bleiben kann (vgl. zu diesen Kriterien: BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 und juris, Rn. 25; Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 -, BVerwGE 144, 341 und juris, Rn. 5).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 8 C 11694/17
    Bedarf es hiernach zur Problembewältigung einer grundlegenden Neubewertung der von den Bauarbeiten ausgehenden Beeinträchtigungen, so war der Planfeststellungsbeschluss bis zu einer Beseitigung der Mängel durch Planergänzung für rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 -, BVerwGE 100, 370 und juris, Rn. 13; Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 -, BVerwGE 132, 123 und juris, Rn. 73).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 8 C 11694/17
    Der Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit einer Einzelfallregelung bedeutet einerseits, dass deren Adressat in der Lage sein muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zwar in dem Sinne, dass der behördliche Wille keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist; zum anderen folgt daraus, dass der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2008 - 7 C 38.07 -, BVerwGE 131, 259 und juris, Rn. 11; Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335 und juris, Rn. 29; U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, § 37, Rn. 31).
  • BVerwG, 02.07.2008 - 7 C 38.07

    Auflage, nachträgliche; Störfall; Auslegungsstörfall; Störfallbeherrschung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 8 C 11694/17
    Der Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit einer Einzelfallregelung bedeutet einerseits, dass deren Adressat in der Lage sein muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zwar in dem Sinne, dass der behördliche Wille keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist; zum anderen folgt daraus, dass der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 2008 - 7 C 38.07 -, BVerwGE 131, 259 und juris, Rn. 11; Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 335 und juris, Rn. 29; U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, § 37, Rn. 31).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 8 C 11694/17
    Die Abwägung leidet dann an einem Fehler, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet, in die Abwägung nicht alle Belange eingestellt werden, die nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden müssen, wenn die Bedeutung der betreffenden Belange verkannt wird oder wenn ein Ausgleich in einer Weise vorgenommen wird, der zum objektiven Gewicht der Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - IV C 79.76 -, BVerwGE 56, 110 und juris, Rn. 59; Vallendar/Wurster, a.a.O., § 18, Rn. 143).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 8 C 11694/17
    Bedarf es hiernach zur Problembewältigung einer grundlegenden Neubewertung der von den Bauarbeiten ausgehenden Beeinträchtigungen, so war der Planfeststellungsbeschluss bis zu einer Beseitigung der Mängel durch Planergänzung für rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 -, BVerwGE 100, 370 und juris, Rn. 13; Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 -, BVerwGE 132, 123 und juris, Rn. 73).
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2018 - 8 C 11694/17
    Das schließt es aber nicht aus, dass aus Anlass einer "Bauplanfeststellung" zur Bewältigung der vom Vorhaben und dessen betriebsbedingten Auswirkungen aufgeworfenen Konflikte auch betriebsregelnde Anordnungen wie Nutzungsbeschränkungen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen getroffen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2013 - 7 A 28.12 -, DVBl. 2014, 520 und juris, Rn. 57 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40035

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08

    Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch;

  • BVerwG, 18.03.2010 - 3 C 19.09

    Arzneimittel; Zulassung; Nachzulassung; fiktive Zulassung; Verlängerung; Auflage;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 1 C 10321/15

    Befangenes Ratsmitglied auf für Verwaltungsmitarbeiter vorgesehenem Stuhl

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2017 - 8 A 11825/16

    Zur Ermächtigung der Bauaufsichtsbehörde, an bauliche Anlagen besonderer Art

  • BVerwG, 23.01.2018 - 8 B 28.17

    Verpflichtung des Gewerbetreibenden zur Einhaltung einer Mindestspieldauer bei

  • VG Hamburg, 14.03.2022 - 17 K 4793/21

    Erfolgreiche Klage gegen die Rückforderung einer bewilligten und ausgezahlten

    Der Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit bedeutet einerseits, dass der Adressat in der Lage sein muss zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zwar in dem Sinne, dass der behördliche Wille keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist; zum anderen folgt daraus, dass der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.7.2008, 7 C 38.07, BVerwGE 131, 259 und Rn. 11, juris; Urt. v. 15.2.1990, 4 C 41.87, BVerwGE 84, 335 und Rn. 29, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 10.10.2018, 8 C 11694/17, Rn. 77, juris).
  • VG Hamburg, 28.04.2023 - 16 K 5209/21

    Rechtswidrige Rückforderung einer Corona-Soforthilfe

    Der Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit bedeutet einerseits, dass der Adressat in der Lage sein muss zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zwar in dem Sinne, dass der behördliche Wille keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist; zum anderen folgt daraus, dass der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.7.2008, 7 C 38.07, BVerwGE 131, 259 und Rn. 11, juris; Urt. v. 15.2.1990, 4 C 41.87, BVerwGE 84, 335 und Rn. 29, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 10.10.2018, 8 C 11694/17, Rn. 77, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22

    Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt

    Dafür, dass die Regelungen der AVV Baulärm durch neue, gesicherte Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung überholt wären, ist weder etwas vorgetragen noch ersichtlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.07.2012 - 7 A 11.11 -, juris Rn. 27; OVG Koblenz, Urt. v. 10.10.2018 - 8 C 11694/17 -, juris Rn. 65; VGH Mannheim, Urt. v. 08.02.2007 - 5 S 2257/05 -, juris Rn. 131).
  • VG Kassel, 20.05.2020 - 7 L 200/20

    Windenergie; Eilantrag von Umweltverein; Tötungsverbot Wespenbussard;

    Dies ist aber nur dann gewährleistet, wenn derartige verbindliche Anordnungen klar im verfügenden Teil des Bescheids - etwa als Nebenbestimmung - aufgeführt sind (i.d.S. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.10.2018 - 8 C 11694/17 -, juris Rn. 78).
  • VG Hamburg, 09.05.2023 - 16 K 2227/22

    Zur Ermittlung der Fördervoraussetzung der unternehmerischen Tätigkeit im

    Der Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit bedeutet einerseits, dass der Adressat in der Lage sein muss zu erkennen, was von ihm gefordert wird, und zwar in dem Sinne, dass der behördliche Wille keiner unterschiedlichen subjektiven Bewertung zugänglich ist; zum anderen folgt daraus, dass der Verwaltungsakt Grundlage für Maßnahmen zu seiner zwangsweisen Durchsetzung sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.7.2008, 7 C 38.07, BVerwGE 131, 259 und Rn. 11, juris; Urt. v. 15.2.1990, 4 C 41.87, BVerwGE 84, 335 und Rn. 29, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 10.10.2018, 8 C 11694/17, Rn. 77, juris).
  • VG Bremen, 29.10.2021 - 1 V 1505/21

    Bauplanungs-, Bauordnungs- u. Städtebauförderungsrecht - Abbruchgenehmigung;

    Zudem ergeben sich die Belastungsspitzen nur temporär und sie treten nicht dauerhaft auf (vgl. OVG Koblenz, U.v. 10.10.2018 - 8 C 11694/17, juris Rn. 70 m.w.N.).
  • VG Berlin, 09.08.2023 - 10 L 165.23

    Rechtsschutz gegen von einer Baustelle ausgehende Lärmimmissionen; Verlangen

    Gerade bei nur vorübergehenden Beeinträchtigungen durch Baulärm ist es den Betroffenen zumutbar, die Fenster tagsüber geschlossen zu halten und die Räume stoßweise zu belüften (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 8 C 11694/17 -, Rn. 70, juris m.w.N.).
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